Ob es tatsächlich für einen Grundstücks- und Immobilieneigentümer reicht, einen Dienstleister mit dem Räum- und Streudienst zu beauftragen, um der Verkehrssicherungspflicht bei Eis und Schnee nachzukommen, verdeutlicht ein Gerichtsurteil.
Nicht immer können sich Eltern alleine um ihre Kinder kümmern. Insbesondere in den Schulferien oder auch im Krankheitsfall, springen diesbezüglich die Großeltern oder andere Angehörige oder Freunde zur Kinderbetreuung ein. Allerdings birgt eine solche Gefälligkeit auch Risiken.
Nicht nur im Herbst und Winter kann ein Mitarbeiterparkplatz zum Haftungsproblem für den Arbeitgeber werden, wenn er bestimmte Regeln nicht beachtet.
Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungsverträgen für Privatpersonen. Doch sie ist nicht zeitlos, denn neue Policen bieten im Vergleich zu älteren meist einen noch besseren Versicherungsumfang, was im Schadenfall ein existenzieller Vorteil sein kann.
Wer dafür haften muss, wenn bei einem orkanartigen Sturm Outdoor-Möbel vom Wind mitgerissen werden und zum Beispiel ein geparktes Auto schwer beschädigen, zeigt ein Gerichtsurteil.
Ein Handwerksbetrieb sollte eine von ihm installierte Anlage nachbessern. Dafür sollte die Betriebshaftpflicht-Versicherung leisten. Die sah jedoch keinen Anspruch des Versicherten. Schließlich musste das Oberlandesgericht entscheiden.
Besteht eine winterliche Streu- und Räumpflicht auch bei nur lokal begrenztem Glatteis? Mit dieser Frage zur Verkehrssicherungs-Pflicht hat sich das Berliner Kammergericht befasst.
Ein Mieter kann sich nicht sicher sein, dass ihm nicht doch eine Fahrlässigkeit unterläuft, bei dem die gemietete Immobilie beschädigt wird. Kostenschutz bietet dem Mieter hier eine Privathaftpflicht-Versicherung.
Wer ein oder mehrere Kinder von anderen Eltern betreut, trägt eine hohe Verantwortung. Mit einer passenden Versicherung kann man jedoch dafür sorgen, dass daraus kein Kostenproblem wird, wenn das Kind etwas anstellt oder es selbst verunfallt.
Ausflüge mit Ponys sind bei Kindern sehr beliebt. Wer die Verantwortung und auch die Kosten übernehmen muss, wenn es dabei zu einem Unfall kommt, zeigt ein Gerichtsurteil.
Wer dafür haftet, wenn ein Holzunterstand in einem Wohngebiet in Brand gerät und es dadurch zu Brandschäden bei den Nachbarn kommt, hatte ein Gericht zu klären.
Corona hinterlässt in fast allen Lebensbereichen tiefe Spuren. Dies gilt in besonderem Maße für die Rangliste der größten Geschäftsrisiken aus Firmensicht, wie eine Umfrage belegt.
Ehrenamtliche sind in vielen Bereichen unverzichtbar. Da jedoch keiner vor einem Malheur gefeit ist, sollten sich auch Ehrenamtliche die Frage stellen, wer dafür haftet, wenn sie dadurch versehentlich einen anderen schädigen.
Dass man Bekannten, Verwandten und Freunden in verschiedenen Situationen wie beispielsweise beim Umzug hilft, ist für viele selbstverständlich. Eine passende Versicherungspolice sorgt dafür, dass ein Missgeschick bei solchen Gefälligkeiten unter anderem nicht zum finanziellen Problem wird.
Inwieweit ein minderjähriges Kind oder dessen Eltern haften müssen, wenn es versehentlich ein geparktes Auto verkratzt, zeigt ein Gerichtsurteil.
Inwieweit ein Bauherr alleine dafür haften muss, wenn ein von ihm aufgestellter Bauzaun durch einen Wind umgeworfen wird und es deswegen zu Sach- oder auch Personenschäden kommt, zeigt ein Gerichtsurteil.
Eine seit Jahren bestehende Privathaftpflicht-Police bietet unter Umständen nicht die Sicherheit, die bei einer Aktualisierung des Vertrages möglich und je nach Veränderungen im persönlichen Bereich eventuell auch notwendig wäre.
Der Bundesfinanzhof hatte zu klären, ob Beiträge eines Unternehmens für eine Berufshaftpflicht-Versicherung, von welcher auch die Angestellten profitieren, als zu versteuernder Arbeitslohn anzusehen sind.
Gefälligkeiten zwischen Nachbarn oder Freunden sind in der Regel nichts Außergewöhnliches. Welche Versicherungspolice für mögliche Schäden aufkommt, wenn dabei ein Malheur passiert.
Inwieweit eine Gemeinde die Räum- und Streupflicht bei Schnee und Eis generell an Dritte übertragen kann oder ob es hier auch Ausnahmen gibt, verdeutlicht ein Gerichtsurteil.
Im Herbst und Winter muss wieder mit rutschigen Wegen gerechnet werden. Wer als Hausbesitzer oder auch Mieter seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, muss ohne einen passenden Versicherungsschutz mit teuren Konsequenzen rechnen.
Die Betreuung fremder Kinder bringt eine doppelte Verantwortung mit sich. Doch diese Bürde lässt sich mit der passenden Versicherung leichter tragen.
Wer fremde Kinder betreut, hat eine doppelte Bürde: Er muss zum einen sicherstellen, dass den Kindern nichts passiert, und zum anderen dafür sorgen, dass die Kleinen auch keine anderen schädigen. Diese Risiken lassen sich mit einer passenden Absicherungslösung leichter tragen.
Kurz vor Beginn des Winters hat ein Oberlandesgericht ein Urteil zur Haftung von Hausbesitzern für Dachlawinen veröffentlicht.
Wer sich als Ski- oder Snowboardfahrer an einige einfache Regeln hält, kann Unfälle auf der Piste leicht vermeiden.
Laut Gesetz muss jeder, der einen Schaden anrichtet, dafür haften – und zwar in voller Höhe. Hat man durch eine kleine Unachtsamkeit jemanden verletzt, kann die Schadenszahlung schnell auch im fünf- oder sechsstelligen Eurobereich liegen. Es gibt jedoch eine passende Absicherungslösung.
Mit Beginn der kalten Jahreszeit rückt die Frage der Streu- und Räumpflicht in den Vordergrund. Darüber, wie streng die örtlichen Satzungen zum Winterdienst auszulegen sind, hatte jüngst ein Verwaltungsgericht zu entscheiden.
Wer den Schlüssel einer Schließanlage verliert, muss mit hohen Kosten rechnen, wie ein Gerichtsfall bestätigt.
In der kalten Jahreszeit besteht auf laubbedeckten, schnee- oder eisglatten Gehwegen eine erhöhte Sturzgefahr. Immobilienbesitzer, die ihrer Räum- und Streupflicht nicht nachkommen, müssen ohne einen passenden Versicherungsschutz mit hohen Kosten rechnen.
Die Betreuung fremder Kinder bringt eine doppelte Verantwortung mit sich. Wie sich diese Bürde leichter tragen lässt.
Mit der Fahrradsaison beginnt leider auch wieder die Saison der Fahrraddiebstähle. Welche Sicherheitsmaßnahmen es den Langfingern besonders schwer macht.