Es gibt hierzulande kein fixes Datum, wann von Sommer- auf Winterreifen gewechselt werden muss. Wer allerdings zu spät wechselt und mit einer nicht der Witterung angepassten Bereifung unterwegs ist, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern gefährdet auch sich und andere.

Ein Auto, das mit Sommerreifen unterwegs ist, hat auf vereisten oder verschneiten Straßen bei einer Vollbremsung aus 50 Stundenkilometern oft einen doppelt so langen Bremsweg wie ein Fahrzeug, das mit Winterreifen unterwegs ist. Und selbst auf nassen Straßen sind Winterreifen ihren Sommerkollegen deutlich überlegen, wenn es kalt wird. Das liegt am Profil und an der Materialmischung. Grund genug, jetzt auf die Winterpneus umzusteigen.

Eine vor Kurzem vom Marktforschungsinstitut Insa-Consulere GmbH für einen Reifenfachdiscounter durchgeführte Repräsentativbefragung unter 2.046 Personen zeigt, dass sich nicht alle Autofahrer beim Thema Reifen auskennen. Rund ein Viertel der Befragten gab beispielsweise an, dass im Sommer der Reifendruck reduziert werden soll, da ein Reifen sonst platzen kann. Dabei ist laut Kfz-Experten genau das Gegenteil der Fall: Gerade Reifen mit einem zu niedrigen Luftdruck neigen nämlich zur Überhitzung und damit zum Platzen.

18 Prozent der Befragten meinten, dass es ausreicht, nur zwei Winterreifen – also Winterreifen nur an einer Achse – zu montieren, um der Winterreifenpflicht zu genügen. Knapp 27 Prozent waren zudem der Ansicht, dass Winterreifen in erster Linie Schneereifen sind und sechs Prozent halten diese sogar für entbehrlich, wenn „gute“ Sommerreifen verwendet oder Kurzstrecken gefahren werden – alles fatale Fehleinschätzungen.

Sommerreifen „frieren“ bei unter sieben Grad Celsius

Die Fahreigenschaften von Sommerreifen nehmen nach Angaben des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. bei Temperaturen von unter fünf Grad Celsius kontinuierlich ab, da die Gummimischung nicht auf diese Temperaturen ausgelegt ist. Die Reifen verhärten und die Haftung reduziert sich. Winterreifen hingegen haben eine deutlich weichere Gummimischung. Sie kommen auch mit tiefen Temperaturen gut zurecht und haften beim Anfahren, Bremsen und in Kurven bei niedrigen Temperaturen besser auf dem Straßenbelag.

Sommer- und Winterreifen unterscheiden sich aber nicht nur hinsichtlich der Gummimischung, sondern auch in Bezug auf das Profil. So haben Winterreifen normalerweise nicht nur ein tieferes Profil, sondern dieses weist zudem Lamellen aus. Dank dieser Lamellen punkten Winterreifen auf losem Untergrund und sorgen so, beispielsweise bei Schnee, für deutlich mehr Grip.

Nur Winter-, Ganzjahres- oder auch Allwetterreifen, die mit einem Schneeflockensymbol und/oder der Bezeichnung M+S (Matsch und Schnee) gekennzeichnet sind, gelten als Winterreifen. Weitere Details zum Thema Winterreifen enthält das Webportal des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Rechtliche Aspekte

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Reifen der Witterung angepasst sein müssen. So müssen laut Paragraf 2 Absatz 3a StVO (Straßenverkehrsordnung) bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch und Eis- oder Reifglätte“ auf allen Rädern eines Pkws, der auf öffentlichen Straßen gefahren wird, Winterreifen montiert sein. Wer dagegen vorstößt, riskiert nicht nur ein Bußgeld in Höhe von bis zu 120 Euro und einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister, sondern gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmer.

Problematisch wird es, wenn es zu einem Unfall gekommen ist. Eine bestehende Vollkaskoversicherung kann beispielsweise die Regulierung der Eigenschäden am Pkw wegen „grober Fahrlässigkeit“ anteilig kürzen. Wenn es nämlich für den Fahrer erkennbar ist, dass Sommerreifen angesichts der Witterungsverhältnisse ungeeignet sind und er dennoch fährt, handelt er grob fahrlässig.

Dipl.-Ing. (FH) Udo Golka, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Reifenschäden, betont zudem: „Hat ein Fahrer zum Beispiel Anfang Oktober bei plötzlich auftretenden winterlichen Straßenverhältnissen keine M+S-Reifen montiert und gerät in einen Unfall, so wird ihm, auch wenn er gegebenenfalls nicht der Unfallverursacher ist, in der Regel eine Teilschuld zugesprochen. Er verstößt gegen die StVO. Dies ist nur konsequent, denn der Bremsweg verlängert sich bei inadäquaten Reifen. Gleiches gilt auch für Reifen, die nicht über genügend Profil verfügen.“

Quelle: (verpd)

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