Die Rentenformel, mit der sich die Höhe der gesetzlichen Rente ermitteln lässt, ist für viele ein Buch mit sieben Siegeln. Wer hierzu mehr Klarheit wünscht, findet mitunter Hilfe im Webportal der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Für die Berechnung, mit welcher gesetzlichen Rentenhöhe der Einzelne im Alter rechnen kann, müssen unter anderem diverse Faktoren wie Entgeltpunkte, Zugangsfaktor und aktueller Rentenwert berücksichtigt werden. Was genau hinter den Begriffen steckt und wie die Rentenformel konkret lautet, verdeutlichen zwei aktualisierte Broschüren und das Webportal der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Es gibt diverse Faktoren, die die Höhe der gesetzlichen Rente maßgeblich beeinflussen. Zum einen ist es wichtig, wie lange und wie viel ein gesetzlich Rentenversicherter in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) eingezahlt hat. Zum anderen spielt auch die gesamte Dauer der Versicherungszeit und nicht zuletzt die Art der Altersrente, die man in Anspruch nehmen will, eine wichtige Rolle.

Ausführliche Erklärungen dazu enthalten die aktualisierten Broschüren „Rente: So wird sie berechnet – alte Bundesländer“ und „Rente: So wird sie berechnet – neue Bundesländer“ der Deutschen Rentenversicherung (DRV) sowie der DRV-Webaufritt. Die Ratgeber sind kostenlos im Webportal des DRV herunterladbar und enthalten neben Erklärungen auch Beispiele und Tabellen mit maßgeblichen Werten zur Rentenberechnung.

Die Rentenformel und ihre Faktoren

Die Formel zur Rentenberechnung lautet wie folgt: Höhe der Altersrente ist gleich Entgeltpunkte multipliziert mit dem Zugangsfaktor, dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert.

Um überhaupt Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente zu haben, muss man je nach Altersrentenart eine Mindest-Versicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung (Wartezeit) von wenigstens fünf bis 45 Jahren aufweisen und das jeweilige Renteneintrittsalter erreichen.

Zu den wichtigsten Faktoren, die die individuelle Rentenhöhe bestimmen, gehören die Entgeltpunkte. Sie werden für jedes Jahr, das für die individuelle gesetzliche Altersrente relevant ist, ermittelt. Dazu zählen zum Beispiel Jahre, in denen man als Arbeitnehmer gesetzliche Rentenversicherungs-Beiträge vom Bruttoeinkommen abgezogen bekommen hat, aber auch sonstige rentenrechtlich Zeiten, die die Höhe der Altersrente beeinflussen.

Zu den rentenrechtlichen Zeiten zählen unter anderem Beitragszeiten wie Kindererziehungszeiten, bestimmte beitragsfreie Zeiten wie Anrechnungszeiten, beispielsweise Schul- und Studienzeiten nach dem 17. Lebensjahr, und Berücksichtigungszeiten. Was genau unter den verschiedenen Zeiten, wie Pflichtbeitrags-, Anrechnungs- oder Zurechnungszeiten zu verstehen ist, steht unter der ebenfalls aktualisierte und downloadbare DRV-BroschüreRente: Jeder Monat zählt“.

Die Entgeltpunkte

Für Jahre, in denen man als Arbeitnehmer gesetzlich rentenversichert war, berechnen sich die Höhe der Entgeltpunkte wie folgt: „Höhe des Jahreseinkommens, für das man gesetzliche Rentenversicherungs-Beiträge entrichtet hat“ geteilt durch „das durchschnittliche Jahreseinkommen aller gesetzlich Rentenversicherten“.

Verdient man in einem Jahr so viel wie das Durchschnittseinkommen aller gesetzlich Rentenversicherten, erhält man für dieses Jahr 1,0 Entgeltpunkte. Wer mehr verdient, erhält anteilig über und wer weniger verdient unter 1,0 Entgeltpunkte.

