Jetzt kommt wieder die Zeit, in der sich Menschenmengen durch Christkindlmärkte, Fußgängerzonen und Einkaufszentren drängen und damit auch eine Zeit, in der Taschendiebe wieder vermehrt tätig sind. Wie sich der Einzelne davor schützen kann.
Letztes Jahr wurden hierzulande im Durchschnitt jeden Tag fast 350 Taschendiebstähle bei der Polizei angezeigt. Die Aufklärungsquote ist mit rund sechs Prozent so niedrig wie bei fast keinem anderen Delikt. Die Polizei erklärt, wie man das Risiko, Opfer eines Langfingers zu werden, minimieren kann.
Nach der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2017 des Bundeskriminalamtes (BKA) wurden letztes Jahr in Deutschland fast 127.400 Taschendiebstähle bei der Polizei angezeigt. Damit ist die Zahl dieser Delikte in 2017 im Vergleich zu 2016 um über ein Fünftel, nämlich um fast 23 Prozent oder knapp 37.400 zurückgegangen und zugleich der niedrigste Wert seit einschließlich 2013.
Dennoch entstand dabei alleine letztes Jahr ein Schaden in Höhe von knapp 41,3 Millionen Euro. Die Aufklärungsquote lag gerade einmal bei rund sechs Prozent. Begangen werden die Delikte nach Angaben von des BKA oftmals von professionellen, international reisenden Tätern. Geklaut wird insbesondere in Ballungszentren und bei Menschenansammlungen.
Diebe lieben Gedränge und Ablenkung
So ereignete sich in Städten und Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern nur jeder 17. Taschendiebstahl, jeder fünfte dagegen in Städten zwischen 100.000 und 500.000 Einwohner. Über die Hälfte aller Taschendiebstähle, nämlich über 59 Prozent dieser Delikte, wurde in Großstädte ab 500.000 Einwohner verübt.
Der Grund dafür ist einfach: Taschendiebe suchen nach Polizeiangaben große Menschenansammlungen, wie sie häufig bei Veranstaltungen, in Geschäften, in Fußgängerzonen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln vorkommen. Gerade wenn Menschen dicht an dicht stehen oder das Opfer durch irgendetwas abgelenkt wird, ist es für Langfinger häufig ein Leichtes, unbemerkt die Geldbörse aus der Handtasche oder der Jacken- oder Hosentasche zu klauen.
Oftmals drängeln oder rempeln die Täter dazu beispielsweise die Opfer an oder starten sonstige Ablenkungsmanöver wie sie nach dem Weg zu fragen, um ohne Aufsehen in deren Tasche(n) greifen zu können. Weitere Tricks der Diebe und wie man das Diebstahlrisiko minimieren kann, beschreibt die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes in ihrem Webportal und in den herunterladbaren Broschüren „Schlauer gegen Klauer!“ und „Langfinger machen niemals Urlaub“.
Wo Geldbörse und Co. am besten aufgehoben sind
Um das Schadenrisiko möglichst gering zu halten, empfiehlt die Polizei beispielsweise so wenig Geld und Wertgegenstände wie notwendig mit sich zu führen. Des Weiteren sollten Geld und Geldkarten, aber auch Smartphones am besten getrennt, dafür aber stets dicht am Körper, zum Beispiel in verschlossenen Innentaschen, in einem Brustbeutel oder einer Gürteltasche aufbewahrt werden.
Wer einen Rucksack, eine Hand- oder Umhängetasche verwendet, sollte diese verschlossen und mit dem Verschluss zur Körpervorderseite gewandt halten oder unter den Arm klemmen. Im Restaurant und auch in der Umkleidekabine ist es wichtig, dass die Handtasche oder die Jacke mit den Wertsachen und der Geldbörse nicht unbeaufsichtigt, zum Beispiel hinten an einer Stuhllehne aufgehängt wird.
Grundsätzlich wird zudem empfohlen, beim Einkaufen im Supermarkt die Geldbörse und/oder das Handy nicht leichtsinnig in die Einkaufstasche, in den Einkaufskorb oder, dies ist besonders fahrlässig, offen in den Einkaufswagen zu legen, sondern auch hier körpernah aufzubewahren.
Unbedingt die Polizei informieren
Wer Opfer eines Diebstahls geworden ist, sollte dies unbedingt umgehend der Polizei (Notrufnummer 110) melden und die Tat anzeigen. Wurde die Geld- und/oder Kreditkarte gestohlen, sollte diese unverzüglich gesperrt werden. Die meisten Karten kann man innerhalb Deutschlands rund um die Uhr mit einem Anruf bei der Sperrnotrufnummer 116 116 oder im Ausland mit der jeweiligen Vorwahl für Deutschland – häufig die +49 – und der anschließenden (0)30 4050 4050 sperren lassen.
Einzelne Geldinstitute wie die Postbank sind nicht am Sperrnotruf angeschlossen. Sie verfügen über eine eigene Sperrnotrufnummer, die dort zu erfragen ist. Mehr Details zur Kartensperre enthält das Webportal www.kartensicherheit.de.
Wurden wichtige Dokumente wie der Führerschein, der Personalausweis und/oder die Firmenausweiskarte gestohlen, müssen die entsprechenden Ämter und Firmen umgehend informiert werden.
Wenn ein Schlüssel gestohlen wurde
Beim Diebstahl des Wohnungstürschlüssels und/oder eines Zugangsschlüssels für ein Firmengebäude wie ein Zugangsschlüssel zur Arbeitsstelle oder zu einem Vereinsheim gilt es ebenfalls umgehend, die betreffende Stelle zu informieren. Denn um mögliche weitere Straftaten wie einen Einbruch mittels eines gestohlenen Schlüssels zu verhindern, müssen oft die jeweiligen Schlösser ausgetauscht werden.
Übrigens, wird ein Schlüssel von einem Taschendieb gestohlen und der Täter nicht gefasst, muss der Bestohlene für die Kosten des dadurch notwendigen Schlössertausches aufkommen. Bei einer Schließanlage kann dies schnell einige Tausend Euro kosten.
In einigen Privathaftpflicht-Policen lassen sich jedoch die Kosten, die durch einen notwendigen Schlössertausch aufgrund eines Abhandenkommens von Schlüsseln zur Mietwohnung und/oder zum Firmengebäude des Arbeitgebers entstehen, teils optional mitversichern.
Quelle: (verpd)