Arbeitnehmer, die von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln wollen, müssen in diesem Jahr mehr verdienen als noch in 2013. Doch es gibt für gesetzlich Krankenversicherte weitere Wege, um die Vorzüge einer privaten Krankenversicherung nutzen zu können.

Wer als Arbeitnehmer ein Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgelt-Grenze – auch Versicherungspflicht-Grenze genannt – hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen entscheiden, ob er weiter freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer privaten Krankenversicherung versichert sein möchte. Die Höhe der Versicherungspflicht-Grenze wurde zum 1. Januar 2014 angehoben.

Entsprechend der Verordnung über die Sozialversicherungs-Rechengrößen 2014 wurde die Versicherungspflicht-Grenze (Jahresarbeitsentgelt-Grenze) in der Krankenversicherung von bisher 52.200 Euro (2013) auf 53.550 Euro in 2014 angehoben.

Um von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln zu können muss der Bruttoverdienst eines Arbeitnehmers mindestens ein Jahr lang über der Versicherungspflicht-Grenze liegen.

Wann ein Wechsel möglich ist

Nur ein Arbeitnehmer, der am Ende des Jahres 2014 einen Bruttojahresverdienst von mehr als 53.550 Euro hat, kann in 2015 von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln.

Das Ende der gesetzlichen Versicherungspflicht tritt nämlich erst mit Ablauf des Kalenderjahres ein, in dem die Versicherungspflicht-Grenze überschritten wird.

Zum Jahresverdienst zählen regelmäßige Gehaltsbestandteile, also beispielsweise neben dem Grundgehalt auch regelmäßige Zahlungen von Weihnachts- und Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen oder regelmäßig gezahlte Zulagen. Bonuszahlungen, Familienzuschläge wie Kindergeld, Fahrkostenersatz oder einmalige Sonderzahlungen sind jedoch nicht auf die Jahresarbeitsentgelt-Grenze anzurechnen.

Komfortschutz für gesetzliche Krankenversicherte

Selbstständige, Freiberufler und Beamte können jederzeit und unabhängig von einer Einkommensgrenze von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln.

Doch auch gesetzlich Krankenversicherte, die bis auf Weiteres gesetzlich krankenversicherungs-pflichtig bleiben, können die besseren Leistungen und den Komfort einer privaten Krankenversicherung erhalten, indem sie eine private Krankenzusatz-Versicherung abschließen. Diese werden für den stationären und den ambulanten Bereich sowie für Behandlungen beim Zahnarzt als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung angeboten.

Eine private Krankenzusatz-Police bietet je nach Vertragsvereinbarung zum Beispiel eine freie Wahl zwischen Heilpraktiker oder Ärzten mit oder ohne Kassenzulassung oder eine Krankenhaus-Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung. Je Leistungsvereinbarung ist auch die Übernahme von Mehrkosten für Medikamente, Behandlungen und Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte, welche die gesetzliche Krankenkasse teilweise oder gar nicht zahlt, möglich. Mehr Informationen dazu gibt es beim Fischer & Fischer Versicherungsexperten.

(verpd)

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