Wer beabsichtigt, einen bestehenden Versicherungsvertrag zu kündigen, um das gleiche Risiko mit einer vermeintlich günstigeren Policen bei einem anderen Versicherer abzusichern, muss unter Umständen im Schadenfall mehr zahlen, als er durch die Prämienersparnis einspart.
Inwieweit sich ein Wechsel zu einem anderen Versicherer tatsächlich lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auch wenn die Prämie für den neuen Versicherungsvertrag auf den ersten Blick günstiger erscheint, heißt das noch lange nicht, dass im Vergleich zur bisherigen Police auch der Versicherungsumfang und die Kundenbetreuung zumindest gleich gut sind.
Um einen bestehenden Versicherungsvertrag zu kündigen, um eventuell das darin versicherte Risiko mit einer neuen Police bei einem anderen Versicherer abzusichern, muss der Versicherungskunde (Versicherungsnehmer) bestimmte Kündigungsfristen beachten. Die übliche Kündigungsfrist für eine Unfall- oder eine Sachversicherung wie eine Hausrat-, Gebäude-, Rechtsschutz- oder Haftpflicht-Police beträgt in der Regel drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres (Vertragsablauf).
Ist beispielsweise als Vertragsablauf der 1. Januar eines Jahres vereinbart, muss spätestens am 30. September des Vorjahrs die schriftliche Kündigung des Versicherungsnehmers beim Versicherer eingegangen sein. Bei Kfz-Versicherungsverträgen beträgt die Kündigungsfrist üblicherweise nur einen Monat. Wer zum Vertragsablauf, das ist üblicherweise der 1. Januar des nächsten Jahres, seine Kfz-Versicherung wechseln möchte, muss dafür sorgen, dass die Kündigung spätestens am 30. November beim Versicherer eingegangen ist.
Teure Versicherungslücken vermeiden
Um sicherzugehen, dass sich ein Wechsel zu einem anderen Versicherer wegen einer günstigeren Prämie, im Schadenfall nicht doch als Fehler erweist, sollte darauf geachtet werden, dass der Versicherungsumfang der neuen Police nicht schlechter ist als beim bisherigen Vertrag.
Anderenfalls kann es sein, dass ein eingetretener Schaden, den die bisherige Police übernommen hätte, wenn sie nicht gekündigt worden wäre, im neu abgeschlossenen Versicherungsvertrag nicht abgesichert ist und man deswegen die Schadenkosten selber tragen muss. Besonders ärgerlich ist das, wenn der Schaden höher ist als die Prämienersparnis, die man durch den Versichererwechsel erzielt hat.
Sind zum Beispiel in der neuen Hausrat-Police im Gegensatz zum bisherigen Vertrag keine Überspannungsschäden versichert, muss man selbst für den Schaden aufkommen, wenn die elektrischen Geräte durch eine Überspannung infolge eines indirekten Blitzschlages zerstört werden. Dabei sind die im Haushalt vorhandenen elektrische Geräte wie Fernseher, PC, Laptop, Herd, Kühl- und Gefriergeräte, Stereoanlagen und Telefonanlagen, die davon betroffen sein können, oft mehrere Tausend Euro wert.
Nicht immer ist ein Wechsel für eine Prämienersparnis notwendig
Neben dem Versicherungsumfang sollte man sich bei einem geplanten Versichererwechsel auch über die gewünschte Kundenbetreuung Gedanken machen. Denn Versicherungs-Gesellschaften, die mit Vermittlern zusammenarbeiten, bieten meist auch einen Vor-Ort-Service. Dagegen kann der Kunde bei einem Versicherer ohne Versicherungsvermittler, wie dies bei reinen Internet- oder Direktversicherern üblich ist, seine Anliegen nur telefonisch oder online klären. Ein persönlicher Kontakt ist nur vor Ort bei einer eventuell vorhandenen Filiale oder in der Hauptverwaltung eines Versicherers möglich.
Übrigens: Wer einen Versichererwechsel in Erwägung zieht, sollte sich, bevor er seine bestehende Police fristgerecht kündigt, vergewissern, dass er durch den ausgewählten anderen Versicherer Versicherungsschutz erhält. Denn ein Antrag auf eine Haftpflicht-, Hausrat-, Gebäude-, Unfall-, Kfz-Kasko- oder Rechtsschutz-Versicherung kann vom neuen Versicherer auch abgelehnt werden, wenn der bisherige Versicherer bereits für zahlreiche Schäden, die man als Kunde hatte, Versicherungsleistungen erbracht hat.
Daher sollte ein bestehender Versicherungsvertrag bei einem Versichererwechsel immer erst gekündigt werden, wenn vom neuen Versicherer eine verbindliche Antragsannahme vorliegt, damit man nicht ungewollt ohne Versicherungsschutz dasteht. Grundsätzlich empfiehlt es sich vor einem Wechsel aus Kostengründen, mit dem Vermittler oder Versicherer zu sprechen. Oft kann durch den Ausschluss individuell nicht notwendiger Leistungen die Umstellung auf einen anderen Tarif oder bereits durch die Änderung der Zahlweise auch die Versicherungsprämie reduziert werden.
Quelle: (verpd)