Jedes Jahr stehen rund 8.500 Menschen hierzulande auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Dem stehen jährlich nur knapp 870 Spenderorgane gegenüber. Wer sich entscheidet, ob er nach dem Tod als Organspender zur Verfügung steht oder nicht, hat mehrere Möglichkeiten, dies mitzuteilen.
Ein Großteil der Einwohner Deutschlands stehen einer Organspende positiv gegenüber. Doch nur ein Teil davon hat die getroffene Entscheidung, ob sie im Falle des Falles bereit sind, Organe zu spenden, dokumentiert. Ein neues Onlineregister soll dies nun erleichtern und gleichzeitig die Chance erhöhen, dass Menschen, die auf eine Organspende angewiesen sind, schneller geholfen werden kann.
Nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf der Webseite www.organspende-info.de warten derzeit rund 8.500 Personen auf ein oder mehrere Spenderorgane. Die meisten Personen, die 2022 auf der Warteliste standen, nämlich 6.683, benötigten eine Spenderniere. Danach folgen Leber (841 Personen), Herz (699 Personen), Bauchspeicheldrüse (317 Personen) und Lunge (286 Personen).
Demgegenüber gab es im Jahr 2022 bundesweit gerade einmal 869 postmortale Organspender. Angesichts dieser Zahlen wundert es nicht, dass 743 Personen auf der Warteliste im genannten Jahr verstorben sind.
Die Mehrheit steht einer Organspende positiv gegenüber
Dabei stehen die meisten, nämlich 84 Prozent der Bürger, hierzulande einer Organspende positiv gegenüber, wie eine repräsentative Umfrage der BZgA im Jahr 2022 bei über 4.000 Einwohnern ergab. Insgesamt haben 61 Prozent der Befragten bereits eine Entscheidung getroffen, ob sie mit einer Organspende nach ihrem Tod einverstanden wären oder nicht.
Doch nur 44 Prozent haben ihren Willen in einem Organspendeausweis und/oder einer Patientenverfügung dokumentiert. Davon stimmten 73 Prozent einer Organspende zu, 13 Prozent widersprachen dieser und neun Prozent legten eine bestimmte Person fest, die im Falle des Falles die Entscheidung zu treffen hat.
Da sich nur ein Teil der Bürger schriftlich festgelegt, müssen immer noch bei der Mehrheit der Bürger die Angehörigen diese schwierige Entscheidung treffen; oftmals ohne die Wünsche des Organspenders zu kennen.
Der Organspendeausweis und …
Der Organspendeausweis ist übrigens kostenlos bei zahlreichen Institutionen wie der BZgA, bei gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen sowie zum Teil bei Ärzten und in Apotheken kostenlos erhältlich.
Man kann hier schriftlich festlegen, ob man einer Organ- und Gewebespende im Falle des eigenen Todes entweder generell zustimmt oder diese ablehnt. Die Organspende kann aber auch auf bestimmte Organe oder Gewebe eingeschränkt oder generell die Entscheidung an eine bestimmte Person wie den Ehepartner übertragen werden.
Eine Änderung der Entscheidung ist jederzeit möglich. Man muss dazu nur den bisherigen Organspendeausweis durch einen neuen ersetzen. Der Organspendeausweis ist nirgends registriert.
… und das neue Organspende-Register
Seit dem 18. März 2024 gibt es aber auch ein Organspende-Register, das beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelt ist. Bis Ende März 2024 haben sich bereits über 77.100 Personen hier online registriert und ihre Entscheidung zur Organspende hinterlegt.
„Das Register ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis“, so das BZgA, in dem jeder seine Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende festhalten kann. Der Eintrag ist freiwillig sowie kostenlos und kann jederzeit vom Eintragenden geändert oder widerrufen werden.
„Mit dem Organspende-Register steht in Deutschland erstmals die Möglichkeit zur Verfügung, online Erklärungen zur Organ- und Gewebespendebereitschaft zu dokumentieren. Das erleichtert es Ärztinnen und Ärzten, die Spendebereitschaft eines potenziellen Organspenders schnell und verlässlich zu klären“, betont Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbauch.
Er ergänzt: „Vor allem aber entlastet es Angehörige im Ernstfall von einer schweren Entscheidung. Denn eine im Organspende-Register dokumentierte Entscheidung sorgt für Klarheit und Sicherheit.“
Seriöse Informationen rund um das Thema Organspende
Professor Karl Broich, Präsident des BfArM, erklärt zur Sicherheit des Registers: „Das Organspende-Register genügt höchsten Anforderungen an die Datensicherheit. Die gespeicherten Erklärungen selbst sowie alle personenbezogenen Daten sind vor Manipulation oder unberechtigtem Zugriff geschützt. Die Daten des Organspende-Registers werden sicher auf einem Server in Deutschland gespeichert.“
„Sichere Verfahren zur Authentifizierung gewährleisten, dass nur die erklärende Person selbst und entsprechend berechtigtes Personal im Krankenhaus auf die Erklärung zugreifen können“, wie Professor Broich weiter ausführt.
Seriöse Informationen rund um das Thema Organspende enthalten die Webportale des BZgA, der Deutschen Stiftung Organtransplantation oder des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).
Quelle: (verpd)