Laut einer aktuellen Statistik des Bundesministeriums für Finanzen erhalten zahlreiche Bürger, die eine Altersvorsorge in Form eines Riester-Rentenvertrages abgeschlossen haben, jedes Jahr mehrere Milliarden Euro als staatlich Förderung in Form von Geldzulagen oder Steuervorteilen.
Von 2019 bis einschließlich 2021 erhielten jeweils pro Jahr mehr als zehn Millionen Bürger zwischen drei und vier Milliarden Euro an staatlicher Förderung im Rahmen eines Riester-Rentenvertrages. Dies belegen neuste Daten des Bundesministeriums für Finanzen. Zudem zeigt die Statistik, wie viele im Detail von den Geldzulagen und/oder Steuerentlastungen profitierten.
Seit dem 1. Januar 2002 gibt es die staatlich geförderte Altersvorsorge in Form der Riester-Rente. Jährlich veröffentlicht das Bundesministerium für Finanzen (BMF) dazu, wie viele Personen staatliche Geldzulagen und/oder Steuervorteile für diese Riester-Verträge erhalten haben.
Nach den aktuellen Daten haben 2019 über 10,67 Millionen, 2020 mehr als 10,46 Millionen und 2021 etwa 10,16 Millionen Riester-Sparer davon profitiert.
Die ausbezahlte Förderhöhe für Zulagen und Steuervergünstigungen der Riester-Rente betrug in 2019 rund 4,01 Milliarden Euro, in 2020 fast 3,94 Milliarden Euro und in 2021 knapp 3,67 Milliarden Euro. Die Daten für 2021 sind jedoch noch vorläufig. Für 2022 wurden noch keine Werte bekannt gegeben.
Die Vorteile eines Riester-Vertrages
Anspruch auf eine Förderung mittels einer Riester-Rente haben alle Rentenversicherungs-Pflichtigen wie Arbeitnehmer und einige Selbstständige, aber auch Beamte sowie alle Ehepartner der genannten Förderberechtigten, sofern sie einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben. Zudem müssen sie mindestens einen Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr in den Vertrag selbst einzahlen.
Als Förderung werden dem Riester-Sparer jährlich eine Grundzulage von maximal 175 Euro gutgeschrieben. Zudem gibt es eine Kinderzulage von bis zu 185 Euro pro Jahr – für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, sind es jährlich bis zu 300 Euro – für jedes Kind, für das der Förderberechtigte oder sein Ehegatte Kindergeld bekommt. Jeder, der einen Riester-Vertrag abschließt und jünger als 25 Jahre ist, erhält zudem einen einmaligen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro.
Die volle Zulagenförderung, also eine maximale Grund- und Kindergeldzulage erhält ein Riester-Sparer nur, wenn er insgesamt – also inklusive der staatlichen Zulagen – vier Prozent seines Vorjahres-Bruttoeinkommens als Beitrag in den Riester-Vertrag eingezahlt hat. Sind die eingezahlten Beiträge inklusive der Zulagen niedriger, reduziert sich die Zulagenhöhe entsprechend.
Ein Riester-Vertrag kann aber auch die Steuerlast senken, denn die eingezahlten Beiträge inklusive der vom Staat gezahlten Zulagen können bis maximal 2.100 Euro im Jahr als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden.
Zulagen und Steuervergünstigungen im Detail
Nach den vorläufigen Daten des BMF erhielten von den 10,16 Millionen Förderberechtigten, die 2021 einen Riester-Vertrag hatten, knapp 6,44 Millionen Personen ausschließlich Zulagen. Über 122.100 Riester-Sparer profitierten von einer Steuerentlastung. Außerdem erhielten mehr als 3,60 Millionen Personen beides, also Zulagen und eine Steuerentlastung.
Im Detail wurde im Jahr 2021 fast 10,04 Millionen Riester-Sparern eine Grundzulage in Höhe von insgesamt fast 1,34 Milliarden Euro gutgeschrieben. Fast 1,38 Milliarden Euro wurden zudem vom Staat an die Riesterverträge der 3,77 Millionen Riester-Sparer, die neben der Grundzulage eine Kinderzulage bekamen, überwiesen. Der Berufseinsteigerbonus, den rund 78.500 Personen erhielten, hatte eine Gesamtauszahlungshöhe von 12,8 Millionen Euro.
Rund 940,5 Millionen Euro entfielen auf die knapp 3,72 Millionen Riester-Sparer, die von einem Steuervorteil durch den Riester-Vertrag profitieren konnten. Insgesamt wurden 2021 fast 2,73 Milliarden Euro an Zulagen und 940,5 Millionen Euro an Steuervergünstigungen ausbezahlt. Mehr Informationen, welche individuellen Vorteile eine Riester-Rente bietet, erfährt man beim Versicherungsfachmann.
Quelle: (verpd)