Die Risikowahrnehmung von Wirtschaftsbetrieben wandelt sich laut einer aktuellen Untersuchung rasant. Zwischen der Gefahreneinschätzung in Deutschland und global gibt es allerdings einige Unterschiede.
Es gibt zahlreiche Gründe, warum eine für einen Betrieb wichtige Anlage oder Maschine unvorhergesehen ausfällt. Die Folgekosten eines solchen unerwarteten Stillstands können ohne eine passende Absicherung für das betroffene Unternehmen immens sein.
Steht ein Betrieb weitestgehend still, beispielsweise während der Betriebsferien, heißt das nicht, dass das Unternehmen keine Schäden fürchten muss. Manche Gefahren sind während eines Betriebsstillstandes sogar höher als im Normalbetrieb und können zum existenziellen Risiko werden.
Die Risikowahrnehmung von Wirtschaftsbetrieben wandelt sich laut einer aktuellen Untersuchung rasant. Zwischen der Gefahreneinschätzung in Deutschland und global gibt es allerdings einige Unterschiede.
Obwohl seit Jahren die Anzahl der Einbrüche in Fabriken, Büros, Werkstätten und Lagerhallen zurückgeht, liegen die dabei entstandenen Schäden immer noch im dreistelligen Millionenbereich.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. hat sich dazu geäußert, wann Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, Corona-Infektionen ihrer Beschäftigten der Berufsgenossenschaft mitzuteilen. In der Folge kann es auch für Arbeitnehmer wichtig sein, ihre Erkrankung dem Arbeitgeber zu melden.
Die Pandemie beeinflusst das Verhältnis von Chefs und ihren Belegschaften. Was Arbeitnehmer stresst, zeigt ein Umfrageergebnis.
Nicht nur zum Jahresanfang sollten Firmen ihren Versicherungsschutz entsprechend eventuell geänderter Unternehmenswerte anpassen.
Erfreulich ist, dass seit acht Jahren die Anzahl der Einbrüche und schweren Diebstähle aus Unternehmensräumen wie Büros, Fertigungs- oder Lagerhallen zurückgeht. Im Gegensatz dazu ist die Schadenhöhe der dabei verursachten Schäden deutlich gestiegen.
Wie es um Risikoneigung und -bewusstsein bei kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) bestellt ist, zeigt eine aktuelle Untersuchung.
Damit die Wirtschaft trotz Pandemie wieder hochfahren kann, haben das Arbeitsministerium und die gesetzlichen Unfallversicherer neue Standards vorgestellt. Sie sollen helfen, die Produktion wieder zu normalisieren, ohne die Beschäftigten unnötig zu gefährden.
Zahlreiche Unternehmen werden auch in diesem Jahr wieder Betriebsferien haben. Damit auch die zum Teil existenziellen Risiken, die für einen Betrieb gerade in dieser Zeit bestehen, abgesichert sind, sollten die Unternehmens-Verantwortlichen entsprechend vorplanen.
Die von Arbeitgebern für ihre Belegschaften organisierten Kranken-Zusatzversicherungen können steuerlich begünstigt sein. Doch dabei kommt es jedoch auf die vertragliche Gestaltung an. Das zeigen zwei Urteile des Bundesfinanzhofs.
Sind für längere Zeit beispielsweise wegen Betriebsferien nur noch wenige oder keine Mitarbeiter in einer Firma, heißt das nicht, dass das Risiko, dass ein Betrieb einen Schaden erleidet, niedriger ist. Im Gegenteil: Es gibt Schadensrisiken, deren Eintritts-Wahrscheinlichkeit dann sogar ansteigt.
Ein Freiberufler oder Inhaber eines Kleinbetriebes, der wegen Unfall oder Krankheit nicht arbeitsfähig ist, kann aufgrund der Einnahmeausfälle und weiterlaufenden Fixkosten schnell finanzielle Schwierigkeiten bekommen – wenn er nicht entsprechend vorgesorgt hat.
Jeder Firmeninhaber und Geschäftsführer muss diverse Gesetze und Verordnungen einhalten. Schon ein fahrlässiges Handeln kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Welche Hilfen es gibt.