Die meisten Kreditinstitute raten, einen Kredit mit einer Restschuldversicherung abzusichern, damit bei finanziellen Schwierigkeiten aufgrund bestimmter Risiken die Rückzahlung des Darlehens gewährleistet ist. Es gibt aber auch andere Varianten.
Es gibt diverse Gründe, warum jemand unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten gerät und seinen Bankkredit, den er zum Beispiel für den Bau oder Kauf einer Immobilie aufgenommen hat, nicht mehr zurückzahlen kann. In der Regel wird dem Kreditnehmer daher beim Abschluss des Kredits eine Restschuldversicherung angeboten, um die Darlehensrückzahlung zumindest für bestimmte finanzielle Krisen sicherzustellen.
Wer einen Bankkredit benötigt, beispielsweise für eine Immobilienfinanzierung, sollte sich auch gegen finanzielle Probleme absichern. Denn wer seine Kreditraten nicht mehr begleichen kann, muss mit dramatischen Folgen wie der Pfändung oder dem Verkauf seines Eigenheims rechnen.
Eine Restschuldversicherung, eine besondere Form der Risiko-Lebensversicherung, übernimmt die Kreditraten oder die komplette Rückzahlung des noch nicht getilgten Kredites, wenn der Kreditnehmer wegen eines in der Police versicherten Risikos dazu nicht mehr in der Lage ist. Je nach Vereinbarung springt eine solche Police ein, wenn der Kreditnehmer verstirbt, unverschuldet arbeitslos oder auch infolge einer Krankheit oder eines Unfalles erwerbsunfähig wird und seinen Kreditverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.
Auf die Kosten achten
Insbesondere wenn es um hohe Kreditsummen wie bei einer Hausfinanzierung geht, ist eine Restschuldabsicherung in der Regel sinnvoll. Allerdings ist die Restschuldversicherung, die von der Bank zusammen mit dem Kredit angeboten wird, nicht immer die günstigste und/oder im Versicherungsumfang die beste. Oft wird zum Beispiel von den Kreditinstituten eine solche Restschuldversicherung als Police mit einer Einmalprämie angeboten, bei der sich die Versicherungssumme kontinuierlich entsprechend der jeweils verbleibenden Restschuld verringert.
Die für den Versicherungsschutz verlangte Einmalprämie wird dabei häufig mit der Kreditauszahlung verrechnet und deswegen auf die Kreditsumme aufgeschlagen. Dadurch muss der Kreditnehmer für die Versicherungsprämie, um welche sich die Kreditsumme erhöht hat, auch Kreditzinsen zahlen, was zu einer unnötigen Verteuerung des Versicherungsschutzes führt.
Es gibt allerdings auch andere Anbieter von Restschuld-Versicherungen als das jeweilige Kreditinstitut, um eine Police mit einem optimalen Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden. Zudem gibt es Lösungen, die einen Kredit auch ohne eine Restschuldversicherung finanziell gegen verschiedene Risiken absichern.
Alternativen zur Restschuldversicherung
Wer sein Einkommen für den Fall einer eintretenden Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit mit einer entsprechenden Berufs- oder Erwerbsunfähigkeits-Versicherung bereits abgesichert hat, benötigt zum Beispiel hierfür keine separate Kreditabsicherung mehr. Um als Kreditnehmer für den Fall des eigenen Ablebens den (Ehe-)Partner und die Kinder finanziell abzusichern, kann man als Alternative zu der von vielen Banken angebotenen Restschuldversicherung auch eine normale Risiko-Lebensversicherung abschließen.
Eine Risiko-Lebensversicherung, wie sie von zahlreichen Versicherungs-Unternehmen angeboten wird, gibt es beispielsweise mit oder ohne fallende Versicherungssumme und/oder mit monatlicher statt einmaliger Prämienzahlung. Bei einer Risikolebens-Police mit einer ausreichenden gleichbleibenden Versicherungssumme steht im Todesfall des Kreditnehmers auch nach der Tilgung des Restkredits zum Beispiel noch genügend Geld für eine vernünftige Hinterbliebenen-Absicherung der Familie zur Verfügung.
Ein Kreditnehmer, der bereits eine Risiko- oder auch Kapitallebens-Versicherung mit einer Versicherungssumme, die der Kreditsumme entspricht, hat, kann auch diese zur Risikoabsicherung eines Kredites im Falle des eigenen Ablebens verwenden. Gegen Aufpreis lässt sich in solchen Verträgen oft auch eine Rentenzahlung bei einer eintretenden Berufsunfähigkeit mitversichern, die das Risiko von Zahlungsschwierigkeiten infolge einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit abdeckt.
Quelle: (verpd)