Seit dem 1. April 2024 ist der Cannabiskonsum unter bestimmten Kriterien legal. Weiterhin nicht legal ist es jedoch, bekifft ein Auto zu steuern, denn dadurch erhöht sich die Unfallgefahr deutlich. Wer sich nicht daran hält, dem drohen mitunter hohe Geldstrafen und Fahrverbote

Auch legale Drogen wie Alkohol und bestimmte Medikamente können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Dies gilt auch für den Cannabisgenuss. Obwohl letzteres seit April 2024 nicht mehr zu den illegalen Drogen gehört, gibt es noch keine endgültig festgelegten Grenzwerte, die wie die Promillegrenzen beim Alkohol festlegen, ab welchem Wert im Blut man kein Kfz mehr führen darf. Das heißt, aktuell gilt noch die Rechtslage, wie vor der Legalisierung.

Vor Kurzem ist das neue Cannabisgesetz in Kraft getreten. Details dazu enthält der Webauftritt des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Danach darf seit dem 1. April 2024 jeder Erwachsene bis zu 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum mit sich führen. Zu Hause gilt eine Grenze von 50 Gramm pro Person ab 18 Jahren. Konsumiert werden darf die Droge allerdings nicht, wenn Minderjährige in der Nähe sind.

Kein Cannabiskonsum ist zudem erlaubt in Fußgängerzonen zwischen sieben und 20 Uhr sowie in und im Umkreis von 100 Metern zu Kinderspielplätzen, Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen und öffentlich zugänglichen Sportstätten. Im Gegensatz zu Alkohol gibt es bei Cannabis allerdings noch keine gesetzlichen Grenzwerte für Kfz-Fahrer, die festlegen, wann eine relative oder absolute Fahruntüchtigkeit angenommen wird. Dennoch droht eine Strafe, wenn man bekifft ein Kfz fährt.

Schon ein Joint kann den Führerschein kosten

„Derzeit werden die Grenzwerte für THC im Blut durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) auf wissenschaftlicher Grundlage untersucht und ermittelt“, wie das BMG in seinem Webportal betont. Geregelt werden soll dabei der Grenzwert des Tetrahydrocannabinols (THC) im Blut – THC ist der berauschende Wirkstoff von Cannabis. Weiter heißt es dazu: „Bis zur entsprechenden Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gelten die aktuellen Vorgaben.“

So hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss (1 BvR 2652/03) aus dem Jahr 2004 entschieden, dass bei Cannabiskonsum ab einem Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum (ng/ml) von einer allgemeinen Fahruntüchtigkeit ausgegangen werden muss. Allerdings kann, selbst wenn dieser Wert nicht erreicht wird, der Führerschein entzogen werden, nämlich dann, wenn weitere Tatsachen einen Zweifel an der Fahreignung begründen.

Aktuell gilt, wer bekifft hinter dem Steuer erwischt wird, riskiert bereits beim erstmaligen Verstoß ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro. Hinzu kommen zwei Punkte im Fahreignungsregister (FAER) und ein Fahrverbot von einem Monat. Im Wiederholungsfall drohen mindestens 1.000 Euro Bußgeld, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot.

Außerdem können die Verkehrsbehörden eine teure und aufwendige Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anordnen, wenn bei der Überprüfung ein Cannabiskonsum ab einem Nanogramm THC je Milliliter Blutserum festgestellt wird.

Die THC-Konzentration im Blut

Wie hoch die THC-Konzentration im Blut ist, hängt von diversen Faktoren an. Unter anderem, wie hoch der THC-Gehalt des konsumierten Cannabis ist und auf welcher Art es konsumiert wird. „Wird Cannabis geraucht oder inhaliert, gelangt THC nahezu unmittelbar ins Blut und erreicht innerhalb weniger Minuten seine Höchstkonzentration. Danach fällt diese stark ab und halbiert sich teilweise innerhalb von 45 bis 60 Minuten“, wie der Automobilclub ADAC ausführt.

„Bei einem gelegentlichen, isolierten Konsum von Cannabis mit Konsumpausen von einigen Tagen sind lediglich für rund sechs Stunden Konzentrationen über dem aktuell geltenden Grenzwert im Straßenverkehr von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum zu erwarten. Bei regelmäßigem Konsum wird THC im Gewebe gespeichert, und durch eine langsame Rückverteilung ins Blut kann es Tage dauern, bis dieser Wert unterschritten wird“, so der ADAC weiter.

Eine vorhandene THC-Konzentration lässt sich mit einem Schnelltest auf Basis von Speichel, Schweiß oder Urin nachweisen. Die Blutkonzentration durch einen Bluttest.

Diese THC-Grenzwerte sind im Gespräch

Laut einer jüngsten Meldung des BMDV wurde von Experten ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum (ng/ml) vorgeschlagen. Ab dieser Konzentration sei das sichere Führen eines Kfz nicht mehr gewährleistet. „Bei dem vorgeschlagenen Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum handelt es sich nach Ansicht der Experten um einen konservativen Ansatz, der vom Risiko vergleichbar sei mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille“, so das BMDV.

„THC im Blutserum ist bei regelmäßigem Konsum noch mehrere Tage nach dem letzten Konsum nachweisbar“, wie das BMDV weiter ausführt

„Daher soll mit dem Vorschlag eines Grenzwertes von 3,5 ng/ml THC erreicht werden, dass – anders als bei dem analytischen Grenzwert von 1 ng/ml THC – nur diejenigen sanktioniert werden, bei denen der Cannabiskonsum in einem gewissen zeitlichen Bezug zum Führen eines Kraftfahrzeugs erfolgte und eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeugs möglich ist“, ergänzt das BMDV abschließend.

Es gibt zudem Forderungen von Spezialisten, dass die Grenzwerte für Fahranfänger noch niedriger sein sollten, ähnlich wie beim Alkohol. Zur Einführung der Grenzwerte ist erst noch eine Änderung des Straßenverkehrsgesetz durch den Gesetzgeber notwendig. Tipp: Umfassende Informationen sowie Beratungsangebote für Erwachsene und für Jugendliche zum Thema Cannabis und andere Drogen gibt es im Webportal www.drugcom.de von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Quelle: (verpd)

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