Letztes Jahr gab es über 787.400 meldepflichtige Arbeitsunfälle. Doch nicht in jedem Beruf ist das Arbeitsunfallrisiko gleich hoch, wie Statistikdaten verdeutlichen.

Insgesamt ist zwar die Anzahl der Arbeitsunfälle, die sich während der Berufsausübung ereignet, letztes Jahr im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Allerdings gab es 2022 berufsübergreifend immer noch über 18 Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeiter. In manchen Berufen wie bei Maurern und Zimmerleuten war das Arbeitsunfallrisiko fast siebenmal so hoch wie im Durchschnitt aller Beschäftigten.

Ein Unfall ist als Arbeitsunfall meldepflichtig, wenn ein Arbeitnehmer während seiner beruflichen Tätigkeit durch ein Unglück getötet oder so schwer verletzt wird, dass er mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist. Rechtliche Grundlage, inwieweit ein Unfall als Arbeitsunfall gilt, ist das Siebte Sozialgesetzbuch.

„Zur Beurteilung des durchschnittlichen Unfallrisikos werden die Arbeitsunfälle auf je 1.000 Vollarbeiter bezogen. Das Ergebnis dieser Rechnung wird als Unfallquote bezeichnet“, so die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV). Ein Vollarbeiter ist laut DGUV „eine statistische Rechengröße und dient zur Berechnung der Unfallquote. Ein Vollarbeiter entspricht der durchschnittlich von einer vollbeschäftigten Person im produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich tatsächlich geleisteten Arbeitsstundenzahl pro Jahr“.

Nach den Daten des DGUV gab es letztes Jahr über 787.400 gemeldete Arbeitsunfälle, was einem Rückgang von rund 2,3 zum Vorjahr entspricht. Im Detail erlitten letztes Jahr berufsübergreifen 18 je 1.000 Vollarbeiter einen Arbeitsunfall.

Die Berufe mit der höchsten Unfallquote

Die höchste Unfallquote und damit das höchste Unfallrisiko haben Berufe der Baubranche. So liegt die Unfallquote bei Maurern, Zimmerleuten, Bautischlern und Steinmetzen bei 124 meldepflichtigen Arbeitsunfällen je 1.000 Vollarbeiter. Die Unfallquote ist in diesen Berufen fast siebenmal höher als im Gesamtdurchschnitt.

Ein deutlich erhöhtes Risiko haben zudem Beschäftigte in der Abfallentsorgung mit einer Unfallquote von 95 sowie Berufe rund um die Kinder- und Lernbetreuung mit 87 Arbeitsunfällen je 1.000 Vollarbeitern. „Gerade letzteres mag überraschen, doch bei der Arbeit mit Kindern kommt es neben Stolper-, Rutsch- und Sturzunfällen häufig auch zu Verletzungen an Einrichtungsgegenständen, Möbeln, Sport- und Spielzeug“, wie der DGUV betont.

Bürokräfte haben ein geringeres berufliches Unfallrisiko

Ebenfalls ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko mit 82 Arbeitsunfällen pro 1.000 Vollarbeitern haben Maschinenführer und Bediener von mobilen Arbeitsanlagen und -geräten wie Baggerfahrer, Kranführer, Gabelstapelfahrer und Fahrer landwirtschaftlicher Geräte.

Rund 78 Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeiter entfielen letztes Jahr auf Bediener von Anlagen der Metallerzeugung und -umformung. Eine viermal höhere Unfallquote als der Durchschnitt, nämlich 77 Arbeitsunfälle pro 1.000 Vollarbeiter hatten zudem Ausbaufachkräfte wie Dachdecker, Boden- und Fliesenleger sowie Stuckateure und Glaser.

Mit das niedrigste Unfallrisiko haben dagegen Büro- und Sekretariatskräfte mit weniger als zwei Arbeitsunfällen je 1.000 Vollarbeiter. Eine noch niedrigere Unfallquote und damit ein sehr niedriges betriebliches Arbeitsunfallrisiko weisen Hochschullehrer und Softwareentwickler auf.

Einkommenseinbußen verhindern

Anspruch auf eine gesetzliche Unfallrente von der gesetzlichen Unfallversicherung hat man nach einem Arbeitsunfall übrigens nur, wenn ein Wege- oder Arbeitsunfall zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent geführt hat.

Doch selbst bei einer 100-prozentigen Erwerbsunfähigkeit ist die entsprechende Vollrente deutlich niedriger als der Verdienst, den der Betroffene vor dem Unfall erhalten hat. Die Vollrente beträgt nämlich maximal zwei Drittel des letzten Arbeitseinkommens der vergangenen zwölf Monate (Jahresarbeitsverdienst) vor dem Unfall.

Bei einem tödlichen Arbeitsunfall erhalten der hinterbliebene Ehepartner und die minderjährigen Kinder des Verstorbenen, oder Kinder, die noch in einer Berufsausbildung sind, eine Hinterbliebenenrente. Doch auch diese Rente liegt weit unter dem Jahresarbeitsverdienst des Verstorbenen. Zudem wird eine solche Unfall- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Unfallversicherung auf mögliche Renten der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet.

Damit liegen die gesetzlichen Renten insgesamt deutlich unter dem bisherigen Verdienst. Um sich selbst und seine Angehörigen nicht nur im Falle eines Arbeits- oder Wegeunfalls, sondern auch vor sonstigen unfall- oder krankheitsbedingten Einkommenseinbußen zu schützen, sollte man frühzeitig vorsorgen. Individuell passende Absicherungslösungen wie eine private Unfall- und/oder Berufsunfähigkeits-Versicherung bietet die Versicherungswirtschaft an.

Quelle: (verpd)

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