Insgesamt ist das durchschnittliche Eintrittsalter, ab dem Bürger hierzulande in Rente gehen und eine gesetzliche Altersrente erhalten, letztes Jahr deutlich gestiegen.

Im Schnitt waren diejenigen, die 2022 erstmals eine gesetzliche Altersrente in Anspruch genommen haben, knapp 64,4 Jahre alt. Das ist das bisher höchste durchschnittliche Rentenzugangsalter seit der Wiedervereinigung 1990.

Insgesamt sind letztes Jahr fast 875.000 Personen in Rente gegangen und haben eine gesetzliche Altersrente erhalten. Das Zugangsalter bei Renteneintritt dieser sogenannten Neurentner lag im Schnitt bei knapp 64,4 Jahren wie eine Statistik der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zeigt.

Damit sind im Jahr 2022 die Neurentner über drei Monate später in Rente gegangen als noch im Vorjahr. Von 2019 bis 2021 ist das durchschnittliche Rentenzugangsalter dagegen zwei Jahre in Folge gesunken, nämlich von 64,3 Jahre auf 64,1 Jahre. Tendenziell steigt jedoch seit der Jahrtausendwende das Zugangsalter an – im Jahr 2000 sind die Bürger im Schnitt bereits mit 62,3 Jahren in Rente gegangen.

Die Rentenstatistik verdeutlicht zudem, dass der Unterschied beim Rentenzugangsalter zwischen Männer und Frauen bei den derzeit fünf aktuellen gesetzlichen Rentenarten marginal ist.

Die Rentenarten mit dem höchsten Zugangsalter …

Einer der wichtigsten Gründe für die tendenzielle Steigerung des durchschnittlichen Rentenzugangsalters dürfte unter anderem die Anhebung der vorgeschriebenen Altersgrenzen sein, ab wann frühestens ein Renteneintritt mit Bezug einer gesetzlichen Altersrente möglich ist.

Die Regelaltersrente, die eine Mindestversicherungs-Zeit (Wartezeit) in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) von fünf Jahren voraussetzt, kann je nach Geburtsjahr frühestens ab dem 65. bis 67. Lebensjahr bezogen werden. Die Regelaltersgrenze wurde und wird für alle ab 1947 bis einschließlich 1963 Geborenen seit 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre erhöht. Wer ab 1964 geboren ist, kann frühestens mit 67 Jahren eine solche Rente beanspruchen.

Letztes Jahr haben rund 365.700 Neurentner eine solche Rente erstmalig bezogen. Ihr Rentenzugangsalter lag im Schnitt bei 65,3 Jahren (Frauen 65,4 Jahre, Männer 65,3 Jahre). Sie waren damit durchschnittlich jedoch nur sieben Tage älter als die Neurentner, die 2021 diese Rentenart in Anspruch nahmen.

… der größten Steigerung beim Renteneintrittsalter …

Weiteren 262.400 Personen wurden letztes Jahr erstmals eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte ausbezahlt. Das durchschnittliche Rentenzugangsalter dieser Neurentner lag 2022 bei knapp 64,1 Jahren (Frauen und Männer jeweils 64,1 Jahre) und war damit sogar rund neun Monate höher als noch im Jahr 2021. Das ist im Vergleich zu allen Rentenarten der höchste Anstieg beim Zugangsalter bei den Neurentnern im Vergleich zum Vorjahr.

Diese abschlagsfreie Rente kann man je nach Geburtsjahr ab dem 63. bis 65. Lebensjahr in Anspruch nehmen, sofern man eine GRV-Mindestversicherungs-Zeit von 45 Jahren vorausweisen kann. Wer ab 1964 geboren ist, kann sie frühestens mit 65 Lebensjahren beanspruchen.

