Geht es um die Höhe der gesetzlichen Altersrente, wird häufig die Rente eines sogenannten Standardrentners herangezogen. Doch in der Realität erreicht lange nicht jeder die Kriterien, die für einen Standardrentner gelten. Damit ist die tatsächliche Rentenhöhe bei vielen deutlich niedriger.
Wer damit rechnet, dass seine Rente dem eines sogenannten Standardrentners entsprechen wird, könnte enttäuscht werden. Denn nur jeder fünfte aktuelle Rentner erfüllt die Kriterien hinsichtlich der Anzahl der Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung und des Durchschnittseinkommens, die bei einem Standardrentner zugrunde gelegt werden. Damit ist auch bei vielen die Rentenhöhe deutlich niedriger als sie für einen Standardrentner angegeben wird.
Wenn es, darum geht, ob die Höhe der gesetzlichen Altersrente ausreicht um den Lebensstandard zu halten, wird häufig auch das Sicherungsniveau vor Steuern, auch Nettorentenniveau genannt, mit aufgeführt. Es beschreibt die Relation zwischen der Nettohöhe der gesetzlichen Altersrente eines Standard- oder Eckrentners und dem durchschnittlichen Nettoverdienst eines gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmers im gleichen Jahr.
Ein Standardrentner ist dabei eine fiktive Person, die bis zum Rentenbeginn 45 Jahre lang Beiträge in die gesetzlich Rentenversicherung (GRV) von einem Gehalt, das der Höhe des Durchschnittseinkommens aller gesetzlich Rentenversicherten entspricht, eingezahlt hat.
Nach Angaben des Rentenversicherungs-Berichts 2023, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) jüngst veröffentlicht hat, lag das Nettorentenniveau eines Standardrentners im Jahr 2023 bei 48,2 Prozent. Damit ist die Altersrente eines Standardrentner ist nicht einmal halb so hoch sie sein bisheriges Nettoeinkommen. Doch viele Rentner müssen noch mit erheblich weniger auskommen, da sie die Kriterien eines Standardrentners gar nicht erfüllen.
Weniger als die Hälfte der Neurentner hat 45 Beitragsjahre
Wie dem Bericht zu entnehmen ist, haben nur 42 Prozent der Personen, die 2022 erstmals eine gesetzliche Altersrente ausbezahlt bekommen haben, Beitragszeiten in der GRV von mindestens 45 Jahren, wie dies beim Standardrentner angenommen wird. Zudem gab es einen geschlechter-spezifischen Unterschied: Bei den männlichen Neurentnern hatten knapp 51 Prozent mindestens 45 GRV-Beitragsjahre, bei den Frauen waren es dagegen weniger als 35 Prozent.
Bei den Bestandsrentnern, also den Altersrentnern, die bereits vor 2022 ein Jahr eine Rente erhalten haben, konnten sogar nur 37 Prozent 45 GRV-Beitragsjahre oder mehr vorweisen, als sie in Rente gegangen sind. Der Unterschied zwischen Mann und Frau ist hier noch gravierender als bei den Neurentnern. Während bei den Männern knapp 58 Prozent mindestens 45 GRV-Beitragsjahre bei Renteneintritt hatten, waren es bei den Frauen nur 20 Prozent.
Die Statistik belegt zudem, dass nur 32 Prozent der Bestandsrentner im Durchschnitt ein jährliches Gehalt hatten, das dem Durchschnittseinkommen aller gesetzlich Rentenversicherten entsprach, also im Schnitt jedes Jahr 1,0 Entgeltpunkte oder mehr erhielten. Bei den Männern lag auch hier mit knapp 54 Prozent der Anteil, die dieses Kriterium eines Standardrentners erfüllten, deutlich über den der Frauen – hier hatten weniger als 15 Prozent ein solches Erwerbseinkommen bis zur Rente.
