Wer gesetzlich rentenversichert ist und das 27. Lebensjahr vollendet hat, erhält von der Deutschen Rentenversicherung regelmäßig eine persönliche Renteninformation. Diese hilft, um die individuell passende Altersvorsorge zu planen.

In der Regel bekommen gesetzlich Rentenversicherte ab dem 27. Lebensjahr eine individuelle Aufstellung der bisher erreichten und voraussichtlich künftigen gesetzlichen Rentenansprüche im Alter und im Falle einer Erwerbsminderung. Diese Renteninformation wird automatisch von der Deutschen Rentenversicherung zugesandt und ist unter anderem wichtig für die Ermittlung der passenden Einkommensabsicherung im Alter.

Seit 2002 versendet die Deutsche Rentenversicherung (DRV) jedes Jahr an alle gesetzlich Rentenversicherten, die fünf oder mehr Jahre an rentenrechtlichen Beitragszeiten aufweisen, zwischen dem 27. und 55. Lebensjahr, eine sogenannte Renteninformation.

Diese enthält Daten und Hochrechnungen zu den Ansprüchen hinsichtlich der Altersrente, aber auch einer möglichen Erwerbsminderungsrente gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV).

Die bisherige Höhe der Regelaltersrente …

Auf der ersten Seite der Renteninformation findet der Versicherte im ersten Absatz das mögliche Renteneintrittsdatum, ab dem er frühestens eine Regelaltersrente (reguläre Rente) in Anspruch nehmen könnte, also wann er die sogenannte Regelaltersgrenze erreicht hat.

Ferner steht auf der gleichen Seite in einem Kasten an erster Stelle die Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente, wenn die Erwerbsminderung zum Zeitpunkt der Informationserstellung eingetreten wäre und der Betroffene die versicherungsrechtlichen Kriterien für eine solche Rentenart erfüllt. Eine Voraussetzung ist mit wenigen Ausnahmen, dass man in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre Pflichtbeitragszeiten vorweisen kann.

Das sind Zeiten, in denen man beispielsweise als Arbeitnehmer in der GRV pflichtversichert war und entsprechende Beiträge eingezahlt wurden. Eine volle Erwerbsminderungsrente bekommt zudem nur, wer aus gesundheitlichen Gründen langfristig keiner oder weniger als drei Stunden am Tag irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann.

Zu beachten ist: Alle auf der Renteninformation angegebenen Rentenhöhen sind Bruttowerte. Das heißt, von den genannten Rentenbeträgen sind noch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie eventuell eine Einkommensteuer zu zahlen.

… und künftige Rentenhöhen

Die mittlere Zahl im Kasten der ersten Seite gibt die voraussichtliche Höhe der künftigen Regelaltersrente an, sofern der Rentenversicherte nach Erstellung der Renteninformation keine weiteren Beitragszeiten sowie sonstigen rentenrelevanten Zeiten mehr in die GRV einbringen würde.

Die dritte Zahl im Kasten gibt die voraussichtliche Höhe der Regelaltersrente an, die der Versicherte laut Hochrechnung bekommt, wenn bis zur Regelaltersgrenze die gleiche jährliche Beitragshöhe wie im Durchschnitt der letzten fünf Jahre bei der GRV eingehen würde. Es handelt sich um die voraussichtliche Höhe der Regelaltersrente, wenn sich die bisherige Einkommenssituation der letzten fünf Jahre bis zum Erreichen der Regelaltersrente nicht ändert.

Der Abschnitt mit der Zwischenüberschrift „Rentenanpassung“ auf der ersten Seite verdeutlicht anhand von hochgerechneten Rentenhöhen, wie sich eine jährliche Rentenanpassung von ein oder zwei Prozent auf die künftige Regelaltersente auswirken könnte.

