Immer mehr gesetzlich Krankenversicherte schließen eine private Pflegezusatz-Versicherung ab, um das Kostenrisiko, das bei einer Pflegebedürftigkeit trotz gesetzlicher Pflegeversicherung droht, abzusichern. Eine Vertragsvariante ist besonders beliebt.
Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet nur eine Teilabsicherung bei den anfallenden Pflegekosten, wenn jemand pflegebedürftig ist. Wer für sich und seine Angehörigen im Falle der eigenen Pflegebedürftigkeit finanzielle Probleme vermeiden will, kann mit einer privaten Pflegezusatz-Versicherung vorsorgen. Seit 2013 unterstützt auch der Staat die private Pflegevorsorge mit Geldzuschüssen.
Jeder Einwohner muss hierzulande gesetzlich pflegeversichert sein. Gesetzlich Krankenversicherte sind dementsprechend automatisch in der sozialen Pflegeversicherung, deren Träger die gesetzlichen Krankenkassen sind, abgesichert. Privat Krankenversicherte müssen sich über eine private Pflege-Pflichtversicherung (PPV), die durch private Krankenversicherer angeboten wird, versichern. In beiden Fällen gilt der gleiche vorgeschriebene Mindestversicherungs-Umfang.
Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt jedoch bei Weitem nicht alle anfallenden Kosten, die für die Pflege und Unterbringung eines Pflegebedürftigen anfallen. Den Rest der Kosten müssen ohne eine zusätzliche Absicherung der Pflegebedürftige, seine Ehefrau und unter Umständen auch seine Kinder übernehmen. „Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur die Grundversorgung absichert und die tatsächlichen Pflegekosten in der Regel höher ausfallen, ist eine zusätzliche private Vorsorge sinnvoll“, betont diesbezüglich das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im BMG-Webauftritt.
Finanzielle Vorsorge für den Pflegefall …
Um sich und die eigenen Angehörigen vor dem Pflegekostenrisiko zu schützen, kann man beispielsweise mit einer privaten Pflegezusatz-Versicherung vorsorgen. Sie wird in unterschiedlichen Varianten von diversen privaten Krankenversicherern angeboten.
Eine private Pflegekosten-Police übernimmt zum Beispiel nach Vorleistung durch die gesetzliche Pflegeversicherung je nach Vereinbarung die verbleibenden Kosten ganz oder teilweise. Eine Pflegetagegeld-Versicherung zahlt dagegen unabhängig von den tatsächlichen Kosten nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit einen in der Police vereinbarten Geldbetrag je Tag beziehungsweise eine im Vertrag festgelegte monatliche Rente.
Eine weitere Variante ist die private Pflegezusatz-Versicherung, die der Staat mit Prämienzuschüssen fördert. Jeder gesetzlich pflegeversicherte Erwachsene, der noch keine Pflegeleistung von der sozialen Pflege- beziehungsweise gesetzlichen Pflegepflicht-Versicherung erhält oder erhalten hat, kann seit 2013 eine staatlich geförderte Pflegezusatz-Versicherung (GEPV) abschließen.
… auch mit staatlicher Zulage möglich
Damit eine Pflegezusatz-Versicherung staatlich gefördert wird, muss sie einen bestimmten Versicherungsumfang haben. So muss eine solche Police bereits ab einer Pflegeeinstufung in Pflegegrad 1 eine Leistung vorsehen und ab Pflegegrad 5 mindestens 600 Euro Pflegegeld pro Monat an den pflegebedürftigen Versicherten auszahlen.
Staatlich gefördert wird ein solcher Vertrag mit einem Prämienzuschuss von fünf Euro im Monat, sofern der Versicherungsnehmer einen Eigenbeitrag von mindestens zehn Euro monatlich selbst bezahlt. Jedem Förderberechtigten wird also automatisch eine staatliche Zulage von jährlich 60 Euro geschenkt, wenn er selbst 120 Euro und damit insgesamt 180 Euro im Jahr für eine entsprechend staatlich geförderte Pflegezusatz-Police aufwendet.
Bei der Ermittlung der Höhe der Versicherungsprämie werden nur das Eintrittsalter der zu versichernden Person bei Vertragsabschluss und der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang berücksichtigt. Weder Gesundheitszustand der versicherten Person noch das Geschlecht spielen dabei eine Rolle. Eine Gesundheitsprüfung ist also beim Abschluss einer staatlich geförderten Pflegezusatz-Versicherung nicht erforderlich, das heißt, auch wer Vorerkrankungen oder chronische Leiden hat, muss weder Risikozuschläge noch Leistungsausschlüsse fürchten.
Hoher Zuwachs bei den staatlich geförderten Pflegezusatzpolicen
Nach einer aktuellen Statistik des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) gab es im Jahr 2020 – neuere Daten liegen noch nicht vor – fast 3,78 Millionen private Pflegezusatz-Versicherungsverträge und damit 15,5 Prozent mehr als noch in 2015. Von allen privaten Pflegezusatz-Policen waren 2020 rund 921.3000 Policen staatlich geförderte Pflegezusatz-Versicherungen. Die Anzahl dieser Policen ist von 2015 auf 2020 sogar um mehr als ein Drittel, nämlich um 34,8 Prozent gestiegen.
Doch auch die Anzahl der sonstigen Pflegezusatz-Versicherungen ist 2020 im Vergleich zu vor fünf Jahren um 10,5 Prozent angewachsen. Grundsätzlich empfiehlt es sich, bereits so früh wie möglich eine zusätzliche Pflegevorsorge aufzubauen, denn je jünger man beim Abschluss einer Pflegezusatz-Versicherung ist, desto mehr Leistung gibt es für die Prämie.
Ein staatlich geförderter Pflegezusatzvertrag kann sich zudem nicht nur, aber besonders auch für Personen mit Vorerkrankungen lohnen, da hier der Gesundheitszustand keine Rolle bei der Prämienhöhe spielt. Bei einem Beratungsgespräch kann der Versicherungsvermittler klären, welche Absicherung im Pflegefall bereits vorhanden ist und wie sich die verbleibenden Kostenrisiken am besten absichern lassen.
Quelle: (verpd)