Nicht zuletzt aufgrund des Fachkräftemangels, wird es immer wichtiger, dass möglichst viele auch im Rentenalter noch arbeiten. Eine Statistik belegt, dass dies auch der tatsächlichen Entwicklung am Arbeitsmarkt entspricht.

Mit Blick auf den demografischen Wandel und dem sich daraus ergebenden Fachkräftemangel sowie hinsichtlich des eingeschlagenen Weges zum Rentenbeginn ab 67 Jahren zielt die Politik darauf ab, dass ältere Menschen länger erwerbstätig bleiben. Schon jetzt zeigt eine offizielle Statistik, dass die Zahl der über 60- und der über 65-jährigen Arbeitnehmer im Vergleich zu vor zehn Jahren deutlich angestiegen ist.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) nahm in keiner anderen Altersgruppe, der Anteil der Erwerbsbeteiligung so zu wie bei den ab 60-Jährigen. 2012 gingen noch 47 Prozent der ab 60-Jährigen einem Job nach, 2022 waren es bereits 63 Prozent.

Auch bei der Altersgruppe der 65- bis unter 70-Jährigen ist die Erwerbsquote gestiegen, nämlich von elf Prozent im Jahr 2012 auf 19 Prozent in 2022.

Gesetzliches Renteneintrittsalters steigt

Die Ursachen, warum mehr Ältere im Beruf bleiben, lassen sich aus den Destatis-Zahlen nicht ablesen. Mancher möchte gerne weiterarbeiten, andere wiederum benötigen den Verdienst dringend, um finanziell über die Runden zu kommen, denn die gesetzliche Altersrente alleine reicht in der Regel nicht.

Einer der Hauptgründe dürfte zudem sein, dass sich das Renteneintrittsalter bei vielen verbleibenden gesetzlichen Altersrentenarten schrittweise erhöht. So wird zum Beispiel seit 2012 das frühestmögliche Renteneintrittsalter (Regelaltersgrenze) für die Regelaltersrente für alle ab 1947 bis einschließlich 1964 Geborenen stufenweise von 65 auf 67 Jahre erhöht. Wer ab 1964 geboren ist, kann frühestens mit 67 Jahren eine solche Rente beanspruchen.

Auch bei der abschlagfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte erhöht sich das Renteneintrittsalter je nach Geburtsjahr vom 63. bis 65. Lebensjahr. Wer ab 1964 geboren ist, kann frühestens mit 65. Lebensjahren diese Rentenart beanspruchen.

Früher Renteneintritt – höhere Rentenabschläge

Zwar kann die Altersrente für langjährig Versicherte weiterhin mit 63. Lebensjahren in Anspruch genommen werden, allerdings richtet sich die Höhe der Rentenabschläge nach der geltenden Regelaltersgrenze, die wiederum von Geburtsjahr abhängt. Denn für jeden Monat, den man vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, beträgt der Rentenabschlag 0,3 Prozent.

Wer beispielsweise mit 63 Jahren in Rente geht und 1957 geboren ist, muss 10,5 Prozent Rentenabschläge in Kauf nehmen, da die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren und elf Monaten liegt.

Alle die ab 1964 geboren wurden und einen Rentenbeginn mit 63 Jahren wünschen, müssen dagegen Abschläge in Höhe von 14,4 Prozent in Kauf nehmen, da ihre Regelaltersgrenze bei 67 Jahren liegt. Daraus folgt: Wer später geboren ist, kann erst viel später in Rente gehen, um keine höheren Abschläge zu erhalten, als jemand der ein, zwei oder drei Jahre älter ist.

Ein weiterer Grund für den aktuellen Anstieg der Erwerbsbeteiligung bei den Älteren, ist mitunter der Wegfall der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit sowie der Altersrente für Frauen für alle ab 1952 Geborenen. Denn wer vor 1952 geboren wurde, konnte diese Rentenarten noch im Alter von 60 Lebensjahren in Anspruch nehmen.

Richtig vorsorgen, statt länger arbeiten

Um den bisherigen Lebensstandard zu halten, reicht die gesetzliche Altersrente nicht, denn sie erreicht heute bereits nicht einmal die Hälfte des bisherigen Nettoeinkommens. Wer noch im Erwerbsleben steht und nicht unbedingt im Rentenalter weiterarbeiten möchte, sollte daher frühzeitig vorsorgen.

Für die Ermittlung einer ausreichenden Altersvorsorge ist es wichtig zu wissen, wie hoch die voraussichtliche Differenz zwischen dem bisherigen Einkommen und den zu erwartenden Alterseinkünften tatsächlich sein wird.

Berücksichtigt werden sollten neben der gesetzlichen Rente auch die Einkünfte, die man zum Beispiel aus Kapitalanlagen, Lebensversicherungen, betrieblichen Renten oder Vermietungen im Rentenalter voraussichtlich erhält. Hilfe bei der Altersvorsorgeanalyse, aber auch bei der Wahl der individuell passenden Altersvorsorgeformen gibt es beim Versicherungsexperten.

Quelle: (verpd)

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