Die Altersrente für langjährig Versicherte, eine Altersrente mit Rentenabschlägen, für die eine GRV-Wartezeit von 35 Jahren notwendig ist, kann frühestens mit dem 63. Lebensjahr bezogen werden. Knapp 189.300 Personen haben diese Rente letztes Jahr erstmals in Anspruch genommen. Im Schnitt waren diese Neurentner bei Renteneintritt 63,4 Jahre alt (Frauen 63,4 Jahre, Männer 63,5 Jahre). Hier hat sich gegenüber dem Vorjahr das durchschnittliche Zugangsalter nur um rund elf Tage erhöht.

… sowie dem niedrigste Rentenzugangsalter

Das durchschnittlich niedrigste Rentenzugangsalter hatten diejenigen, die 2022 erstmals eine Altersrente für Schwerbehinderte oder eine Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute erhielten. Insgesamt nahmen knapp 56.300 Personen letztes Jahr eine Altersrente für Schwerbehinderte in Anspruch. Ihr Renteneintrittsalter lag im Schnitt bei knapp 62,8 Jahren (Frauen 62,7 Jahre, Männer 62,9 Jahre) und war damit drei Monate höher als im Vorjahr.

Voraussetzung für eine solche Rentenart ist eine Schwerbehinderung mit einem Behinderungsgrad (GdB) von mindestens 50 – sowie eine Wartezeit in der GRV von 35 Jahren. Je nach Geburtsjahr kann diese Rentenart nach Erreichen der jeweiligen vorgegebenen Altersgrenze abschlagsfrei oder mit Rentenabschlägen bezogen werden.

Für alle 1952 bis 1964 Geborenen erhöht sich die Altersgrenze für die abschlagsfreie Altersrente für Schwerbehinderte vom 63. auf das 65. Lebensjahr schrittweise. Bei den Geburtsjahren 1952 bis 1964 muss die schrittweise angehobene Altersgrenze vom 60. auf das 62. Lebensjahr für eine Rente mit Abschlägen erreicht werden.

Zudem erhielten 45 Neurentner im Jahr 2022 eine Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute. Deren Zugangsalter lag im Schnitt bei knapp 61,3 Jahren – rund zwei Monate weniger als 2021. Einen solchen Rentenanspruch hat nur, wer mindestens 25 Jahre lang unter Tage gearbeitet und Beiträge an die knappschaftliche Rentenversicherung bezahlte. Das früheste Renteneintrittsalter wird für alle ab 1952 bis 1964 Geborenen schrittweise vom 60. auf das 62. Lebensjahr angehoben.

Im Rentenalter finanziell gut abgesichert sein

Zu den Rentenarten, die zwar noch zur Auszahlung kommen, aber aufgrund der notwendigen Voraussetzungen heute in der Regel nur noch von wenigen neu beantragt werden (können), zählen die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit und die Altersrente für Frauen. Der früheste Renteneintritt war bei diesen Rentenarten noch mit dem 60. Lebensjahr möglich.

Diese älteren Rentenarten werden jedoch nur noch für Personen, die vor 1952 geboren wurden, bewilligt, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind. Im letzten Jahr erhielten nur rund 1.300 Neurentner eine solche Rente.

Grundsätzlich sollte jeder, der weder bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze arbeiten möchte noch im Rentenalter erwerbstätig sein will, vorzeitig privat vorsorgen. Denn zum einen entspricht die Höhe der gesetzlichen Rente in der Regel nicht einmal der Hälfte des bisherigen Einkommens. Zum anderen ist je nach erreichter Wartezeit auch ein früherer Renteneintritt möglich, aber nur durch eine Kürzung der Rente in Form von Abschlägen, die für die gesamte Rentenbezugsdauer gilt.

Wie hoch die gesetzliche Rente eventuell unter Berücksichtigung der Abschläge voraussichtlich sein wird und welche individuellen, teils staatlich geförderten Altersvorsorgeformen für den Einzelnen infrage kommen, erfährt man auf Wunsch beim Versicherungsvermittler.

Quelle: (verpd)

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