In einigen Bundesländern haben die Sommerferien schon begonnen und in den anderen ist es auch nur noch eine Frage von Tagen. Dann werden sich wieder viele auf den Weg in den Urlaub machen; oftmals auch mit dem Auto. Doch was gilt es zu beachten, wenn im Ausland ein Unfall passiert?

Wer mit dem Auto ins Ausland fährt, sollte sich rechtzeitig informieren und einige wichtige Dokumente dabeihaben, um im Fall des Falles und trotz einer möglichen Sprachbarriere bei einem Unfall möglichst wenig Schwierigkeiten zu haben. Viele Unfälle lassen sich auch dadurch vermeiden, dass man sich mit den wichtigsten Verkehrs- und Verhaltensregeln des Reiselandes vertraut macht, denn selbst innerhalb von Europa gibt es hier große Unterschiede.

Was muss man im Auto dabeihaben und was darf man nicht mitnehmen? Welche (abweichenden) Verkehrsregeln gelten? Wie sieht es mit einer Maut oder Straßennutzungsgebühr aus? Antworten auf diese und andere Fragen liefert die kostenlose App „Mit dem Auto ins Ausland“ des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland (EVZ), die in allen gängigen App-Stores erhältlich ist und die eine gute Möglichkeit ist, sich auf eine Reise mit dem Auto ins Ausland vorzubereiten.

Zudem sollte man vor der Abfahrt die wichtigsten Dokumente zusammensuchen und mitnehmen: Neben dem Führerschein und dem Fahrzeugschein sollte die Grüne Karte sowie der Europäische Unfallbericht mitgeführt werden. Dieser Unfallbericht, der in mehreren Sprachpaarungen vorliegt und der Regel kostenlos bei der eigenen Kfz-Versicherung oder auch online beim GDV Dienstleistungs-GmbH angefordert werden kann, ermöglicht eine Unfallprotokollierung ohne Sprachbarrieren.

Versicherungsdokumente und Europäischer Unfallbericht

Der standardisierte Europäische Unfallbericht ist sowohl beim Aufbau als auch beim Inhalt identisch und zwar unabhängig von der Sprache. Er dient zur einfachen Erfassung aller Angaben und Informationen, die bei einem Autounfall von Bedeutung sind.

Es gibt ihn in folgenden zwölf Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch und Ungarisch. Der deutsche Unfallbericht beinhaltet in der dazugehörigen Übersetzungsbroschüre alle anderen elf Sprachversionen. Bei einem Unfall im Ausland sollte man diesen Unfallbericht nutzen, um alle wichtigen Informationen zu erfassen. So minimiert man das Risiko, wichtige Daten zu vergessen.

Zudem sollten Bilder von der Unfallstelle aus verschiedenen Blickwinkeln gemacht werden. Sie können bei der Klärung der Schuldfrage und beim Nachweis des entstandenen Schadens helfen. Wird man bei einem Unfall verletzt, ist es laut Rechtsexperten sinnvoll, sich von einem Arzt des Reiselandes ein Attest ausstellen lassen, um später Schmerzensgeld-Forderungen stellen zu können.

Nicht vergessen sollte man ferner die „Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr“ (IVK), auch Grüne Karte genannt. Diese dient in diversen Ländern als Nachweis, dass das Fahrzeug einen ausreichenden Kfz-Haftpflichtschutz hat, der den Bestimmungen des jeweiligen Reiselandes entspricht. Ausgestellt wird diese vom eigenen Haftpflichtversicherer.

Polizei? Besser ist es

Sollte es bei einem Unfall zu einem Personenschaden gekommen sein, muss immer die Polizei hinzugezogen werden. Doch auch bei einem reinen Sachschaden sollte man die Polizei holen, wenn es sich vermutlich um einen hohen Schaden handelt oder man mit einem Mietwagen zum Unfallzeitpunkt unterwegs war.

Die Polizei sollte auch gerufen werden, wenn es Streitigkeiten bezüglich der Schuld gibt, der Unfallgegner Fahrerflucht begangen hat, unter Drogen oder Alkoholeinfluss steht oder keine Angaben zur Kfz-Versicherung macht.

Übrigens: In einigen Ländern, wie in Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Tschechien und Ungarn ist es sogar Pflicht, die Polizei zu rufen – auch bei einem Bagatellschaden. Was sonst noch bei einem Unfall im Ausland zu beachten ist, erklärt die Broschüre „Unfall im EU-Ausland“, die beim EVZ heruntergeladen werden kann.

Schadenabwicklung

Der ausgefüllte Unfallbericht, das Polizeiprotokoll und ergänzende Bilder sind die Grundlage für eine schnelle Regulierung. Hierfür sollte man zeitnah der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung den Unfall melden und die entsprechenden Unterlagen dieser zusenden.

Der eigene Kfz-Versicherer prüft dann, ob vom Unfallgegner zwischenzeitlich gestellte Forderungen gerechtfertigt sind oder ob es sich um unberechtigte oder überhöhte Forderungen handelt, die der Versicherer dann entsprechend abwehrt. Wer selbst Schadenersatz- und/oder Schmerzensgeld-Forderungen beim Unfallgegner geltend machen will, sollte sich umgehend bei der gegnerischen Kfz-Versicherung melden.

Am einfachsten geht dies, wenn man sich an den Schadensregulierungs-Beauftragten in Deutschland wendet, den jede Kfz-Haftpflichtversicherung hat, die im EU-Ausland aktiv ist. Tipp: Über den Zentralruf der Autoversicherer erfährt man online, per Smartphone (mobile.zentralruf.de) oder auch telefonisch (Telefonnummer 0800 2502600 in Deutschland oder +4940 300330300 aus dem EU-Ausland) unter Nennung der Unfalldaten die Kontaktdaten der gegnerischen Kfz-Versicherung.

Quelle: (verpd)

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