2012 verbrachte statistisch gesehen fast jeder vierte Bürger knapp acht Tage als Patient in einem Krankenhaus. Wie gesetzlich Versicherte vorsorgen können, um sich im Ernstfall einen stationären Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten.
Im Durchschnitt war 2012 ein Krankenhauspatient 7,6 Tage in einer Klinik. Doch egal wie lange ein Betroffener stationär behandelt wird, für den Einzelnen ist es wichtig, dass er sich möglichst gut aufgehoben fühlt. Möchte ein gesetzlich Krankenversicherter allerdings frei entscheiden, in welcher Klinik und von welchem Arzt er behandelt werden will und wie die Art der Unterbringung sein soll, muss er oftmals mit erheblichen Mehrkosten rechnen. Dies muss jedoch nicht sein.

Insgesamt wurden 2012 über 19 Millionen Patienten in einem Krankenhaus behandelt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden dabei insgesamt rund 51 Millionen Operationen und medizinische Prozeduren bei stationären Patienten durchgeführt, rund 1,6 Millionen mehr als noch 2011.

Was vielen nicht bewusst ist, gesetzlich Krankenversicherte können sich nur auf den ersten Blick das behandelnde Krankenhaus frei aussuchen. Der Arzt, der eine stationäre Behandlung verordnet, muss nämlich unter Berücksichtigung der Erkrankung die beiden nächstgelegenen Krankenhäuser angeben, die er für geeignet hält.

Für eine freie Klinikwahl

Wer ohne zwingenden Grund in ein anderes als das vom Arzt vorgeschlagene Krankenhaus geht und dies nicht von der Krankenkasse genehmigt wurde, muss mit einer Rückforderung der dadurch verursachten Mehrkosten rechnen. Das können beispielsweise höhere Behandlungs- und Pflegesätze der ausgesuchten Klinik und auch Mehrkosten für den Krankenhaustransport im Vergleich zum vom Arzt vorgegebenen Krankenhaus sein.

Eine private Krankenzusatz-Versicherung, die den stationären Bereich abdeckt, bietet jedoch mehr Freiheit bei der Klinikwahl, denn je nach Vertragsvereinbarung übernimmt der private Krankenversicherer die Mehrkosten.

Auch die Differenzkosten für eine Unterbringung im Ein- oder Zweibett- statt im Mehrbettzimmer und/oder die Zusatzausgaben für eine Chefarztbehandlung oder für einen anderen Spezialisten können mit einer solchen Versicherungspolice abgedeckt werden.

Ohne Zusatzkosten in die Klinik

In der Regel fallen bei einem stationären Klinikaufenthalt zusätzliche Kosten wie der grundsätzlich von jedem erwachsenen Kassenpatienten zu zahlende Eigenanteil von zehn Euro pro Tag Krankenhausaufenthalt für maximal 28 Tage an. Diese und weitere Kosten lassen sich durch eine Krankenhaustagegeld-Versicherung abdecken. Der Versicherte erhält dabei für jeden Tag, den er als Patient stationär in der Klinik verbringt, einen vorher vereinbarten, festen Geldbetrag zur freien Verfügung ausbezahlt.

Wer lange Zeit aufgrund eines Unfalles oder einer Krankheit nicht erwerbstätig sein kann, dem droht zudem ein Einkommensverlust im Vergleich zu seinem bisherigen Verdienst, da die gesetzliche Krankenkasse nur einen Teil des Gehaltes und zudem nur für einen gewissen Zeitraum ersetzt. Eine Krankentagegeld-Versicherung hilft, solche Einkommenseinbußen abzusichern.

Ein Beratungsgespräch mit einem Versicherungsfachmann zeigt auf, welche Absicherungslücken im Krankheitsfall bestehen und wie diese entsprechend dem individuellen Bedarf und den persönlichen Wünschen abgedeckt werden können. Die passenden Policen helfen dabei, dass man im Falle eines Klinikaufenthaltes ohne drohende Mehrkosten bei der Wahl der Klinik, der Behandlungsart und der Unterbringung frei entscheiden kann und auch finanziell keine sonstigen Nachteile erleidet.

(verdp)

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