Dass zum 1. Januar diesen Jahres die Beitragsbemessungs-Grenze der gesetzlichen Rentenversicherung angehoben wurde, wirkt sich für Arbeitnehmer, die eine betriebliche Altersvorsorge haben, positiv aus.

Arbeitnehmer können seit Anfang diesen Jahres durch die Gehaltsumwandlung bei der betrieblichen Altersvorsorge noch mehr Steuern und Sozialabgaben sparen als letztes Jahr. Grund hierfür ist die Anhebung der Beitragsbemessungs-Grenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West. Jeder Arbeitnehmer kann nämlich vier Prozent dieses Wertes sozialabgaben- und steuerfrei in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen.

Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass ihm sein Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) anbietet. Der Arbeitnehmer hat dabei die Möglichkeit, durch eine Gehaltsumwandlung, also durch Teile seines Gehaltes oder Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, eine Zusatzrente aufzubauen. Dabei kann der Arbeitgeber entscheiden, welche Form der betrieblichen Altersvorsorge er dem Arbeitnehmer anbietet.

Möglich ist beispielsweise die Einzahlung in einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung. Bietet der Arbeitgeber von sich aus keine bAV an, kann der Arbeitnehmer eine Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung fordern. Eine betriebliche Altersvorsorge bietet diverse Vorteile für Arbeitnehmer, aber auch für Arbeitgeber.

Vorteile für Arbeitnehmer ...

Arbeitnehmer können beispielsweise durch Steuer- und Sozialversicherungs-Ersparnisse für die Beiträge, die sie in Form einer Gehaltsumwandlung in die bAV einzahlen, ihre Abzüge vom Bruttolohn mindern. Nach der aktuellen gesetzlichen Regelung sind Beiträge in Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungs-Grenze West der Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei.

Die Beitragsbemessungs-Grenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West wurde zum 1. Januar 2014 von 69.600 Euro auf 71.400 Euro angehoben. Arbeitnehmer können demnach vier Prozent davon, also statt 2.784 Euro in 2013 nun 2.856 Euro in 2014 steuer- und sozialabgabenfrei sowie weitere 1.800 Euro steuerfrei in einen bAV-Vertrag in Form einer Pensionskasse, eines Pensionsfonds oder einer Direktversicherung einzahlen.

Ein weiterer Vorteil ist, dass bei einer betrieblichen Altersvorsorge in der Regel günstige Gruppenkonditionen angeboten werden.

... und Arbeitgeber

Arbeitgeber wiederum können die Beiträge zur bAV als Betriebsausgaben geltend machen und Lohnnebenkosten durch Einsparungen von Sozialversicherungs-Beiträgen reduzieren. Zudem unterstützt eine bAV eine langfristige Mitarbeiterbindung.

Wer als Arbeitnehmer noch keine bAV-Vorsorge hat, sollte sich bei seinem Arbeitgeber erkundigen, welche betriebliche Altersversorgung in dem Unternehmen angeboten wird.

Arbeitgeber, die für ihre Mitarbeiter noch keine bAV anbieten, erfahren bei einem Versicherungsfachmann, welche detaillierten Vorteile dies für sie bringt und welche Lösungen hier möglich sind. Ein Fischer & Fischer Versicherungsfachmann kann in einem Beratungsgespräch aufzeigen, wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer die vollen Fördermöglichkeiten, die der Staat im Rahmen der bAV bietet, ausschöpfen können.

(verpd)

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