Wer sich ein neues oder gebrauchtes Auto anschaffen möchte, sollte auch auf die Typklassen in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung achten, in die das Fahrzeug jeweils eingestuft ist, denn sie sind bei der Höhe des Kfz-Versicherungsbeitrages mit ausschlaggebend.

Mit ausschlaggebend für die Beitragshöhe der Autoversicherung sind der Wohnort und die unfallfreien Jahre des Kfz-Halters sowie der gewählte Versicherungsumfang. Eine wichtige Rolle spielt dabei aber auch, welches genaue Pkw-Modell versichert werden soll.

Zwischen den rund 27.000 einzelnen Automodellen gibt es statistisch gesehen deutliche Unterschiede bei der Häufigkeit und der Höhe der Unfallschäden. Jedes Automodell wird daher entsprechend der Schadenstatistik der Automodelle in sogenannte Typklassen eingestuft. Danach orientieren sich, neben anderen Kriterien wie dem Versicherungsumfang, dem Zulassungsort und dem Schadenfreiheitsrabatt des Kfz-Halters, auch die Kfz-Versicherer bei der Berechnung der Kfz-Versicherungsprämie.

Je höher die Typklasse eines Pkws, desto teurer ist tendenziell die Versicherungsprämie für dieses Auto im Vergleich zu anderen Pkw-Modellen. Ein Auto mit einer niedrigen Typklasse hat bei ansonsten gleichen Kriterien wie Schadenfreiheitsrabatt und Versicherungsumfang eine günstigere Kfz-Versicherungsprämie als ein Wagen mit einer höheren Typklasseneinstufung. So kann es zum Beispiel sein, dass ein Kleinwagen in der Kfz-Versicherung teurer ist als ein Oberklassemodell.

Wie die Typklassen ermittelt werden

Zur Ermittlung der jeweiligen Typklasse werden laut des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) die Fahrzeugschäden und die dabei verursachten Reparaturkosten der letzten drei Jahre je Pkw-Modell betrachtet. Jedes Automodell ist für die Kfz-Haftpflichtversicherung in eine von 16 Typklassen (Typklasse 10 bis 25), für die Teilkasko-Versicherung in eine von 24 Typklassen (Typklasse 10 bis 33) und für die Vollkasko-Versicherung in eine von 25 Typklassen (Typklasse 10 bis 34) eingestuft.

Wurden für ein Automodell weniger und/oder niedrigere Schäden gegenüber den Vorjahren gemeldet und entschädigt, wird dieser Fahrzeugtyp in eine niedrigere Typklasse als bisher eingestuft und umgekehrt. Wird die Typklasseneinstufung herabgesetzt, sinkt auch die entsprechende Kfz-Versicherungsprämie. Beeinflusst wird die Typklasse in der Kfz-Haftpflichtversicherung insbesondere von der Fahrzeugart und der Fahrweise der Nutzer.

Typische Autos von Fahranfängern oder Vielfahrern haben aufgrund der höheren Unfallzahlen im Vergleich zu Pkws, die gerne von Wenigfahrern gefahren werden, eine schlechtere beziehungsweise höhere Typklasseneinstufung. Es kann durchaus vorkommen, dass selbst ähnliche Automodelle oft in unterschiedlichen Typklassen eingestuft werden. Beispielsweise ist die Cabriovariante des BMW Mini One mit 102 PS in die Haftpflicht-Typklasse 14 und der normale Mini One mit gleicher PS-Zahl in die Haftpflicht-Typklasse 17 eingestuft.

Jedes Jahr erfolgt eine neue Typklasseneinstufung

Neben der Häufigkeit von Schadenfällen spielen bei der Einstufung der Kasko-Typklassen auch andere Kriterien eine Rolle. Bei den Teilkasko-Typklassen sind die Anschaffungskosten bei einem Totalverlust sowie die Reparaturkosten des jeweiligen Autotyps bei Schäden durch versicherte Risiken wie Glas-, Diebstahl-, Wildunfall-, Brand-, Hagel-, Sturm- und Überschwemmungsschäden relevant. Bei der Einstufung der Vollkasko-Typklassen sind zudem die von den Versicherern bezahlten Eigenschäden nach selbst verschuldeten Unfällen an den jeweiligen Pkw-Typen maßgeblich.

Wie hoch die Typklassen eines bestimmten Pkw-Modells aktuell sind, lässt sich mit dem sogenannten Typklassenverzeichnis, das im Webportal des GDV abrufbar ist, feststellen. Jedes Jahr zum 1. Oktober werden jedoch für alle Pkw-Modelle die Typklasseneinstufungen neu überprüft. Änderungen bei der Einstufung führen dann ab der nächsten Hauptfälligkeit – das ist meistens der 1. Januar – zu höheren oder niedrigeren Beiträgen in der Kfz-Versicherung.

Der Versicherungskunde kann zwar bei einer Prämienerhöhung aufgrund einer Höherstufung der Typklasse innerhalb eines Monats nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung die Kfz-Versicherung kündigen und zu einem anderen Kfz-Versicherer wechseln. Allerdings werden die Typklassenänderungen in der Regel von allen Kfz-Versicherern berücksichtigt, so dass sich eine Typklassen-Verschlechterung durch eine am 1. Oktober stattfindende Neueinstufung auch nicht durch einen Versichererwechsel vermeiden lässt.

Quelle: (verpd)

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