17-Jährige dürfen unter bestimmten Umständen in Begleitung eines Erwachsenen Auto fahren. Was dabei zu beachten ist und welche Auswirkungen dies auf die Kfz-Versicherung hat.

Fahranfänger ab 18 bis 25 Jahren haben laut Statistischem Bundesamt, das mit Abstand höchste Unfallrisiko im Straßenverkehr. Diese Unfall-Wahrscheinlichkeit sinkt um rund 30 Prozent, wenn sie bereits mit 17 Jahren am begleitenden Fahren teilgenommen haben, wie Erfahrungswerte zeigen. Jugendliche benötigen hierfür einen entsprechenden Führerschein sowie eine oder mehrere Personen, die sie beim Fahren bis zum 18. Lebensjahr begleiten.

BF 17 heißt der Führerschein, der jugendlichen Fahrern das begleitete Fahren erlaubt. Hierfür muss der angehende Autofahrer die normale Ausbildung für die Klasse B beziehungsweise Klasse BE (Pkw mit Anhänger) in der Fahrschule durchlaufen und die theoretische und praktische Fahrprüfung bestehen. Anmelden können sich Jugendliche in der Fahrschule ab einem Alter von 16,5 Jahren.

Nach bestandener Prüfung darf der Jugendliche dann mit der entsprechenden „Prüfungsbescheinigung“ Auto fahren – allerdings nur in Begleitung eines Erwachsenen. Dieser muss einige Kriterien erfüllen und namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Übrigens: Fährt ein BF-17-Inhaber ohne Begleitung, begeht er einen Verkehrsverstoß, der ein Bußgeld, einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister (FEAR) sowie den Widerruf der Fahrerlaubnis nach sich zieht.

Der Begleiter ist kein Fahrlehrer

„Für Fahranfänger ist das Autofahren mit den Eltern oder anderen eingetragenen Begleitpersonen ein entspannter und sicherer Start in die Fahrpraxis“, ist Hendrik Pistor, Experte beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR), überzeugt. Schließlich gilt: Mehr Erfahrung am Steuer bedeutet letztendlich auch mehr Sicherheit beim Fahren.

Die Begleiter, deren Anzahl übrigens nicht begrenzt ist, müssen einige Kriterien erfüllen: Sie müssen 30 Jahre oder älter sein und seit mindestens fünf Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B (bei älteren Führerscheinen der Klasse 3) besitzen. Zudem darf der Begleiter maximal einen Punkt im FEAR haben, während der Fahrt nicht unter Drogeneinfluss stehen und eine Blutalkohol-Konzentration unter der 0,5-Promillegrenze aufweisen.

Eine Schulung ist für den Begleiter nicht vorgeschrieben, allerdings bieten viele Fahrschulen Informationsabende zur Vorbereitung auf das begleitende Fahren an. Hierbei gibt es in der Regel auch Verhaltenstipps für die Erwachsenen, schließlich sollen die Jugendlichen von deren Erfahrung und Voraussicht profitieren. Wichtig: Begleitpersonen dürfen nicht ins Fahren eingreifen; das heißt, sie sind keine Fahrlehrer und sollen sich auch nicht wie solche verhalten.

Versicherung informieren

Um Probleme mit der Versicherung zu vermeiden, muss bei jedem Pkw, den der BF-17-Inhaber fährt, mit der entsprechenden Kfz-Versicherung vereinbart sein, dass ein jugendlicher Fahrer das Fahrzeug nutzen darf. Einige Kfz-Versicherer erlauben dabei das begleitende Fahren ohne Prämienaufschlag.

Wenn allerdings der junge Fahrer das 18. Lebensjahr vollendet hat und alleine mit dem Auto unterwegs sein möchte, muss vorab kontrolliert werden, ob in der Versicherungspolice nicht eine Einschränkung hinsichtlich des Fahrerkreises, zum Beispiel, dass alle Fahrer mindestens 23 Jahre alt sein müssen, besteht. Eine Erweiterung dieses Fahrerkreises auf ab 18-Jährige ist in aller Regel mit einem Prämienaufschlag verbunden.

Weitere Informationen zum Thema begleitendes Fahren liefert der Internetauftritt www.bf17.de, eine Webseite der Deutschen Verkehrswacht e.V. (DVW).

Quelle: (verpd)

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