Ein Pflegebedürftiger hatte sein Pflegegeld an seine ihn betreuende Mutter weitergeleitet. Als diese Privatinsolvenz anmelden musste, sollte das Geld angerechnet werden. Der Bundesgerichtshof hatte zu entscheiden, inwieweit dies rechtens ist.

Wie eine Statistik des Bundesministeriums für Gesundheit zeigt, steigt die Anzahl der Personen, die aufgrund einer dauerhaften körperlichen, kognitiven oder psychischen Beschränkung auf die Pflege durch andere angewiesen sind, weiter an.

Über 2,7 Millionen Menschen sind derzeit in Deutschland auf eine Pflege angewiesen – Tendenz steigend. Da jeder durch einen Unfall, durch Krankheit oder im Alter pflegebedürftig werden kann, ist es wichtig zu wissen, was zu tun ist, wenn man selbst oder ein Angehöriger davon betroffen ist.