Wer eine möglichst günstige Kfz-Versicherung möchte, sollte auch auf die Rabattmöglichkeiten achten, die die Kfz-Versicherer anbieten. Unter anderem lässt sich mit dem Verzicht auf eine freie Werkstattwahl in der Teil- oder Vollkaskoversicherung oft bares Geld sparen – und nicht nur das.

Wer in seiner Kfz-Versicherung einen Voll- oder Teilkaskoschutz vereinbart hat, kann normalerweise sein Fahrzeug in einer beliebigen Werkstatt reparieren lassen. Viele Kfz-Versicherer bieten jedoch mittlerweile ihren Kunden großzügige Rabatte auf die Kfz-Versicherungsprämie, aber auch kostenlose Zusatzleistungen an, wenn sie von vornherein auf diese freie Werkstattwahl verzichten.

Es gibt mittlerweile zahlreiche Rabattmöglichkeiten, die die Kfz-Versicherer ihren Kunden anbieten. Je nach Versicherer gibt es unter anderem Prämienrabatte, wenn ein Fahrzeug nur noch vom Versicherungsnehmer (Versicherungskunde) und seinem Ehepartner und nicht von x-beliebigen Leuten gefahren wird, oder auch, wenn der Kfz-Halter eine Garage hat, in der er sein Kfz parken kann. Prämienrabatte gibt es oft auch, wenn das Fahrzeug nur wenige Kilometer im Jahr gefahren wird oder der Fahrer ein absolviertes Fahrsicherheitstraining nachweisen kann.

Eines der häufigsten Rabattmerkmale, das bei einer Kfz-Versicherung, in der ein Kaskoschutz mitversichert ist, zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer vereinbart werden kann, ist der Verzicht auf die freie Werkstattwahl.

Günstigere Prämie, mehr Leistung

Erklärt sich der Versicherungsnehmer in der Kfz-Police einverstanden, dass er bei einem Kaskoschaden das beschädigte Fahrzeug nicht in einer von ihm ausgewählten, sondern in einer vom Kfz-Versicherer vorgeschlagenen Werkstatt reparieren lässt, erhält er dauerhaft einen Prämienrabatt. Allerdings profitiert der Versicherungsnehmer beim Verzicht auf eine freie Werkstattwahl nicht nur in Form einer günstigeren Prämie.

Einige Kfz-Versicherer übernehmen nämlich im Rahmen einer solchen Vereinbarung auch die notwendigen Abschlepp- oder Transportkosten in eine von ihnen vorgegebene Werkstatt für ein bei einem Kaskounfall beschädigtes und dadurch nicht mehr fahrtüchtiges Fahrzeug.

Ist das versicherte Kfz zwar noch fahrbereit, aber nicht mehr verkehrssicher, werden diese Kosten oft auch ab einer bestimmten Kilometerentfernung, zum Beispiel, wenn sich der Kaskoschaden ab 50 Kilometer entfernt vom Wohnsitz des Kfz-Halters ereignet hat, vom Kaskoversicherer getragen. Normalerweise sind die Abschlepp- und Transportkosten in der Kaskoversicherung, wenn nicht gesondert vereinbart, nicht enthalten.

Quelle: (verpd)

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