Jeder, der im Ausland beruflich tätig ist, sollte prüfen, ob und in welchem Umfang er durch die Sozialversicherungen wie der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung, aber auch durch seine eigenen bestehenden privaten Versicherungspolicen geschützt ist.
Arbeitnehmer, die im Ausland arbeiten sollen oder müssen, sollten sich vorab informieren, in welchen Bereichen sie weiterhin eine gesetzliche oder private Absicherung genießen und wo nicht. Denn nur unter bestimmten Umständen bleibt man auch im Ausland durch die gesetzliche Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie durch bestehende private Versicherungspolicen weiter geschützt.
Grundsätzlich sollte man sich bereits einige Wochen, bevor man aus beruflichen Gründen ins Ausland muss, erkundigen, ob und in welchem Umfang auch dort eine Absicherung durch die deutschen Sozialversicherungen wie die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung besteht. Konkrete Fragen können mit dem jeweiligen Sozialversicherungs-Träger geklärt werden.
Denn im Einzelnen hängt es von verschiedenen Kriterien ab, zum Beispiel von der Länge der Tätigkeit im Ausland und ob mit dem betreffenden Land ein Sozialversicherungs-Abkommen mit Deutschland besteht, inwieweit ein Schutz durch die jeweilige Sozialversicherung (weiter) gegeben ist.
Was in den einzelnen Ländern gilt
Informationen dazu finden sich im Webportal der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA), der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
Unter anderem gibt es beim DVKA zu zahlreichen Ländern herunterladbare Merkblätter mit Hintergrundwissen und abrufbaren Formularen zu sozialversicherungs-rechtlichen Themen.
Auch die Industrie- und Handelskammern (IHK) bieten oftmals ausführliche Informationen zum Thema Sozialversicherungs-, Steuer- und Arbeitsrecht für Arbeitnehmer, die vorübergehend im Ausland tätig sind.
Auch privaten Versicherungsschutz prüfen
Einige Zeit vor der Abreise sollte man mit einem Versicherungsexperten klären, inwieweit die vorhandenen privaten Versicherungspolicen in dem Land, in dem man arbeiten wird, den vereinbarten Versicherungsschutz bieten und welche Zusatzabsicherungen möglicherweise sinnvoll sind.
Einige Versicherungspolicen wie die private Unfall- oder Lebensversicherung gelten beispielsweise weltweit. Andere wiederum können auf Deutschland oder Europa begrenzt sein oder weltweit gelten. So kann eine Privathaftpflicht-Versicherung je nach Vereinbarung beispielsweise nur in Europa und in bestimmten Anrainerstaaten Europas oder auch weltweit gelten. Des Weiteren gibt es Versicherungsverträge, die nur für einen bestimmten Zeitraum Versicherungsschutz im Ausland gewähren und/oder nur, wenn der Aufenthalt nicht beruflich bedingt ist.
So sind in manchen Privat-Rechtsschutzpolicen nur Reisen, die nicht beruflich bedingt sind und maximal sechs Wochen dauern, weltweit bis zu einem vereinbarten Höchstbetrag versichert. Ähnliche Regelungen gibt es auch bei manchen Auslandsreise-Krankenversicherungs-Policen. Bei einigen Privathaftpflicht-Policen beschränkt sich der Versicherungsschutz im außereuropäischen Ausland auf eine maximale Aufenthaltsdauer von beispielsweise ein oder zwei Jahren.
Der Versicherungsumfang ist entscheidend
Bei manchen Versicherungsverträgen ist es zudem wichtig, ob der Lebensmittelpunkt weiter in Deutschland liegt oder nicht. So sind in einer Auslandsreise-Krankenversicherung häufig nur Personen versicherbar, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt, also ihren ständigen Wohnsitz, in Deutschland haben und nur vorübergehend im Ausland sind. Für eine ausreichende Absicherung im Ausland ist auch der Versicherungsumfang einer Police, also die Höhe der vereinbarten Versicherungs- oder Deckungssumme und die versicherten Risiken, von großer Bedeutung.
Zum Beispiel ist in den angloamerikanischen Staaten der Schadenersatzanspruch, den ein Geschädigter an den Schädiger stellen kann, oft höher als in Deutschland. Eine Privathaftpflicht-Police, die weltweit gilt, übernimmt zwar auch Schäden, die der Versicherte beispielsweise als Fußgänger in den USA versehentlich verursacht hat. Wenn die in der Police vereinbarte Versicherungssumme jedoch nicht ausreicht, um den Schaden zu begleichen, müsste der Versicherte die Differenz selbst zahlen. Daher sollte eine möglichst hohe Versicherungssumme vereinbart sein.
Da in Deutschland legale Sachverhalte in einem anderen Kulturkreis rechtswidrig sein können, empfiehlt sich für alle, die zeitweise im Ausland erwerbstätig sind, eine Spezial-Strafrechtsschutz-Absicherung, die auch im Ausland gilt. Dies lässt sich zum Teil in manchen Privatrechtsschutz-Policen gegen Aufpreis mitversichern. Grundsätzlich sollte der Versicherungskunde sicherstellen, dass die Prämien für bestehende Policen auch während eines Auslandsaufenthaltes pünktlich beim Versicherer eingehen, anderenfalls kann dies den Versicherungsschutz kosten.
Quelle: (verpd)