2022 hätte ein Arbeitnehmer 42.053 Euro in West- und 40.358 Euro in Ost-deutschland, 2021 40.463 Euro in West- und 38.317 Euro in Ostdeutschland verdienen müssen, um das Durchschnittsentgelt aller gesetzlich Rentenversicherten zu erreichen und pro Jahr einen Entgeltpunkt zu erhalten.
Nur wenige Rentner erfüllt beide Kriterien eines Standardrentners
Insgesamt erfüllte von den Bestandsrentnern nur jeder fünfte (20 Prozent) beide Kriterien, die für einen Standardrentner die Basis sind, also mindestens 45 GRV-Beitragsjahre und ein Einkommen, das dem Durchschnittseinkommen aller gesetzlich Rentenversicherten entspricht. Bei den Männern waren es 37 Prozent und bei den Frauen sogar nur sechs Prozent.
Berücksichtigt wurden bei der Auswertung der GRV-Beitragsjahre und der Durchschnittseinkommen nur die sogenannten Nichtvertragsrenten. Das sind alle gesetzlichen Altersrenten, deren Anspruch dem Grund oder der Höhe unter anderem auf Beitrags- und Berücksichtigungszeiten beruht und nicht auf einem über- oder zwischenstaatlichen Sozialversicherungs-Recht.
Zu Letzterem, den Vertragsrenten, zählen beispielsweise Altersrenten, die nur aufgrund eines Sozialversicherungs-Abkommens zwischen zwei Staaten gezahlt werden.
Tatsächliche Rentenhöhe unter der des Standardrentners
Dass die tatsächliche Altersrente bei den meisten erheblich geringer ist als die eines Standardrentners, zeigen auch die Statistiken der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Die Nettorente vor Steuern eines Standardrentners lag zum 1. Juli 2022 rechnerisch bei knapp 1.443 Euro in den alten und bei 1.423 Euro in den neuen Bundesländern.
Tatsächlich betrug die durchschnittliche Nettoaltersrente vor Steuern in 2022 in Westdeutschland 1.359 Euro für einen männlichen und 892 Euro für einen weiblichen Neurentner. In Ostdeutschland erhielten die Männer im Schnitt eine gesetzliche Altersrente in Höhe von 1.189 Euro ausbezahlt. Bei den Frauen waren es 1.117 Euro.
Darum ist eine individuelle Altersvorsorge notwendig
Die Daten verdeutlichen, dass die gesetzliche Rente alleine in der Regel nicht ausreicht, um seinen Lebensstandard zu halten. Zudem sind das Rentenniveau und die Angabe der Rentenhöhe eines Eck- oder Standardrentners für den Einzelnen nicht hilfreich, um seine eigene Altersvorsorge ausreichend planen zu können. Diese Werte geben nämlich keinen Rückschluss auf die individuelle Rentenhöhe.
Denn die Kriterien, die einem Eckrentner zugrunde liegen, sind fiktiv gewählt und stimmen mit den tatsächlichen Erwerbsbiografien, die die Bürger bis zum Renteneintritt haben und die ausschlaggebend für die Rentenhöhe des Einzelnen sind, nur selten überein. Wer die voraussichtliche Höhe der eigenen gesetzlichen Altersrente wissen will, kann diese jedoch bei einer der deutschlandweiten Auskunfts- und Beratungsstellen des DRV erfragen.
Wenn es um die ausreichende Altersvorsorge geht, hilft der Versicherungsvermittler weiter. Auf Wunsch analysiert der Versicherungsexperte nicht nur, mit welchem Alterseinkommen wie der gesetzlichen Rente und sonstigen Einkünften beispielsweise aus Kapitalanlagen und Vermietungen man insgesamt rechnen kann.
Er stellt unter Berücksichtigung der Inflation auch fest, ob das voraussichtlich verfügbare Alterseinkommen ausreicht, um den bisherigen Lebensstandard im Alter beizubehalten. Besteht eine voraussichtliche Einkommenslücke im Alter, hilft der Versicherungsfachmann auch bei der Auswahl der individuell passenden Vorsorgeformen.
Quelle: (verpd)