Für die Ermittlung der individuellen Rentenhöhe werden alle erreichten Entgeltpunkte bis zum Rentenbeginn zusammengerechnet.

Der Zugangsfaktor

Ausschlaggebend für die Höhe des Zugangsfaktors – ein weiteres Kriterium zur Berechnung der Rentenhöhe – ist, inwieweit man das gesetzlich vorgegebene Renteneintrittsalter für die jeweilige Altersrentenart eingehalten hat.

Wer exakt zum vorgegebenen Renteneintrittsalter in Rente geht, erhält den Zugangsfaktor 1,0. Geht man erst später als das vorgegebene Renteneintrittsalter in Rente, obwohl man damals bereits die Wartezeit erfüllt hätte, gibt es Zuschläge, und der Zugangsfaktor liegt über 1,0. Wählt man eine Altersrentenart, bei der man mit Abschlägen früher in Rente kann als bei einer Altersrente ohne Abschläge, liegt der entsprechende Zugangsfaktor unter 1,0.

Wer beispielsweise eine gesetzlichen Altersrente für langjährig Versicherte mit 63 Jahren in Anspruch nimmt, da er bis zu diesem Alter die dafür notwendige Wartezeit von 35 Jahren bereits erfüllt, nimmt eine Kürzung der Rente (Rentenabschläge) in Kauf. Dementsprechend erhält er einen Zugangsfaktor von unter 1,0.

Der aktuelle Rentenwert

Der aktuelle Rentenwert ändert sich in der Regel jedes Jahr. Er entspricht der Rentenhöhe pro Entgeltpunkt, den ein Arbeitnehmer, der immer das Durchschnittseinkommen aller gesetzlich Rentenversicherten gehabt hätte, bekommen würde.

Die Höhe des Rentenwerts kann vom gesetzlich Rentenversicherten selbst nicht beeinflusst werden. Seit 1. Juli 2023 liegt der aktuelle Rentenwert pro erreichtem Entgeltpunkt bei 37,60 Euro in den alten und in den neuen Bundesländern.

Der Rentenartfaktor

Der in der Rentenformel aufgeführte Rentenartfaktor beträgt bei allen Arten der gesetzlichen Altersrente sowie bei der vollen Erwerbsminderungsrente und der Erziehungsrente 1,0.

Ein anderer Rentenartfaktor wird dagegen bei anderen Rentenarten zugrunde gelegt. Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt der Rentenartfaktor 0,5, bei der großen Witwen- und Witwerrente 0,55 (unter bestimmte Kriterien auch 0,6), bei der kleinen Witwen- und Witwerrente 0,25, bei der Vollwaisenrente 0,2 und bei der Halbwaisenrente 0,1.

Für eine ausreichende Altersvorsorge

Informationen zu den individuellen Rentenwerten wie die bisher erreichten Entgeltpunkte und relevanten Rentenzeiten, aber auch die voraussichtliche Höhe der gesetzlichen Altersrente kann man direkt bei einer der deutschlandweiten Auskunfts- und Beratungsstellen des DRV erfragen.

Wer jedoch wissen möchte, welches Einkommen ihm insgesamt im Rentenalter zur Verfügung steht, kann sich von einem Fachmann aus der privaten Versicherungswirtschaft beraten lassen.

Mithilfe entsprechender Software ermittelt der Experte nicht nur individuell die voraussichtliche gesetzliche Rentenhöhe, sondern auch die Einkünfte aus sonstigen Einnahmen wie Vermietungen und Kapitalanlagen. Des Weiteren kann der Fachmann unter Berücksichtigung der Inflation feststellen, ob das voraussichtlich verfügbare Einkommen ausreicht, um den bisherigen Lebensstandard im Alter beizubehalten oder in welcher Höhe dafür noch eine zusätzliche Altersvorsorge notwendig ist.

Quelle: (verpd)

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