Wer mit dem Cabrio unterwegs ist, sollte insbesondere beim Parken darauf achten, dass das Fahrzeug und sein Inhalt keine leichte Beute für Diebe werden.
Ein Cabrio ist wie jedes andere Auto im Rahmen einer bestehenden Voll- oder Teilkaskoversicherung bei Diebstahl abgesichert. Wer allerdings beim Parken zu leichtsinnig ist, gefährdet den Versicherungsschutz.
Cabriohalter können ihr Fahrzeug mit einer Teilkaskoversicherung gegen Diebstahlschäden versichern. Die Teilkasko gibt es im Rahmen einer Kfz-Versicherung als Einzelbaustein, sie ist aber auch in einer abgeschlossenen Vollkaskoversicherung inkludiert. Die Teilkasko ersetzt nicht nur, wenn das Fahrzeug oder fest mit dem Pkw verbundene Fahrzeugteile wie ein Radio oder ein integriertes Navigationsgerät gestohlen werden.
Sie deckt auch Schäden durch Brand, Explosion, Zusammenstoß mit Haarwild, Sturm- Hagel und Glasbruchschäden, Überschwemmungsschäden sowie Kurzschlussschäden an der Verkabelung ab. Einige Versicherer versichern teils optional weitere Risiken wie Marderbisse und/oder einen Zusammenstoß mit allen Tierarten.
Wenn das Cabriodach aufgeschlitzt wird
Besonders wichtig für Cabriobesitzer: Die Teilkasko erstattet auch Beschädigungen am Fahrzeug, die im Zusammenhang mit einem Einbruch-Diebstahl stehen. Es wird zum Beispiel nicht nur ein gestohlenes Radio, sondern auch das beschädigte (Stoff-)Dach vom Teilkaskoversicherer unter Abzug einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt.
Wichtig dabei: Der Dieb muss das Cabrioverdeck aufgeschlitzt oder in einer anderen Art beschädigt habe, um an das Diebesgut zu gelangen. Anders verhält es sich, wenn das Dach aufgeschlitzt wird, ohne dass etwas aus dem Wageninneren gestohlen wurde. Dann kommt für das beschädigte Dach nicht die Teilkasko, sondern – wenn vorhanden – die Vollkaskoversicherung auf.
Denn eine bestehende Vollkasko kommt nicht nur für Unfallschäden am eigenen Fahrzeug auf, die der Pkw-Fahrer selbst verschuldetet hat oder für die kein anderer haftet, sondern sie erstattet auch Schäden am Pkw, die durch mut- oder böswillige Beschädigung Unbekannter verursacht werden. Je nach Vertragsvereinbarung wird auch hier die Schadenshöhe abzüglich eines eventuell in der Police festgelegten Selbstbehaltes erstattet.
Beim Parken immer Dach und Fenster schließen
Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) rät Cabriofahrern, prinzipiell das Verdeck zu schließen, wenn der Wagen an einer unbeaufsichtigten Stelle abgestellt wird. Denn laut diversen Gerichtsurteilen, kann ein Cabrio zwar prinzipiell offen geparkt werden, ohne dass dies den Versicherungsschutz gefährdet – allerdings nur für kurze Zeit und zudem nur, wenn das Diebstahlrisiko gering ist, wie es beispielsweise tagsüber an einer belebten Straße der Fall wäre.
Wichtig ist zudem, dass die Fenster und Türen geschlossen sind und zum Beispiel eine eventuell vorhandene Lenkradsperre eingerastet wurde.
Anderenfalls, also wenn man ein Auto mit offenem Verdeck – obwohl ein Autodach zum Schließen vorhanden ist – und/oder mit offenen Fenstern an einem wenig frequentieren öffentlichen Platz längere Zeit parkt, handelt man grob fahrlässig. Dies gilt auch, wenn man ein Cabrio in einer für viele Personen freizugänglichen Park- oder Tiefgarage mehrere Stunden abstellt, ohne das Verdeck oder die Fenster und/oder Türen zu schließen.
Liegt eine grobe Fahrlässigkeit vor, muss die Teilkasko, die normalerweise für Diebstahlschäden aufkommt, diese nur teilweise oder gar nicht bezahlen. Die Höhe der Kürzung erfolgt anteilig um die Schadenhöhe, die im Zusammenhang mit der groben Fahrlässigkeit steht. In manchen Kfz-Policen lässt sich jedoch teils optional vereinbaren, dass auch grob fahrlässig verursachte Schäden, mit Ausnahme von Fahrten unter Drogen- und Alkoholeinfluss, mitversichert sind.
Wertsachen nicht im Wagen liegen lassen
Es gibt noch weitere Gründe, die dafürsprechen, das Dach eines Cabrios beim Parken zu schließen. Zum einen heizen sich bei einem geschlossenen Dach die Sitze durch die Sonneneinstrahlung nicht so stark auf und es fliegen keine Blätter oder anderer Unrat in den Innenraum, zum anderen ist auch ein unerwarteter Regenschauer kein Problem für das Wageninnere.
Es gilt nämlich nicht als Überschwemmung und ist somit auch nicht versichert, wenn die Innenausstattung des Wagens nur deshalb durch Regen oder gar Starkregen beschädigt wurde, weil das Verdeck offen war.
Generell raten Experten zudem für alle Autos – auch für Cabrios: Wertvolle Gegenstände wie etwa ein Smartphone, ein Notebook oder eine Handtasche, aber auch teure Kfz-Teile, die nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind, wie ein mobiles Navigationsgerät, sollten grundsätzlich nicht im geparkten Wagen liegen gelassen werden. Solche Gegenstände ziehen zum einen Gelegenheitsdiebe an und werden zum anderen bei einem Diebstahl nicht von der Kaskoversicherung ersetzt.
Quelle: (verpd)