Laut einer kürzlich veröffentlichten Datenauswertung sind die Kosten, die ein Pflegebedürftiger im ersten Jahr für die stationäre Pflege selbst zu tragen hat, im Bundesdurchschnitt binnen fünf Jahre um fast 50 Prozent gestiegen. In zwei Bundesländern liegt der Durchschnitt sogar über 3.000 Euro.

Ein Pflegebedürftiger hatte sein Pflegegeld an seine ihn betreuende Mutter weitergeleitet. Als diese Privatinsolvenz anmelden musste, sollte das Geld angerechnet werden. Der Bundesgerichtshof hatte zu entscheiden, inwieweit dies rechtens ist.

Wie eine Statistik des Bundesministeriums für Gesundheit zeigt, steigt die Anzahl der Personen, die aufgrund einer dauerhaften körperlichen, kognitiven oder psychischen Beschränkung auf die Pflege durch andere angewiesen sind, weiter an.