Im vergangenen Jahr stieg die Zahl der Unternehmen, die ihren Mitarbeitern eine betriebliche Krankenversicherung anbieten, deutlich.
Binnen eines Jahres ist die Zahl der Unternehmen, die ihren Mitarbeitern eine vom Arbeitgeber gezahlte betriebliche Krankenversicherung (bKV) anbieten, um über ein Drittel gestiegen. Fast zwei Millionen Beschäftigte können davon profitieren, wie der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. jüngst mitteilte.
Etwa 36.900 Unternehmen boten Ende 2023 ihren Mitarbeitern eine zusätzliche, allein vom Arbeitgeber finanziere Absicherung in Form einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) an. Das sind 33,2 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.
Auf Zweijahressicht hat sich die Zahl mehr als verdoppelt, im Vergleich zu 2015 sogar fast verzehnfacht. Dies gab der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) vor Kurzem bekannt.
Eine Win-Win-Lösung
Die Zahl Arbeitnehmer, die über eine bKV versichert sind, stieg Ende 2023 auf annähernd zwei Millionen Beschäftigte. Dies sind knapp 11,3 Prozent beziehungsweise rund 200.000 Personen mehr als ein Jahr zuvor. Im Vergleich zu 2015 ist die Zahl der Beschäftigten mit einer bKV in etwa um das 3,4-Fache gestiegen.
Von der bKV profitieren Arbeitgeber – egal ob es sich um einen kleinen, mittleren oder großen Betrieb handelt –, aber auch deren Beschäftigte. So ist eine bKV für Betriebe ein wichtiges Mitarbeiterbenefit, um im Vergleich zu anderen Unternehmen bei der Suche nach Fachkräften punkten zu können, aber auch um die Mitarbeiterbindung in der bestehenden Belegschaft zu erhöhen.
Außerdem kann eine zusätzliche Gesundheitsversorgung im Rahmen der bKV helfen, dass erkrankte Arbeitnehmer schneller wieder gesund werden – und an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können. Des Weiteren kann eine bVK den Mitarbeiter im Krankheitsfall je nach vereinbarten Leistungen finanziell entlasten.
Zudem sind die Zuwendungen des Arbeitgebers, die er für eine arbeitgeberfinanzierte bKV zahlt, im Rahmen der Freigrenze für Sachbezüge bis 50 Euro monatlich steuer- und sozialabgabenfrei. Über die Einzelheiten informiert auf Wunsch der Versicherungsvermittler.
Quelle: (verpd)