In Deutschland ist es schon seit einiger Zeit möglich, Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Kunden in bestimmten Bereichen mittels einer Schlichtung beizulegen. Per Gesetz gibt es hierzu neue Regelungen. Was dies für die Verbraucher bedeutet.

Gerichtsstreitigkeiten kosten den Beteiligten nicht selten viel Geld und Nerven. Unter anderem möchte die Bundesregierung mit bestehenden Regelungen und dem neuen Verbraucherstreit-Beilegungsgesetz, das seit 1. April 2016 gilt, den Verbrauchern einen alternativen und kostengünstigeren Rechtsweg anbieten, um ihr Recht einzufordern.

Schon seit Längerem hat das Europäische Parlament eine EU-Richtlinie herausgegeben, die bestimmt, dass in jedem EU-Land für Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Kunden Alternativen zu der sonst üblichen Gerichtsklage vorhanden sein müssen. Entsprechende Schlichtungsstellen gibt es hierzulande bereits für einige Branchen wie im Versicherungs-, Bank-, Telekommunikations- und Energiebereich.

Mit dem Verbraucherstreit-Beilegungsgesetz, das zum 1. April 2016 in Kraft trat, wurden die Bereiche, die für eine Streitschlichtung infrage kommen, erweitert und zwar auf alle Verbraucherverträge, die zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmen zustande kommen. Streitbeteiligte müssen dabei Verbraucher und Unternehmer sein. Nach Aussagen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz werden die für solche Schlichtungen zuständigen Verbraucher-Schlichtungsstellen künftig flächendeckend vorhanden sein.

Kostenlos sein Recht einfordern

Verbraucher, die mit der gelieferten Ware, der Arbeit eines Handwerkers oder einer sonstigen in einem Kauf- oder Dienstleistungsvertrag zugesicherten Leistung eines Unternehmens nicht zufrieden sind, konnten bisher nur vor Gericht gehen, um ihr Verbraucherrecht einzufordern. Doch ein Gerichtsstreit ist oftmals langwierig und teuer. Abhilfe sollen hier die staatlichen oder staatlich anerkannten Schlichtungsstellen bieten.

Ein solches Schlichtungsverfahren hat für den Verbraucher diverse Vorteile. Zum einen entstehen dem Verbraucher bei einer außergerichtlichen Schlichtung in der Regel keine Kosten, zum anderen ist es nach Angaben der Bundesregierung eine einfache und schnelle Möglichkeit der Streitbeilegung.

Ist der Verbraucher mit dem Schlichtungsergebnis nicht einverstanden, kann er immer noch einen Rechtsanwalt einschalten und das betreffende Unternehmen vor Gericht verklagen.

Diverse Schlichtungsstellen gibt es bereits

Nach der aktuellen Gesetzeslage ist die Teilnahme an den Streitbeilegungs-Verfahren für viele Unternehmer derzeit jedoch noch freiwillig, außer sie sind bereits per Gesetz, Satzung oder sonstige vertragliche Vereinbarungen dazu verpflichtet. Für manche Branchen gibt es bereits derartige neutrale Schlichtungsstellen. Darunter zählen beispielsweise Schlichtungsstellen

Eine umfassende Liste, für welche Verträge eine Schlichtung grundsätzlich möglich ist, vorausgesetzt der Unternehmer ist damit einverstanden, und welche Schlichtungsstellen es derzeit gibt, kann kostenlos online beim Bundesamt für Justiz heruntergeladen werden.

Ab Februar 2017 müssen Firmen mit mehr als zehn Beschäftigten ihre Kunden von sich aus auf die Möglichkeit der Schlichtung hinweisen. Zudem müssen sie dann ihre Kunden darüber informieren, ob sie sich bereit erklären oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungs-Verfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle teilzunehmen. Für Firmen, die Onlineverträge mit Verbraucher abschließen, gilt diese Verpflichtung bereits.

Die richtige Vorgehensweise

Damit ein Streitschlichtungs-Verfahren möglich ist, sollte sich der Verbraucher zuerst an die Schlichtungsstelle wenden. Hat man nämlich bereits ein Gerichtsverfahren gegen einen Unternehmer angestrengt, ist der in der Regel kostenlose Schlichtungsweg über eine Schlichtungsstelle im Nachhinein nicht mehr möglich.

Wurde jedoch zuerst eine Streitbeilegung über die Schlichtungsstelle versucht und ist der Verbraucher mit dem Ergebnis nicht zufrieden, kann er immer noch den Gerichtsweg einschlagen. Übrigens: Viele Verkehrs-, Privat- und Berufsrechtsschutz-Policen bieten einen Kostenschutz bezüglich der Prozesskosten bei zahlreichen Vertragsstreitigkeiten aus Verbraucherverträgen, wenn es doch zu einem Gerichtsstreit gekommen ist, und der Versicherer vorab eine Leistungszusage gegeben hat.

Weitere Details zum Thema Schlichtung enthalten der Webauftritt des BMJ sowie das Webportal www.verbraucher-schlichter.de der Allgemeinen Verbraucherschlichtungs-Stelle des Zentrums für Schlichtung e.V.

Quelle: (verpd)

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