Die Beitragshöhe der Autoversicherung ist von mehreren Faktoren abhängig. Ein wichtiger davon sind die Typklassen.

Jedes Pkw-Modell ist für die Kfz-Haftpflicht- und Kasko-Versicherung in je eine bestimmte Typklasse eingruppiert. Unter anderem bestimmt diese Einstufung die Höhe des Kfz-Versicherungsbeitrages.

Wer glaubt, dass ein günstiger Kleinwagen immer weniger Kfz-Versicherung kostet als ein teureres Mittel- oder Oberklassemodell, der kann sich irren. Denn ein Kriterium, wonach sich die Kfz-Versicherungsprämie richtet, sind die Typklassen eines Pkws. Sie spiegeln das unterschiedliche Schadenbild wider, das die Versicherer für die verschiedenen Autotypen aus der Schadenstatistik ablesen. Statistisch gesehen gibt es nämlich deutliche Unterschiede bei der Häufigkeit und der Höhe der Unfallschäden zwischen den insgesamt rund 27.000 verschiedenen Automodellen.

Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) werden zur Ermittlung der jeweiligen Typklasse die Fahrzeugschäden und die dabei verursachten Reparaturkosten der letzten drei Jahre je Automodell betrachtet. Jedes Pkw-Modell ist für die Kfz-Haftpflichtversicherung in eine von 16 Typklassen (Typklasse 10 bis 25), für die Teilkasko-Versicherung in eine von 24 Typklassen (Typklasse 10 bis 33) und für die Vollkasko-Versicherung in eine von 25 Typklassen (Typklasse 10 bis 34) eingestuft.

Worauf es bei der Typklasseneinstufung ankommt

Ein Auto mit einer niedrigen Typklasse hat bei ansonsten gleichen Kriterien wie Schadenfreiheitsrabatt und Versicherungsumfang eine günstigere Kfz-Versicherungsprämie als ein Wagen mit einer höheren Typklasseneinstufung. Wurden deutschlandweit für ein Automodell weniger und/oder niedrigere Schäden gegenüber den Vorjahren gemeldet und entschädigt, wird dieser Fahrzeugtyp in eine niedrigere Typklasse als bisher eingestuft und umgekehrt. Wird die Typklasseneinstufung herabgesetzt, sinkt auch die entsprechende Kfz-Versicherungsprämie.

Die Typklasse in der Kfz-Haftpflichtversicherung wird in erster Linie von der Fahrzeugart und der Fahrweise der Nutzer beeinflusst. In der Regel ist die Typklasseneinstufung und damit die Kfz-Versicherung für typische Anfänger- oder Vielfahrer-Autos meist teurer als für PS-starke Liebhaberautos, die relativ wenig gefahren werden. Selbst ähnliche Automodelle sind oft in unterschiedliche Typklassen eingestuft. So hat eine Modellvariante des Golf VII mit 150 PS die Typklasse 13 in der Haftpflicht, eine andere mit gleicher PS-Zahl jedoch die höhere Typklasse 17.

Bei der Einstufung der Kasko-Typklassen spielen nicht nur die Häufigkeit von Schadenfällen eine Rolle. Bei der Festlegung der Vollkasko-Typklassen sind zudem die von den Versicherern bezahlten Eigenschäden nach selbst verschuldeten Unfällen an den jeweiligen Pkw-Typen maßgeblich. Bei den Teilkasko-Typklassen sind die Anschaffungskosten bei einem Totalverlust, beispielsweise durch Diebstahl, sowie die Reparaturkosten des jeweiligen Autotyps bei Schäden durch versicherte Risiken wie Glas-, Wildunfall-, Brand-, Hagel-, Sturm- und Überschwemmungsschäden relevant.

Jährliche Neueinstufung der Typklassen

Wer sich bereits beim Autokauf für ein Modell mit möglichst niedrigen Typklassen entscheidet, zahlt eine niedrigere Kfz-Versicherungsprämie als bei einem Pkw mit hohen Typklassen. Wie hoch die Typklassen eines bestimmten Pkw-Modells sind, lässt sich mit dem sogenannten Typklassenverzeichnis, das auf der Website des GDV abrufbar ist, feststellen.

Zu beachten ist jedoch: Für alle Pkw-Modelle werden jedes Jahr zum 1. Oktober die Typklasseneinstufungen neu überprüft. Änderungen bei der Einstufung führen dann ab der nächsten Hauptfälligkeit – das ist meistens der 1. Januar – zu höheren oder niedrigeren Beiträgen in der Kfz-Versicherung.

Zwar hat der Versicherungskunde bei einer Prämienerhöhung aufgrund einer Höherstufung der Typklasse ein Kündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung. Doch Änderungen der Typklassen werden von allen Versicherern in die Tarife eingearbeitet. Typklassen-Verschlechterungen durch eine am 1. Oktober stattfindende Neueinstufung lassen sich daher auch nicht durch einen Versichererwechsel vermeiden.

Quelle: (verpd)

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