Was übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (noch)? Wann kann man die Krankenkasse wechseln? Wie viel kostet der Kassenbeitrag? Mit einer neuen Broschüre möchte das Bundesministerium für Gesundheit für mehr Klarheit zu den verschiedensten Themen sorgen.

Fast 90 Prozent der Bürger sind hierzulande in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert. Doch nur die wenigsten wissen im Detail, welche Leistungen tatsächlich noch übernommen werden, wie sich ein Krankengeld zusammensetzt und was es genau mit dem Zusatzbeitrag, den eine Krankenkasse verlangen kann, auf sich hat. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) möchte für mehr Transparenz rund um die GKV sorgen und versucht, diese und andere Fragen mit einem vor Kurzem veröffentlichten Ratgeber zu beantworten.

Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sind rund 70 Millionen Bürger in Deutschland, das entspricht fast 90 Prozent der Bevölkerung, in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert. Sie ist eine der fünf Sparten der deutschen Sozialversicherungen.

Doch was leistet die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im Detail? Wer ist in der GKV pflichtversichert? Welche Krankenkassenbeiträge muss man als Arbeitnehmer, Rentner oder freiwillig Versicherter zahlen? Wann und wie kann man in eine andere Krankenkasse wechseln? Dies sind nur einige der Fragen, die sich im Zusammenhang mit der GKV stellen.

Neuer Ratgeber

Antworten darauf gibt die neue Broschüre „Ratgeber zur Krankenversicherung“, die das BMG kostenlos zum Bestellen oder als Download zur Verfügung stellt. Auf über 150 Seiten wird unter anderem der Versicherungsumfang, also auf welche Leistungen ein gesetzlich Krankenversicherter Anspruch hat, beschrieben.

Hierbei wird auf die möglichen Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen wie Impfungen oder Krebsvorsorge-Untersuchungen eingegangen.

Zudem werden die Leistungen bei ärztlichen/zahnärztlichen und/oder stationären Behandlungen sowie die Zuzahlungsmodalitäten von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln beschrieben. Unter anderem wird erklärt, wann es Zuschüsse für die Fahrtkosten zu ambulanten oder stationären Behandlungen oder auch für eine notwendige Haushaltshilfe gibt.

Kein Rundumschutz

Ein Kapitel erläutert, wann und wie viel Krankengeld ein Versicherter erhält. So bekommt zum Beispiel auch ein gesetzlich versicherter, berufstätiger Elternteil ein Krankengeld, wenn er sein unter zwölf Jahre altes Kind laut ärztlichem Attest beaufsichtigen, betreuen oder pflegen muss und keine andere im Haushalt lebende Person dies übernehmen kann. In diesem Fall erhalten beispielsweise Familien mit einem Kind ein Krankengeld für maximal zehn Tage und Alleinerziehende mit einem Kind bis zu 20 Tage pro Jahr.

Zudem erfährt der Leser, wer in der GKV pflichtversichert ist, was es mit der elektronischen Gesundheitskarte auf sich hat, wie sich die GKV finanziert, wer sich freiwillig versichern und wer in eine private Krankenversicherung wechseln kann.

Details zur privaten Krankenversicherung können beim Versicherungsvermittler des Vertrauens erfragt werden. Der Versicherungsfachmann erklärt unter anderem, welche Krankenzusatz-Versicherungen sinnvoll sind, da die GKV viele Krankheitskosten beispielsweise hinsichtlich des Zahnersatzes nicht oder nur zu einem geringen Teil übernimmt oder auch Einkommenseinbußen im Krankheitsfall trotz Krankengeld möglich sind.

Quelle: (verpd)

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