Die Betreuung fremder Kinder bringt eine doppelte Verantwortung mit sich. Wie sich diese Bürde leichter tragen lässt.

Die Kinderbetreuung durch Tagesmütter und -väter bietet diverse Vorteile und ist eine Alternative, wenn eine Betreuung in einem Kindergarten oder einer Kinderkrippe nicht möglich ist oder von den Eltern nicht gewünscht wird. Tagesmütter und -väter müssen zum einen dafür sorgen, dass dem betreuten Kind nichts passiert, und zum anderen, dass auch der Sprössling keinen Schaden anrichtet. Eine Haftpflichtversicherung hilft, diese Risiken zu tragen.

Nicht überall in Deutschland gibt es für Eltern bereits ausreichend Krippenplätze oder die gewünschte Form der Kinderbetreuung. Viele Eltern versprechen sich daher von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater eine familiäre, persönliche und flexible Kinderbetreuung.

Die Tagesmütter und -väter übernehmen während der Zeit der Obhut die Aufsichtspflicht über die Mädchen und Jungen. Das bedeutet: Kommt durch das zu betreuende Kind ein Unbeteiligter zu Schaden, weil die Tagesmutter oder der Tagesvater die Aufsichtspflicht verletzt hat, so muss sie beziehungsweise er den Schaden ersetzen.

Doppelte Haftung

Folgendes Beispiel verdeutlicht dies: Eine Tagesmutter lässt das zu betreuende Kind draußen spielen. Weil sie sich durch einen privaten Telefonanruf ablenken lässt, sieht sie nicht, dass ihr Schützling Steine auf vorbeifahrende Autos wirft. Ein vorbeikommender Autofahrer verliert daraufhin die Kontrolle über sein Fahrzeug, fährt gegen eine Hauswand und verletzt sich dabei. Die dadurch entstehenden Arztkosten und den Verdienstausfall des Fahrers sowie die Autoreparatur kann der Geschädigte bei der Tagesmutter einfordern.

Und auch wenn das Tageskind selbst zu Schaden kommt, muss die Betreuerin bei Verschulden haften – zum Beispiel dann, wenn die Schaukel im Garten der Tagesmutter weiter benutzt wird, obwohl die Holzkonstruktion schon morsch aussieht und lange nicht auf Standfestigkeit geprüft wurde. Würde ein schaukelndes Kind das Gestell bei normaler Benutzung zu Fall bringen und verletzt es sich dabei, muss die Tagesmutter für den Schaden eintreten.

So sind Tagesmütter und -väter geschützt

Die beiden Beispiele zeigen, dass Tageskinder beträchtliche Schäden anrichten oder erleiden können, für die die Tagesmutter oder der -vater Ersatz leisten muss.

Vor den finanziellen Folgen dieser doppelten Haftung, nämlich gegenüber Dritten und gegenüber den betreuten Kindern, können sich Tagesmütter und -väter im Rahmen einer privaten Haftpflichtversicherung schützen. Je nach Tarif ist das Risiko automatisch in der Police mitversichert oder kann gegen Zuschlag beziehungsweise als zusätzlicher Vertrag versichert werden.

(verpd)

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