Die meisten Behörden haben feste Öffnungszeiten. Dies gilt auch für die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Allerdings gibt es hier auch die Möglichkeiten, einige Angelegenheiten rund um die Rentenversicherung zeitunabhängig online zu erledigen.

Wer keine Zeit hat oder aus anderen Gründen verhindert ist, um persönlich zu einer der bundesweiten Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung zu kommen, kann mittlerweile vieles auch per Internet erledigen. Der Onlineservice ermöglicht unter anderem die Mitteilung einer Adressänderung bis bin zur Beantragung einer Rente.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) bietet mehrere Möglichkeiten an, um Fragen oder Anträge zu stellen, Daten, die für die gesetzliche Rentenversicherung relevant sind zu ändern oder auch Unterlagen anzufordern. Für allgemeine Fragen zur gesetzlichen Rente steht das kostenlose DRV-Servicetelefon unter der Telefonnummer 0800 10004800 von Montag bis Donnerstag 7.30 bis 19.30 Uhr und Freitag 7.30 bis 15.30 Uhr zur Verfügung.

Für eine persönliche Beratung

Wer sich persönlich beraten lassen oder einen Antrag stellen möchte, kann sich an eine der bundesweit verfügbaren Auskunfts- und Beratungsstellen wenden. Je nach Servicestelle sind hier die jeweiligen Öffnungszeiten zu beachten. Grundsätzlich ist es jedoch sinnvoll, einen Termin für den Besuch einer DRV-Servicestelle zu vereinbaren.

In vielen Städten und Gemeinden halten außerdem DRV-Berater an bestimmten festgelegten Terminen Sprechtage ab. Der DRV stellt zudem ortsnahe Versicherungsberater und -älteste zur Verfügung, die zum Teil auch außerhalb der Öffnungszeiten der Beratungsstellen Fragen beantworten und Anträge aufnehmen.

Per Internet Unterlagen anfordern und Daten ändern …

Des Weiteren bietet der DRV einen Onlineservice. Hier können wichtige Versicherungsunterlagen zur gesetzlichen Rentenversicherung online angefordert werden. Dazu zählen der Versicherungsverlauf, die Renteninformation, ein Ausweis für Rentner, eine Rentenbezugs-Bescheinigung oder Rentenbeitrags-Rechnungen, wie sie beispielsweise bei Handwerkern üblich sind.

Rentner können aber auch eine geänderte Bankverbindung oder eine Adressänderung nach einem Umzug online mitteilen. Grundsätzlich ist für die Unterlagenanforderung oder Datenänderung per Internet die Eingabe der Rentenversicherungs-Nummer sowie einiger weniger persönlicher Daten notwendig.

… sowie Rentenanträge stellen

Zudem können auch Anträge zur gesetzlichen Rente, von der Kontenklärung bis hin zur Beantragung einer Witwen- oder Altersrente, online gestellt werden. Da für viele Vorgänge, wie die Antragstellung, eine Unterschrift erforderlich ist, muss diese in der Regel über den Postweg nachgereicht werden.

Zwar ist auch ein direkter Onlinezugang zu den bei der DRV gespeicherten persönlichen Daten sowie eine papierlose Antragstellung, bei der der Postweg entfällt, möglich. Allerdings wird dazu eine sogenannte Signaturkarte oder ein Personalausweis mit elektronischem Identitätsnachweis (eID) in Verbindung mit einer speziellen Ausweis-App und ein Kartenlesegerät benötigt, um sich auf den Webseiten des DRV eindeutig identifizieren zu können.

Online zum persönlichen Beratungstermin

Wer doch lieber eine persönliche Beratung wünscht oder einen Antrag persönlich bei einer DRV-Beratungsstelle stellen möchte, kann auch online einen Beratungstermin bei einer ortsnahen DRV-Servicestelle vereinbaren. Im Rahmen der Online-Terminvereinbarung wird dem Versicherten dazu eine Aufstellung der Unterlagen angezeigt, die er zum Beratungstermin mitbringen soll.

Details zu den Onlineservices gibt es im Webauftritt des DRV oder in der bestell- beziehungsweise online herunterladbaren DRV-Broschüre „Nur einen Klick entfernt: Ihre Rentenversicherung“.

Nicht nur die gesetzliche Rentenhöhe ist wichtig

Die Servicestellen und Berater des DRV geben hauptsächlich nur über Themen der gesetzlichen Rentenversicherung Auskunft. Wenn es allerdings um eine ausreichende persönliche Altersabsicherung geht, ist nicht nur die gesetzliche Rentenhöhe wichtig, sondern alle anderen möglichen Einkünfte im Rentenalter, wie Betriebsrenten, Mieteinnahmen, Renten privater Rentenversicherungen oder sonstige Kapitalerträge. Des Weiteren müssen auch die möglichen Ausgaben, zum Beispiel für Miete und Lebensunterhalt mitberücksichtigt werden.

Ein Versicherungsexperte der privaten Versicherungswirtschaft kann bei einer umfassenden Beratung zur Altersvorsorge nicht nur die gesetzliche Rentenhöhe berücksichtigen, sondern auch alle anderen voraussichtlichen Einkünfte und Ausgaben – auch mit Einbeziehung der Inflation. Besteht eine Einkommenslücke zwischen dem benötigten und voraussichtlich vorhandenen Alterseinkommen, kann der Versicherungsexperte auch individuell passende Vorsorgelösungen, eventuell sogar mit staatlichen Zuschüssen aufzeigen.

Quelle: (verpd)

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