Über 73 Millionen Bürger sind hierzulande in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert. Ein aktualisierter Ratgeber des Bundesministeriums für Gesundheit gibt auf 172 Seiten unter anderem Einblicke in den Leistungsumfang.

Die gesetzliche Krankenversicherung unterliegt komplexen gesetzlichen Regelungen. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bietet eine aktualisierte Broschüre an, die unter anderem darüber informiert, wer in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert sein muss oder kann. Sie informiert beispielsweise, wer eine kostenlose Familienversicherung in Anspruch nehmen kann. Zudem gibt es grundlegende Ausführungen zum Leistungsumfang, wie dem Krankengeld, den Vorsorgemaßnahmen und den ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungen.

Zwar sind fast 90 Prozent der Bevölkerung in Deutschland in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), einem von fünf Elementen der deutschen Sozialversicherung, versichert. Träger der GKV sind die gesetzlichen Krankenkassen. Geregelt ist die GKV unter anderem im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V). Informationen rund um die GKV bietet die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vor Kurzem aktualisierte 172-seitige Broschüre „Ratgeber Krankenversicherung“. Sie kann kostenlos beim BMG bestellt oder heruntergeladen werden.

Beschrieben wird unter anderem, wer in der GKV versichert sein muss oder sich freiwillig versichern kann. Erläutert wird auch, wer Anspruch auf eine kostenlose Familienversicherung hat. Neben grundlegenden Hinweisen zu den Trägern der GKV, den gesetzlichen Krankenkassen, wird unter anderem erklärt, wann ein Krankenkassenwechsel möglich ist und was man diesbezüglich noch beachten sollte, aber auch wann ein Wechsel in die private Krankenversicherung zulässig ist.

Von den Arzneimitteln bis zur Beitragshöhe

Der Ratgeber informiert zudem über die Vorgaben, welche Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel sowie Maßnahmen bei der medizinischen Versorgung wie Vorsorgemaßnahmen, ärztliche und zahnärztliche Behandlungen von der GKV übernommen werden. Enthalten sind unter anderem Ausführungen über die besonderen Leistungen der GKV für Schwangere und seelisch Kranke. Des Weiteren wird erklärt, wann und in welcher Höhe ein Krankengeld von der GKV gezahlt wird. Doch obwohl die Broschüre im Oktober 2018 aktualisiert wurde, sind bereits manche Informationen veraltet.

So zum Beispiel bei der Erläuterung, wie sich die GKV-Beiträge für den Versicherten zusammensetzen: Im Ratgeber wurde nicht darauf hingewiesen, dass seit 1. Januar 2019 nicht nur der allgemeine Beitragssatz der GKV (14,6 Prozent), sondern auch der Zusatzbeitragssatz, den jede Krankenkasse selbst festsetzen kann, vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gleichen Teilen zu tragen sind. Bisher galt das nur für den allgemeinen Beitragssatz, den Zusatzbeitragssatz musste der Arbeitnehmer alleine tragen.

Grundsätzlich haben sich auch diverse in der Broschüre angegebene Bemessungsgrundlagen ab 2019 geändert. Seit Jahresanfang liegt zum Beispiel die Mindestbemessungs-Grundlage für die Beitragsberechnung für freiwillig Versicherte bei 1.038,33 Euro – in 2018 waren es noch 2.283,75 Euro. So zahlen zum Beispiel freiwillig versicherte Selbstständige, deren Einkommen nicht über dieser Grenze liegt, in 2019 nur etwa die Hälfte des Beitrages von 2018. Bei einem Zusatzbeitragssatz von 0,9 Prozent wären das 160,90 Euro – 15,5 Prozent (14,6 plus 0,9 Prozent) von 1.038,33 Euro.

Unterschiedliche Leistungen

Übrigens können in manchen Bereichen die Krankenkassen von den gesetzlich vorgegebenen Leistungen zugunsten ihrer Versicherten abweichen. Sie können zum Beispiel Zuschüsse für osteopathische Behandlungen, homöopathische Mittel oder eine professionelle Zahnreinigung zahlen, die von der GKV normalerweise nicht getragen werden. Daher ist es bei konkreten Fragen zum Leistungsumgang sinnvoll, sich bei der jeweiligen Krankenkasse, bei der man versichert ist, zu erkundigen.

Grundsätzlich bietet die GKV nur eine Teilabsicherung. Unter anderem muss der GKV-Versicherte beim Zahnersatz, bei der Einkommensabsicherung im Krankheitsfall oder auch bei bestimmten Therapien einen großen Teil der teils hohen Kosten oder Einkommenseinbußen selbst tragen. Wer einen umfassenderen Versicherungsschutz wünscht, als die GKV bietet, kann sich als GKV-Versicherter zusätzlich über private Krankenzusatz-Versicherungen absichern.

Ist man nicht in der GKV versicherungspflichtig, ist auch ein kompletter Krankenschutz über eine private Krankenversicherung möglich. Ein Versicherungsvermittler berät auf Wunsch, inwieweit eine private Krankenzusatz-Versicherung die vorhandenen Absicherungslücken und Kostenrisiken der GKV schließen kann, oder auch, wann eine private Krankenvollversicherung möglich ist und welche Vorteile sie gegenüber der GKV bietet.

Quelle: (verpd)

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