Nicht immer hält die gekaufte Ware oder die vom beauftragten Handwerker oder Dienstleister geleistete Arbeit, was versprochen war. Und auch sonst kann es im Alltag immer wieder zu Ärger kommen. Daher ist es wichtig, seine Rechte zu kennen, um sich entsprechend wehren zu können.

Egal ob als Kunde, Reisender, Mieter, Bank- oder Versicherungskunde – jeder Verbraucher hat zahlreiche Rechte. Unter anderem informieren Bundesministerien und Verbraucherschutz-Organisationen, wie man sich gegen nicht eingehaltene Versprechen, überhöhte Rechnungen oder auch sonstige unseriöse Machenschaften zur Wehr setzen kann.

Immer wieder kommt es vor, das Verbraucher Opfer von Abzockfallen im Internet, unlauteren Werbeversprechen oder bewusst manipulierten Produkten bis hin zu unzulässigen Klauseln in Miet-, Reise- oder sonstigen Verträgen werden. Auch, dass Waren oder Dienstleistungen nicht dem entsprechen, was man eigentlich bestellt hat, ist keine Seltenheit.

Betroffene müssen solche Ärgernisse nicht hinnehmen und können sich aufgrund der teils europaweiten Verbraucherrechte dagegen wehren. Dazu sollte man jedoch wissen, was einem als Verbraucher zum Beispiel im Falle einer mangelhaften Ware oder einer ungenügenden Leistung des Vertragspartners zusteht und wie man diese Verbraucherrechte einfordern kann.

Informationen dazu bietet die downloadbare Broschüre „Verbraucherrechte“ des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) und das Webportal des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Unter anderem informieren die genannten Stellen darüber, in welchen Fällen beim Warenkauf ein 14-tägiges Widerrufsrecht gilt und was dies konkret bedeutet.

Die Rechte beim Einkaufen, auf Reisen und als Mieter

Ausführlich werden die Verbraucherrechte zum Thema Einkaufen und auf Reisen im Webauftritt des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland (EVZ) beschrieben. Unter anderem wird hier auf den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung hingewiesen.

Im genannten EVZ-Portal wird zudem auf die Rechte der Verbraucher als Pauschalreisende, bei einer Verkaufs- beziehungsweise Kaffeefahrt oder als Passagier eines Flugzeuges, eines Kreuzfahrtschiffes, eines Fernreisebusses oder eines Zuges eingegangen.

Umfassende Ausführungen zu den Verbraucherrechten als Fahrgast der genannten Transportmittel und bei Pauschalreisen enthalten zudem die downloadbaren Broschüren „Reisezeit – Ihre Rechte“ und „Pauschalreiserecht“ des BMJ.

Ein weiterer BMJ-Ratgeber mit dem Titel „Kleiner Leitfaden Wohnraummietrecht“ informiert über die Rechte als Mieter. Zudem erläutern die verschiedenen Webauftritte der Verbraucherzentralen, wie man unter anderem gegen unerlaubte Werbeanrufe oder ungerechtfertigte Rechnungen vorgehen kann.

Kostenschutz bei Rechtsstreitigkeiten

Wer sicherstellen möchte, dass er seine Rechte als Verbraucher ohne Kostenrisiko notfalls gerichtlich durchsetzen kann, dem hilft eine Privatrechtsschutz-Versicherung weiter. So sind im Rahmen des Vertragsrechtsschutzes, der in der Regel in einer solchen Police enthalten ist, beispielsweise auch Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen wie Kauf- oder Reiseverträgen mitversichert.

Wichtig ist, sich bereits vor oder bei der ersten Beratung durch einen Rechtsanwalt eine entsprechende Leistungszusage des Rechtsschutz-Versicherers einzuholen.

Von vielen Rechtsschutzpolicen werden nicht nur Anwalts- und Prozesskosten übernommen, sondern, wenn vereinbart, auch die Kosten für ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren im Rahmen einer Mediation, die vor einem Gerichtsstreit durchgeführt wird. Die meisten Rechtsschutzversicherer unterstützen zudem ihre Kunden mit einer Beratungshotline zu rechtlichen Fragen.

Quelle: (verpd)

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