Was Eltern tun können, damit ihre Kinder auch als Führerscheinneulinge eine möglichst niedrige Kfz-Versicherungsprämie bekommen.

Die Kfz-Versicherungsprämie richtet sich unter anderem danach, welches Unfallrisiko vom Fahrer ausgeht. Fahranfänger sind statistisch gesehen für die Autoversicherer ein größeres Risiko als routinierte Autofahrer und sollen deshalb normalerweise eine höhere Prämien zahlen. Doch das lässt sich vielfach legal umgehen.

Ein beliebter Weg, eine günstigere Kfz-Prämie zu bekommen, ist die sogenannte Zweitwagen-Regelung. Statt eines eigenen Vertrags mit einem Beitragssatz von 240 und mehr Prozent wird das Auto als Zweitwagen der Eltern zugelassen. Dann ist nur noch ungefähr die Hälfte zu zahlen.

Manche Kfz-Versicherer stufen den Zweitwagen sogar in eine noch bessere Schadenfreiheitsklasse, beispielsweise mit 85 Prozent, ein oder bieten eine Einstufung in die Rabattklasse des Erstwagens an. Doch diese Angebote haben nicht selten auch ihre Tücken. Es kann nämlich sein, dass bei solchen Sonderkonditionen keine unter 23- oder 25-Jährigen den Zweitwagen fahren dürfen.

Legitime Sparmöglichkeit

Früher richtete sich die Kfz-Versicherungsprämie noch nach der PS-Zahl. Da der Wagen des Elternteils meist mehr PS hatte als der des Sohnes oder der Tochter, rentierte es sich meist nicht, das Auto des Kindes als Erstfahrzeug und das des Elternteils als Zweitwagen zu deklarieren. Denn dadurch wäre zwar die Versicherungsprämie für das Fahrzeug des Führerscheinneulings niedriger, doch die Prämienersparnis hätte nicht die durch die Umstellung höhere Versicherungsprämie für den Pkw des Elternteils ausgeglichen.

Doch heute gilt es umzudenken. In der Haftpflichtversicherung ist der BMW oder Mercedes der Eltern unter Umständen günstiger eingestuft als der alte Golf oder Fiesta des Kindes. Dann liegt es nahe, das Gefährt des Kindes als Erstwagen der Eltern zu versichern und (bei Ausschluss jüngerer Fahrer) das Auto der Eltern als Zweitwagen. So kommt die Familie in den Genuss von einem besseren Schadenfreiheitsrabatt für das zweite Fahrzeug, während ohne den Tausch ungefähr die Hälfte mehr zu bezahlen wäre.

Hilfreicher Expertenrat

Zudem ist ein vom Kind verursachter Unfall finanziell leichter zu verkraften, wenn dies mit dem langjährigen Rabatt als Erstfahrzeug verrechnet wird. Einen Nachteil hat dieser legale Spartrick: Mit dem Zweitwagen, in diesem Fall dann der Pkw der Eltern, dürfen die Kinder entsprechend manchen Vertragsbedingungen nicht fahren, solange sie noch nicht 25 Jahre alt sind.

Ob sich die Lösung rechnet, hängt auch davon ab, wie weit das Fahrzeug der Eltern schon in der Rabattstaffel vorangekommen ist, und ob für eines der Fahrzeuge oder beide eine Teil- beziehungsweise Vollkasko-Versicherung besteht. Ein Fischer & Fischer Versicherungsexperte hilft dabei zu ermitteln, welche Vertragskonstellation sich lohnt.

(verpd)

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