Wer einen Pkw besitzt oder sich ein anderes Auto zulegen will, sollte auch darauf achten, welche Euronorm beziehungsweise Schadstoffklasse der Wagen hat. Das gilt übrigens nicht erst seit dem Dieselskandal und dem möglichen Fahrverbot für bestimmte Diesel-Pkws in Städten.

Schon jetzt ist es wichtig zu wissen, welche Schadstoffklasse das eigene Auto hat. Denn man darf schon seit Längerem hierzulande nur in bestimmten Regionen und Straßen mit dem Pkw fahren, wenn er eine grüne Plakette hat und damit mindestens die Schadstoffklasse drei aufweist. Künftig werden noch weitere Beschränkungen erwartet. Und auch zur Berechnung der Kfz-Steuer ist die Schadstoffklasse mit maßgebend. Ein Blick in die Kfz-Papiere hilft hier weiter.

Wie hoch die Kfz-Steuer eines Pkws ist, welche Feinstaubplakette ein Fahrzeug bekommt und ob man mit diesem jetzt und zukünftig noch in Ballungszentren und Innenstädte einfahren darf, hängt unter anderem von der Schadstoffklasse ab. Sie lässt sich anhand der Emissionsschlüssel-Nummer in den Fahrzeugpapieren ermitteln.

Diese Emissionsschlüssel-Nummer ist im Feld 14.1 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 als mehrstelliger Code zu finden. Bei älteren Pkws ergibt sich die Emissionsschlüssel-Nummer aus den letzten beiden Ziffern, die im Fahrzeugschein unter der Bezeichnung „Schlüsselnummer zu 1“ aufgeführt werden.

Schadstoffklasse entspricht nicht der Zahl auf der Umweltplakette

Insgesamt gibt es derzeit sieben Schadstoffklassen (Euro 1 bis Euro 6 und andere) mit weiteren Aufteilungen innerhalb jeder Schadstoffklasse. Zur groben Orientierung: Die Emissionsschlüssel-Nummern 00 bis 88 stehen für Fahrzeuge, welche keine oder die Euro-1- bis Euro-4-Norm erfüllen. Die Schlüsselnummer 35 gefolgt von zwei Buchstaben steht für Fahrzeuge, die die Euro-5-Norm erfüllen und eine 36 mit zwei Buchstaben bedeutet Euro 6.

Um die genaue Schadstoffklasse zu ermitteln, kann die Emissionsschlüssel-Nummer aus den Fahrzeugpapiere unter anderem mit einer Tabelle des Automobilclubs ADAC verglichen werden. Es handelt sich übrigens um einen weitverbreiteten Irrtum, dass die Zahl auf der Feinstaubplakette (2 = Rot, 3 = Orange und 4= Grün) der Schadstoffklasse eines Fahrzeugs entspricht.

Angegeben wird mit der Zahl nämlich die Schadstoffgruppe, in der das Fahrzeug aufgrund seiner Schadstoffklasse zugeordnet wird. Je geringer die Feinstaubemission eines Autos, desto höher ist die Schadstoffgruppe. So bekommen beispielsweise nahezu alle Autos, die mit einem Ottomotor mit geregeltem Katalysator ausgerüstet sind, die grüne Plakette – unabhängig von der individuellen Schadstoffklasse.

Damoklesschwert Dieselfahrverbote

Auch wenn derzeit viele Politiker betonen, dass sie keine Fahrverbote für Dieselfahrzeuge wollen, so kann es trotzdem sein, dass diese kommen, denn rund 70 Städte und Ballungszentren halten seit Jahren die Grenzwerte bei der Luftverschmutzung nicht ein. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungs-Gerichts in Leipzig vom 27. Februar 2018 können nun diese Städte bestimmte Strecken für ältere Dieselfahrzeuge sperren.

Hamburg ist hier Vorreiter und will, so der Hamburger Umweltsenator Jens Kerstan, Dieselfahrzeuge, welche die Euro-6-Norm nicht erreichen, bei zwei Straßen aussperren. Und auch Stuttgart plant ab Oktober 2018 Fahrverbote für Dieselfahrzeuge. Betroffen hiervon sollen ältere Diesel sein, also Fahrzeuge, welche die Euronorm 1 bis 4 erreichen.

Ob und wann dann auch in Stuttgart und anderen Städten Euro-5- und Euro-6-Diesel nicht mehr fahren dürften, lässt sich derzeit nicht sagen, zumal Euro-5-Diesel beispielsweise mit einem entsprechenden SCR-Katalysator nachgerüstet werden können. Damit lässt sich der Ausstoß von Stickoxiden deutlich reduzieren. Übrigens: Seit 2018 gelten auch für Fahrzeuge mit Ottomotoren strengere Bedingungen beim Partikelausstoß, sodass zukünftig auch viele Benziner einen Partikelfilter haben werden.

Kfz-Steuer berechnen

Die Berechnung der Kfz-Steuer ist aufwendig, denn hier spielen neben der Fahrzeugart unter anderem die Antriebsart, der Kohlendioxidausstoß, der Hubraum, die Erstzulassung, aber auch die Schadstoffklasse eine Rolle. Das Bundesministerium der Finanzen bietet in diesem Zusammenhang online einen Kfz-Steuer-Rechner an, der nach Eingabe der entsprechenden Daten die entsprechende Kfz-Steuer berechnet. Tipps und ergänzende Informationen hierzu liefert auch der Zoll, der seit Juli 2014 für die Bearbeitung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig ist.

Steuervergünstigungen gibt es beispielsweise für Schaustellerfahrzeuge, für Fahrzeuge, die in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden, für Elektrofahrzeuge oder auch für Fahrzeuge von schwerbehinderten Menschen.

Keine Auswirkung hat die Schadstoffklasse eines Autos übrigens auf die Höhe der Kfz-Versicherung. Die Beitragshöhe für die Kfz-Versicherung hängt jedoch von zahlreichen anderen Faktoren wie dem genauen Versicherungsumfang, dem Alter der Fahrer, dem Ort der Zulassung und dem genauen Fahrzeugtyp ab. Informationen zur Kfz-Versicherung und auch zur Prämienberechnung bietet die kostenlos herunterladbare 20-seitige Broschüre „Versicherungen für Kraftfahrzeuge“ des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV).

Quelle: (verpd)

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