Die Daten der Deutschen Rentenversicherung zeigen, was letztes Jahr die häufigsten Gründe waren, warum Bürger hierzulande Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit hatten.

Die Gründe, warum Personen letztes Jahr erstmalig eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bekommen haben, sind vielschichtig. Eine der Hauptursachen waren psychische Störungen. Zwar war diesbezüglich der Anteil bei den Männern deutlich kleiner, dafür aber bei den Krankheiten des Herz-Kreislauf-Systems deutlich größer, wie aus den Daten der Deutschen Rentenversicherung hervorgeht.

Im vergangenen Jahr haben rund 179.996 Menschen, konkret 86.126 Männer und 87.870 Frauen, in Deutschland erstmals eine gesetzliche Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten, 2015 waren es noch rund 1.000 Personen weniger. Dies geht aus den aktuellen Daten der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) hervor.

Die häufigsten Ursachen

Das mit Abstand häufigste Leiden, das nach Angaben des DRV zum Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente in 2016 geführt hat, sind psychische Störungen. Knapp 43 Prozent aller neuen Rentenbezieher einer Erwerbsminderungsrente konnten deshalb nicht oder nur noch sehr eingeschränkt arbeiten.

Bei 13,1 Prozent waren Krankheiten von Skelett, Muskeln oder Bindegewebe und bei 12,8 Prozent Neubildungen (Krebs) die Ursache der Erwerbsminderung. Letztes Jahr waren dagegen prozentual mehr Krebserkrankungen als Muskel-, Skelett und Bindegewebserkrankungen die Rentenursache.

An vierter Stelle der Gründe, warum Personen 2016 eine gesetzliche Erwerbsminderung zuerkannt bekommen haben, liegen mit 9,3 Prozent Krankheiten des Herz-Kreislauf-Systems. Danach folgen mit 3,5 Prozent Verdauungssystem- und Stoffwechsel-Erkrankungen und mit 3,4 Prozent Krankheiten des Atmungssystems.

Zum Teil große Unterschiede zwischen Frauen und Männern

Bei der Aufschlüsselung der Ursachen nach Geschlecht zeigen sich jedoch deutliche Unterschiede. So lagen psychische Störungen zwar bei Frauen wie auch bei Männern an erster Stelle. Bei den Frauen war dies bei fast jedem zweiten Neuzugang der Erwerbsminderungsrente, konrekt bei 49 Prozent, die Ursache. Bei den Männern war dies mit 36 Prozent „nur“ bei gut jedem dritten Neurentner der Grund für die Erwerbsminderung.

Zweit- und dritthäufigste Ursache bei den Frauen waren Skelett-, Muskel- oder Bindegewebs-Erkrankungen mit 13,5 Prozent sowie Neubildungen mit einem Anteil von 12,9 Prozent.

Bei den Herren liegen dagegen Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems mit 13,3 Prozent an zweiter Stelle und Skelett-, Muskel- oder Bindegewebs-Erkrankungen sowie Neubildungen mit jeweils 12,7 Prozent an dritter und vierter Stelle. Damit führen Herz-Kreislauf-Leiden bei Männern mehr als doppelt so oft zu einer Erwerbsminderung als bei Frauen – bei den Frauen lag der prozentuale Anteil bei 5,4 Prozent.

Wer Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente hat

Ein Anspruch auf eine derartige gesetzliche Erwerbsminderungsrente hat ein gesetzlich rentenversicherter Arbeitnehmer jedoch nur, wenn er aufgrund eines physischen oder psychischen Leidens dauerhaft weniger als sechs Stunden erwerbstätig sein kann. Zudem muss er die versicherungs-rechtlichen Voraussetzungen erfüllen und zum Beispiel, bis auf wenige Ausnahmen, eine fünfjährige Wartezeit vorweisen sowie in den letzten fünf Jahren vor der Erwerbsminderung wenigstens für drei Jahre Pflichtversicherungs-Beiträge entrichtet haben.

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt unter anderem davon ab, wie viele Stunden am Tag ein Betroffener trotz seiner Invalidität irgendeiner beruflichen Tätigkeit nachgehen könnte. Ob die berufliche Tätigkeit dem bisher erlernten oder ausgeübten Beruf entspricht, spielt jedoch keine Rolle. Die Rentenhöhe liegt in jedem Fall weit unter dem bisherigen Einkommen. Selbstständige, Hausfrauen und -männer, aber auch Kinder haben bis auf wenige Ausnahmen keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Es gibt jedoch von der privaten Versicherungswirtschaft Lösungen, die einen finanziellen Schutz gegen Einkommensausfälle aufgrund einer Erwerbs- oder auch einer Berufsminderung bieten. Zu nennen sind hier die private Berufs- und/oder Erwerbsunfähigkeits-Versicherung. Welche finanzielle Versorgungslücke im Einzelfall besteht, wenn man sich nur auf die gesetzliche Absicherung verlässt, und wie sich diese Lücke absichern lässt, kann bei einem Beratungsgespräch mit einem Versicherungsexperten geklärt werden.

Quelle: (verpd)

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