Nicht immer lässt sich ein Konflikt ohne Hinzuziehung eines Anwaltes oder einer Gerichtsklage klären. Dennoch ziehen es immer mehr vor, auf ihr Recht zu verzichten. Doch dies müsste nicht sein.
Auch wenn die Schlagzeilen um Massenklagen wie etwa im Diesel-Skandal ein anderes Bild zeichnen, verzichten immer noch viele Haushalte darauf, ihr Recht unter anderem mittels eines Anwaltes durchzusetzen. Die Gründe dafür wurden für eine Studie, die vom Bundesministerium der Justiz in Auftrag gegeben wurde, untersucht. Eine Ursache ist, dass viele das Kostenrisiko eines Gerichtsstreites scheuen.
An deutschen Zivilgerichten sinkt die Zahl der eingehenden Klagen seit mehr als 20 Jahren deutlich. Der Weg zum Recht stellt sich für viele immer häufiger als Ultima Ratio dar, so der Abschlussbericht „Erforschung der Ursachen des Rückgangs der Eingangszahlen bei den Zivilgerichten“ des Bundesministeriums der Justiz (BMJ).
Für den Bericht wurden unter anderem 7.500 Erwachsene im Auftrag des BMJ von einem Marktforschungsinstitut befragt.
Kosten, Zeitaufwand, seelischer Stress
Das wäre unproblematisch, beruhte der Rückgang nur auf Gründen wie etwa der Zunahme alternativer Formen der Konfliktbeilegung wie Schlichtung und Mediation.
Einer der wichtigsten Gründe auf eine Klage zu verzichten, ist aber die von den 7.500 befragten Privatpersonenhaushalten „wahrgenommene Unwirtschaftlichkeit eines Prozesses“. Diese ergibt sich als Relation von Erfolgsaussichten zum Zeitaufwand, den Kosten und der psychischen Belastung.
Die Zivilgerichte verhandeln im Wesentlichen private Rechtsstreitigkeiten – beispielsweise im Zusammenhang mit Krediten, Verkehrsunfällen oder Mietsachen. Für die Zeit zwischen 2005 und 2019 nennt der Bericht einen Rückgang der erstinstanzlichen Verfahren bei Zivilgerichten von rund einem Drittel.
„... es ist für Kläger und Klägerinnen insbesondere ohne Rechtschutzversicherung auch finanziell riskant. Der Prozessausgang ist unsicher und es besteht das Risiko des Unterliegens, aber auch das Risiko selbst im Erfolgsfall wegen der Zweitschuldnerhaftung oder der Vereinbarung einer Vergütung, die die gesetzliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) übersteigt, einen mehr oder weniger großen Teil der Prozesskosten tragen zu müssen,“ so der Bericht.
Immer seltener vor Gericht
Zu ähnlichen Ergebnissen kommt ein Report eines Rechtsschutzversicherers: Nur 23 Prozent der Bevölkerung war in den letzten zehn Jahren an einem Gerichtsprozess – als Zeuge, Kläger oder Beklagter – beteiligt. Zwischen 2011 und 2015 lag der Wert noch bei 29 Prozent. Hier bemängelten mehr als drei Viertel der Befragten, dass Verfahren in Deutschland zu lange dauern (82 Prozent) und Gerichte zunehmend überlastet sind (77 Prozent).
Die Verbraucher schätzten das Kostenrisiko übrigens recht gut ein. Dies belegen auch: Prozess- und Gerichtskostenrechner, wie sie viele Rechtsschutzversicherer auf ihren Webportalen kostenlos zur Verfügung stellen. Sie zeigen, dass: bei einem Streitwert von 1.000 Euro im günstigsten Fall – nach Beendigung der ersten Instanz mit einem Urteil und einer geringen Anzahl von Gegnern und Mandanten – bereits mehr als 800 Euro Kosten entstehen.
Doch selbst, wer dieses Risiko eingehen mag, steht nicht selten vor Problemen, wie sich aus dem Abschlussbericht ergibt: „Für kleinere Forderungen ist es oft auch schwierig eine anwaltliche Vertretung zu finden. Auch und insbesondere, weil für kleinere bis mittlere Forderungen oft von der RVG abgewichen wird.“ Sind die Sachverhalte inhaltlich recht anspruchsvoll oder komplex, dürfen alle Beteiligten nämlich höher abrechnen.
Eine passende Rechtsschutzversicherung …
In derartigen Fällen ist ein Rechtsschutz besonders sinnvoll: Seit Jahren bieten die Versicherer neben der reinen Kostenerstattung aber auch immer mehr Services für die Versicherten. Vielfach werden diese zum Beispiel bei der Anwaltssuche und mit einer kostenfreien Beratung via Telefon oder auch durch eigene Rechtsanwaltsnetzwerke unterstützt.
Im Abschlussbericht findet sich eine Schätzung der Rechtsschutzversicherer, wonach rund 90 Prozent aller potenziellen Konflikte nach einer ersten telefonischen Orientierung erledigt würden.
Aktuell haben rund 56 Prozent der Privathaushalte eine Rechtschutzversicherung. Das sind zwar rund drei Prozentpunkte mehr als noch vor zehn Jahren, jedoch sind viele Haushalte nur in einzelnen Rechtsgebieten wie dem Verkehrsrechtschutz abgesichert. Eine passende Rechtsschutzversicherung bietet jedoch in zahlreichen Streitfällen Kostenschutz.
So gibt es unter anderem spezielle Rechtsschutzpolicen für Arbeitnehmer, Firmen, Selbstständige, Landwirte, Kfz-Fahrer oder auch für Vermieter.
… bietet Kostenschutz für Streitigkeiten
Eine kombinierte Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt beispielsweise die Anwalts- und sonstigen Prozesskosten, wenn der Versicherte berechtigte Schadenersatzansprüche gegenüber einem Unfallgegner durchsetzen will.
Unter anderem zahlt eine solche Rechtsschutzpolice auch die Kosten bei Rechtsstreitigkeiten mit dem Arbeitgeber oder dem Vermieter. Auch Streitigkeiten mit dem Finanzamt, vor einem Sozial- oder Verwaltungsgericht oder mit einem Vertragspartner, wie zum Beispiel einem Kfz- oder Einzelhändler, sind je nach vereinbartem Versicherungsumfang in einer Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzpolice abgesichert.
Viele Rechtsschutzpolicen übernehmen je nach Vereinbarung nicht nur die Anwalts- und Gerichtskosten, sondern auch die Kosten für ein Meditationsverfahren. Dieses außergerichtliche Streitbelegungsverfahren ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die Streitparteien auch künftig aufeinandertreffen, wie beispielsweise bei Konflikten mit Nachbarn, Verwandten, dem Vermieter oder dem Arbeitgeber.
Während es vor Gericht nämlich meist nur Gewinner und Verlierer gibt, wird bei der Mediation eine für alle Seiten annehmbare Konfliktlösung gesucht. Ein Versicherungsfachmann berät, welche Rechtsschutzpolice für den jeweiligen Bedarf sinnvoll ist.
Quelle: (verpd)