Immer wieder versuchen Betrüger, insbesondere Senioren mit miesen Tricks Geld abzunehmen. Die Polizei zeigt auf, welche Betrugsmethoden häufig anzutreffen sind und worauf jeder achten sollte, um nicht selbst Opfer eines Trickdiebstahls zu werden.
Nach der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik werden über 60-Jährige insgesamt verhältnismäßig selten als Opfer eines Verbrechens polizeilich erfasst. Dennoch gibt es zahlreiche Betrugsmethoden wie der Enkeltrick, die von Kriminellen insbesondere bei Senioren angewandt werden. Die Polizei gibt Tipps, welche Verhaltensregeln das Risiko minimieren, selbst Opfer von Trickdieben zu werden.
An der Haustüre, am Telefon, im Internet oder auch in der Öffentlichkeit – ein Betrug ist an jedem Ort möglich. Immer wieder haben es Trickbetrüger insbesondere auf Senioren abgesehen. „Da immer mehr Menschen immer älter werden, entwickeln sich vermehrt spezifische, auf ältere Opfer ausgerichtete Deliktsmuster“, betont Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK).
Daher bietet das ProPK zwei bestell- oder auch herunterladbare Broschüren an, nämlich die 68-seitige Broschüre „Sicher Leben“ sowie der 24-seitige Flyer „Sicher zu Hause“, die sich besonders auch an Senioren richten. Zum gleichen Thema gibt es auch vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend den Ratgeber „Rate mal, wer dran ist!“. In den genannten Broschüren werden die gängigsten Verhaltensweisen von Betrügern beschrieben, aber auch Tipps, wie man sich gegen solche Gauner schützt und was zu tun ist, wenn man doch Opfer eines solchen Kriminellen geworden ist.
Der Enkeltrick
Eine der bekanntesten Methoden ist der Enkeltrick. Dabei rufen die Betrüger ihr Opfer an, geben sich als Enkel oder sonstigen Verwandten oder Bekannten aus, der einen finanziellen Engpass oder eine Notlage wie einen Unfall im Ausland hat, und bitten den Angerufenen kurzfristig um Bargeld. In manchen Fällen geben sich die Kriminellen auch als Anwalt, Polizist oder sonstige Person einer Behörde aus, erklären, dass ein Verwandter oder Bekannter des Opfers in einen Unfall oder eine Straftat verwickelt war und nun für die medizinische Behandlung oder Strafverteidigung Geld benötigt.
Erklärt sich der Angerufene bereit, den geforderten Betrag zu zahlen, wird zum Beispiel ein Bote oder eine angebliche Amtsperson in Zivilkleidung angekündigt, die sich zum Beispiel mit einem zuvor vereinbarten Kennwort ausweist und das Geld abholt. Die Polizei rät, prinzipiell misstrauisch zu sein, wenn sich der Anrufende nicht selbst mit seinem Namen vorstellt.
Um sich zu vergewissern, dass der Anrufer wirklich derjenige ist, für den er sich ausgibt, sollte man bei anderen Familienangehörigen Rücksprache halten und eventuell versuchen, den betreffenden Angehörigen unter einer bereits von früher bekannten Telefonnummer zu kontaktieren. Grundsätzlich sollten keine Details über familiäre und finanzielle Verhältnisse bekannt gegeben werden. Prinzipiell sollte man nie Geld an unbekannte Personen übergeben. Kommt einem der Anruf verdächtig vor, ist es sinnvoll, umgehend die Polizei unter der Notrufnummer 110 zu informieren.
Wie Trickbetrüger in die Wohnung wollen
Bei einigen Betrugsmethoden wird die Hilfsbereitschaft von Senioren ausgenutzt. Dazu klingeln die Kriminellen zum Beispiel direkt an der Haustüre ihres ausgewählten Opfers und versuchen durch einen Vorwand in die Wohnung zu kommen, um zu stehlen. Gauner täuschen beispielsweise vor, dass ihnen übel ist und sie ein Glas Wasser möchten, dass sie etwas zum Schreiben benötigen, um dem Nachbarn eine Nachricht zu hinterlassen, oder dass sie sich verletzt haben und in der Wohnung einen Arzt anrufen wollen.
Manche Gauner geben sich auch als Polizist, Gerichtsvollzieher, Handwerker, Paket- oder Postmitarbeiter aus und versuchen so, in die Wohnung ihres Opfers zu gelangen. Grundsätzlich sollte man immer nur unter Verwendung einer vorgelegten Türsperre wie einem Kastenschloss mit Sperrbügel die Türe öffnen und keine Fremden in die Wohnung lassen. Handwerker sollte man nur einlassen, wenn man sie selbst bestellt hat oder sie vom Vermieter angekündigt wurden.
Von angeblich amtlichen Personen sollte man sich den Dienstausweis zeigen lassen. Da allerdings auch angebliche Dienstausweise eine Fälschung sein können, ist es ratsam, im Zweifelsfall bei der betreffenden Behörde nachzufragen, ob die betreffende Person tatsächlich existiert und einen Besuchsauftrag hat. Dabei ist es wichtig, die Telefonnummer der Behörde selbst im Telefonbuch nachzuschlagen und sich nicht auf eine Telefonnummer, die auf einem Schreiben, das die Person mitgebracht hat, zu verlassen.
Verbrechen umgehend der Polizei melden
Weitere Informationen, wie Senioren sich vor Verbrecher schützen können, gibt es unter anderem in den Webportalen www.pfiffige-senioren.de und www.polizei-beratung.de. Hier werden weitere Betrugsmethoden, die nicht nur, aber auch, ältere Menschen treffen können, wie betrügerische Gewinnspiele, Kaffeefahrten und Rechnungen, sowie der Finderlohntrick und Kostenfallen im Internet eingehend beschrieben und Präventionsmaßnahmen genannt.
Vermutet man einen Betrug oder ist man bereits Opfer eines Kriminellen geworden, ist es wichtig, sich umgehend an die Polizei (Notruf 110) zu wenden. Denn dann besteht eine höhere Chance, dass der Täter noch gefasst wird und so keine weiteren Personen dem Kriminellen zum Opfer fallen.
Wer einen wirtschaftlichen oder gesundheitlichen Schaden infolge eines Verbrechens erleidet, dem stehen unter Umständen nach dem Opferentschädigungs-Gesetz Versorgungsansprüche zu. Informationen dazu bieten die Versorgungsämter sowie Opferhilfeeinrichtungen wie der Weisse Ring e.V. mit der bundesweiten Opfernotrufnummer 116 006.
Quelle: (verpd)