Ärzten und Augenärzten wird von Kritikern gerne mal Geschäftemacherei mit vermeintlich unnötigen Untersuchungen vorgeworfen. Dass auch das, wie so vieles im Leben zwei Seiten hat, belegt ein aktuelles Urteil über einen tragischen Fall.

Verliert ein Patient einen Teil seiner Sehfähigkeit, weil es sein Augenarzt versäumt hat, den Augeninnendruck zu überprüfen, so hat er einen Anspruch auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld. Das hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm mit einem veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: 26 U 107/15). Im konkreten Gerichtsfall hatte der Augenarzt es unterlassen, den Patienten zu fragen, ob er dessen Augeninnendruck überprüfen soll.

Der Nutzen einer in manchen Augenarztpraxen allen Patienten standardmäßig angebotenen Messung des Augeninnendrucks ist unter manchen Fachleuten umstritten. Die Messung dient zur Früherkennung des Grünen Stars, einer Erkrankung, die zur Erblindung führen kann. Als reine Früherkennungsmaßnahme wird sie jedoch nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt, sondern nur wenn ein begründeter Verdacht oder ein erhöhtes Risiko besteht, dass der Patient an einem Grünen Star erkrankt ist.

In dem vom Hammer Oberlandesgericht entschiedenen Fall ging es um eine heute 19-Jährige. Sie litt seit ihrem zehnten Lebensjahr an Diabetes mellitus, einer Krankheit, die das Risiko an Grünem Star zu erkranken deutlich erhöht. Weil sich ihre Sehleistung fortschreitend verschlechterte, suchte sie eine Augenarztpraxis auf.

Dramatische Verschlechterung der Sehfähigkeit

Die Augenärztin führte zwar die bei einer Sehschwäche üblichen Untersuchungen durch, sie versäumte es jedoch, den Augeninnendruck der Patientin zu überprüfen. Das geschah erst in einer Augenklinik, in welche die Frau als Notfall aufgenommen wurde. Dort wurde festgestellt, dass sie an einem fortgeschrittenen Grünen Star erkrankt war.

Trotz mehrerer operativer Eingriffe verschlechterte sich die Sehfähigkeit der Frau von anfangs über 60 Prozent auf einen Wert unterhalb von 30 Prozent. Ihr wurde außerdem eröffnet, dass sie auf längere Sicht möglicherweise erblinden wird. Die Augenärztin war sich trotz allem keiner Schuld bewusst. Sie lehnte es daher ab, der Patientin ein von ihr verlangtes Schmerzensgeld sowie Schadenersatz zu zahlen. Zu Unrecht, urteilten die Richter des Hammer Oberlandesgerichts. Sie gaben der von der 19-Jährigen gegen die Ärztin eingereichten Klage statt.

Das Gericht wurde durch einen medizinischen Sachverständigen beraten. Es kam dabei zu dem Schluss, dass die Augenärztin angesichts der Diabetes-Erkrankung sowie der sich deutlich verschlechternden Sehfähigkeit der Klägerin dazu verpflichtet gewesen wäre, eine Gesichtsfeldmessung sowie eine Messung des Augeninnendrucks durchzuführen. Das aber habe die Ärztin versäumt.

Grober Fehler

Die Augenärztin habe daher einen groben Befunderhebungsfehler begangen. „Durch die verspätete Behandlung ist der noch jungen Klägerin die Möglichkeit genommen worden, ein adäquates Leben zu führen“, so das Fazit des Gerichts. Sie sei zum Beispiel bei sportlichen Aktivitäten stark eingeschränkt und könne auch nicht Auto fahren.

Die Klägerin sei außerdem unabhängig von ihren Neigungen dazu gezwungen, einen Beruf zu ergreifen, der ihrer stark eingeschränkten Sehfähigkeit Rechnung trage. Denn sie benötige einen für ihre geringe Sehkraft speziell eingerichteten Arbeitsplatz. Nach all dem hielt das Gericht ein Schmerzensgeld in Höhe von 80.000 Euro für angemessen. Die Augenärztin ist der Klägerin außerdem zum Schadenersatz verpflichtet. Wie der Fall zeigt, kann auch eine Auseinandersetzung mit einem Arzt oder einer Klinik Erfolg haben.

Wer als Patient eine Privatrechtsschutz-Police hat, muss das Kostenrisiko eines Gerichtsprozesses nicht fürchten. Denn eine solche Police übernimmt im Streitfall unter anderem mögliche Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten, wenn der Versicherte Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld einklagen muss. Wichtig ist, dass Aussicht auf Erfolg besteht und der Versicherer vorab eine Leistungszusage erteilt hat. Eine derartige Police leistet aber auch bei zahlreichen anderen Auseinandersetzungen.

Quelle: (verpd)

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