Hinweis auf die Versorgungslücke

Im letzten Abschnitt auf der ersten Seite der Renteninformation wird ausdrücklich auf folgendes hingewiesen: „Da die Renten im Verlauf zu den Löhnen künftig geringer steigen werden und sich somit die spätere Lücke zwischen Rente und Erwerbseinkommen vergrößert, wird eine zusätzliche Absicherung für das Alter wichtiger (Versorgungslücke).“

Zudem rät die Renteninformation, dass man bei der zu erwartenden Rente und der entsprechenden Altersvorsorge auch den Kaufkraftverlust, also die Inflation, berücksichtigen sollte.

Rentenrechtliche Zeiten

Auf der Rückseite der Renteninformation werden die Grundlagen der Rentenberechnung kurz erläutert. Wichtig für die Ermittlung der Rentenhöhe sind zum Beispiel die sogenannten Entgeltpunkte, die sich aus den eingezahlten Rentenversicherungsbeiträgen und den sonstigen rentenrelevanten Versicherungszeiten wie Kindererziehungszeiten ergeben.

Zudem sind die für den Versicherten an die GRV einbezahlten Beiträge aufgeführt. Und zwar die Rentenversicherungsbeiträge, die vom Versicherten selbst, vom Arbeitgeber, aber auch von öffentlichen Kassen, wie der Krankenkasse, der Agentur für Arbeit oder auch vom Bund an die gesetzliche Rentenversicherung bezahlt wurden. Im Anschluss daran wird angegeben, wie viel Entgeltpunkte der Rentenversicherte bisher erreicht hat.

Grundsätzlich hat jeder Versicherte das Recht, eine ausführliche Auflistung aller seiner bisher der DRV bekannten und für die gesetzliche Rente relevanten Zeiten zu bekommen. Anfordern kann man diesen Versicherungsverlauf formlos beim zuständigen Träger der DRV.

Stellt man fest, dass diese Auflistung lückenhaft ist, zum Beispiel weil Ausbildungs- oder sonstige für die gesetzliche Rente relevanten Zeiten nicht berücksichtigt wurden, kann man eine Berichtigung in Form einer sogenannten Kontoklärung beim Träger der DRV beantragen.

Automatische Zusendung des Versicherungsverlaufs

Jeder Versicherte erhält allerdings spätestens mit 43 Jahren von der DRV eine Übersicht zu allen rentenrechtlichen Zeiten und Beiträgen, die bis dato in seinem GRV-Rentenkonto berücksichtigt wurden, sowie einen Fragebogen zur Kontenklärung.

Ab dem 55. Lebensjahr bekommt man statt der jährlichen Renteninformation alle drei Jahre eine Rentenauskunft. Diese enthält neben der voraussichtlichen Höhe der Alters-, der Erwerbsminderungs- und der Hinterbliebenenrente ebenfalls eine Auflistung aller auf dem Rentenkonto gespeicherten GRV-Beiträge und rentenrechtlichen Zeiten.

Weitere Ausführungen zur Renteninformation enthält die kostenlos herunterladbare Broschüre des DRV „Die Renteninformation – mehr wissen“.

Hilfe bei der passenden Altersvorsorge

Weder die gesetzliche Altersrente noch eine mögliche gesetzliche Erwerbsminderungsrente reichen aus, um im Ruhestand oder im Falle einer Erwerbsminderung seinen Lebensstandard zu halten. Daher ist unter anderem die jährliche Renteninformation eine wichtige Grundlage bei der Ermittlung der individuell passenden Alters- und Einkommensvorsorge.

Ein Versicherungsvermittler kann dabei aktiv mit entsprechenden Finanzanalysen unterstützen, die auch den Kaufkraftverlust berücksichtigen. Der Fachmann kann zum Beispiel mittels spezieller Software die Lücke im Rentenalter zwischen dem tatsächlich notwendigen Monatseinkommen und den bis dahin zustehenden Alterseinkünften ermitteln.

Er berücksichtigt dabei nicht nur die voraussichtliche gesetzliche Altersrente, sondern auch die sonstigen Alterseinkünfte wie eine bereits bestehende Lebens- oder Rentenversicherung, sonstige Kapitalanlagen oder auch voraussichtliche Einkünfte aus Vermietungen. Zudem kann der Versicherungsfachmann auch die passenden Altersvorsorgevarianten vorschlagen.

Quelle: (verpd)