Seit dem 1. Januar 2024 hat sich die untere Gehaltsgrenze, ab der ein Arbeitnehmer als Midijobber gilt, erhöht.
In den letzten zwei Jahren gab es bereits einige Änderungen bei den Gehaltsunter- und Obergrenzen für Midijobber. Zum Jahresanfang 2024 wurde die Untergrenze erneut erhöht – und zwar von 520 Euro auf 538 Euro. Die Obergrenze hat sich dagegen nicht verändert.
Zum 1. Januar 2024 ist die untere Gehaltsgrenze, ab der ein abhängig Beschäftigter nicht mehr als Minijobber sondern als Midijobber gilt, von 520 Euro auf 538 Euro gestiegen. An der oberen Gehaltsgrenze, bis zu der ein Beschäftigter im Rahmen des sogenannten Übergangsbereichs (früher Gleitzone) noch als Midijobber gilt, hat sich seit dem 1. Januar 2023 nichts geändert – sie liegt seitdem bei 2.000 Euro.
Ein abhängig Beschäftigter mit einem regelmäßigen Monatsgehalt von über 538 Euro bis maximal 2.000 Euro gilt demnach aktuell als Midijobber.
Ein Midijobber ist zwar sozialversicherungs-pflichtig, muss aber für die gesetzliche Renten- (GRV), Arbeitslosen- (ALV), Kranken- (GKV) und Pflegeversicherung (SPV) anteilig weniger Beiträge entrichten als ein normaler Arbeitnehmer, dessen Lohn über der oberen Gehaltsgrenze liegt.
Berechnung der Sozialabgabenlast …
Zum 1. Oktober 2022 hat sich die Berechnungsgrundlage für die Sozialversicherungs-Beiträge der Arbeitgeber und der Midijobber geändert. Seitdem sind Midijobber zwar weiterhin, wie normale Arbeitnehmer, in der GRV, ALV, GKV und SPV pflichtversichert, sie müssen jedoch im unteren Übergangsbereich anteilig weniger Sozialversicherungs-Beitrage entrichten als vor der Änderung.
Im Gegensatz ist der Arbeitgeberanteil für die Sozialversicherungen eines Midijobbers im unteren Übergangsbereich seit dem 1. Oktober 2022 etwas höher als früher. Dieser Arbeitgeberanteil fällt jedoch gleitend bis zur Gehaltsobergrenze eines Midijobs auf die reguläre Sozialabgabenlast, die ein Arbeitgeber für einen normalen Arbeitnehmer zu zahlen hat, ab.
Zur Ermittlung der Sozialabgaben, die ein Midijobber zu zahlen hat, wird nicht sein tatsächliches Arbeitseinkommen zugrunde gelegt, sondern im Rahmen der Übergangsregelung im Übergangsbereich ein niedrigerer Wert, die sogenannte beitragspflichtige Einnahme. Diese wird nach einer gesetzlich festgelegten Formel ermittelt.
Mit welchen Sozialabgaben ein Arbeitnehmer und ein Arbeitgeber bei einem Midijob ungefähr rechnen müssen, kann man mit dem Midijob-Rechner, der im Webauftritt der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See kostenlos zur Verfügung steht, selbst ermitteln.
… für Arbeitnehmer …
Generell gilt, je höher das Gehalt des Midijobbers bis zum Ende des Übergangsbereichs von 2.000 Euro ist, desto höher sind seine anteilig zu zahlenden Sozialversicherungs-Abgaben bis hin zur regulären Sozialabgabenlast, die ein normaler Arbeitnehmer zu tragen hat.
Dies sind je nach Kriterien wie Alter, Wohnort und Kinder des Midijobbers zwischen fast 19 bis knapp 21 Prozent des Bruttoeinkommens. Der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte tragen, kommt hier noch hinzu.
Im Detail steigt damit der Arbeitnehmerbeitrag für die Sozialversicherungen, den er anteilig von seinem Bruttolohn zahlen muss, ab einem Gehalt von 538,01 Euro bis maximal 2.000 Euro je nach Verdiensthöhe von unter einem Prozent auf die genannten rund 19 bis 21 Prozent an.
… und für Arbeitgeber
Der Arbeitgeberanteil für die Sozialversicherungen für einen Midijobber liegt zu Beginn des Übergangsbereichs bei rund 27 Prozent des Bruttoeinkommens, zuzüglich des anteiligen kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes für die gesetzliche Krankenversicherung. Dies entspricht in etwa dem Arbeitgeberanteil, den ein gewerblicher Arbeitgeber für einen Minijobber für die GRV mit pauschal 15 Prozent und der GKV mit pauschal 13 Prozent insgesamt zu zahlen hat.
Je höher das Einkommen des Midijobbers ist, desto niedriger wird der Arbeitgeberanteil für die Sozialabgaben, bis der reguläre Sozialversicherungs-Beitrag für einen normalen Arbeitnehmer ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.000 Euro erreicht ist. Das sind etwa 19 bis knapp 20 Prozent des Bruttoeinkommens. Der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung muss hier noch hinzugerechnet werden.
Die gesetzliche Altersrente von Geringverdienern
Grundsätzlich sollte sich ein Midijobber darüber im Klaren sein, dass seine zu erwartende gesetzliche Altersrente gering ist.
Wer aktuell beispielsweise 45 Jahre lang ein Monatseinkommen von 2.000 Euro hat, erhält im Schnitt eine gesetzliche Altersrente von rund 900 Euro. Umso wichtiger ist es daher auch für Geringverdiener, sich frühzeitig um eine ausreichende Altersvorsorge zu kümmern.
Quelle: (verpd)