Jeder Firmeninhaber und Geschäftsführer muss diverse Gesetze und Verordnungen einhalten. Schon ein fahrlässiges Handeln kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Welche Hilfen es gibt.

Tagtäglich müssen Gewerbetreibende, Freiberufler und Geschäftsführer Entscheidungen treffen, die nicht vorab durch einen Anwalt abgesichert werden können. Zudem treten oftmals Ereignisse auf, die trotz größter Sorgfalt unwissentlich zu rechtlichen Vergehen führen können.

Wer eine Firmenrechtsschutz-Versicherung hat, kann sich in einem derartigen Fall Ärger und Kosten ersparen. Der Unternehmer beziehungsweise der Geschäftsführer ist in einer entsprechenden Police in seiner angegebenen gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit abgesichert. Auch die im Unternehmen beschäftigten Personen sind in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit mitversichert.

Besteht Versicherungsschutz, übernimmt der Versicherer unter anderem die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten.

Unüberschaubare Gesetze und Verordnungen

Schnell kann in einem Betrieb etwas passieren – und man steht dem Vorwurf gegenüber, fahrlässig beispielsweise gegen Auswahl-, Instruktions- und Anweisungs- oder Kontroll- und Überwachungspflichten verstoßen zu haben.

Als Unternehmer hat man zudem zahlreiche andere Gesetze und Vorschriften zu beachten. Da wären zum Beispiel das Tarifvertragsgesetz, die Gewerbeordnung, das GmbH-Gesetz, das Arbeitsschutzgesetz, das Kündigungsschutzgesetz, die Unfallverhütungs-Vorschriften und viele weitere mehr.

Wird ein behördliches oder gerichtliches Verfahren wegen einer fahrlässigen Verletzung einer Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeiten-Rechts eingeleitet, ist dies in der Regel durch den Firmenrechtsschutz abgedeckt.

Von Arbeitsgerichts-Streitigkeiten bis zum Schadenersatzanspruch

Aber auch Streitigkeiten mit den Sozialversicherungs-Trägern oder mit Mitarbeitern vor dem Arbeitsgericht sind mitversichert. Abgedeckt ist zudem die Verteidigung bei Verfahren aufgrund eines Verstoßes gegen das Disziplinar- und Standesrecht. Ein Standesrecht gilt zum Beispiel für Ärzte, Apotheker und Steuerberater.

Besonders wichtig ist auch die mögliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Hat eine fremde Person Betriebseigentum beschädigt oder ist der Unternehmer oder sein Mitarbeiter während der beruflichen Tätigkeit durch einen Dritten verletzt worden, können Schadenersatz und Verdienstausfall eingefordert werden.

Einige Versicherer bieten für spezielle Berufsgruppen besondere Rechtsschutzverträge, beispielsweise Spezial-Strafrechtsschutz-Policen für Manager. Auch zusätzliche Einschlüsse wie eine Rechtsschutzabsicherung für die Firmenfahrzeuge oder für das Betriebsgebäude sind möglich. Ein Fischer & Fischer Versicherungsexperte berät Unternehmen beziehungsweise Unternehmer über die Möglichkeiten der passenden Rechtsschutzabsicherung.

(verpd)

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