Beim Zahnersatz müssen gesetzlich Krankenversicherte tief ins eigene Portemonnaie fassen. Denn sie müssen heute einen Großteil der Kosten selbst übernehmen, wie ein Report einer gesetzlichen Krankenkasse zeigt. Dieses Kostenrisiko kann der Einzelne jedoch mindern.

Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) übernehmen heute nur noch etwa 40 Prozent der im Heil- und Kostenplan des Zahnarztes aufgeführten Kosten für Zahnersatz. 60 Prozent sind vom Patienten zu tragen, wenn er keine Zahnzusatzversicherung besitzt. Im Rentenalter ist der Bedarf an Zahnersatz am höchsten. Dies zeigt der Zahnreport 2013 der Barmer GEK, einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung.

„Der schleichende Trend zu höheren Privatkosten ist unverkennbar“, erklärte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Barmer GEK, Dr. Rolf-Ulrich Schlenker anlässlich der Vorstellung des Zahnreports 2013. Demnach sind die Eigenleistungen für Zahnersatz zwischen 2005 und 2009 inflationsbereinigt um 18 Prozent gestiegen.

Für die Untersuchung wurden vom Institut für Sozialmedizin, Epidemiologie und Gesundheitssystem-Forschung (Iseg) die noch von der früheren Gmünder Ersatzkasse GEK vorhandenen Datensätze an Heil- und Kostenplänen für die Jahre 2001 bis 2009 ausgewertet.

Knapp 60 Prozent der Zahnersatzkosten muss der Patient selbst bezahlen

Dem Report zufolge, der zum kostenfreien Download im PDF-Format im Internet zur Verfügung steht, lagen im Jahr 2009 die Durchschnittskosten für neuen Zahnersatz bei 1.382 Euro. Davon hatte der gesetzlich Krankenversicherte 56 Prozent aus der eigenen Tasche zu schultern. Dies entspricht einem Zuwachs von einem Prozentpunkt im Vergleich zu 2005.

Wenn man die Daten der Eigenbeteiligung fortschreibe, dann dürfte man heute an die 60 Prozent herankommen, erläuterte Schlenker. Allerdings müsse man sehen, dass bei Zahnersatz auch immer kosmetische Aspekte eine Rolle spielten. Hier würden oft individuelle Spielräume genutzt, die über das medizinisch Notwendige weit hinausschießen würden.

„Gerade beim Zahnersatz werden die Praxen zu Dunkelkammern“, sagte Schlenker mit Blick auf den Umstand, dass man den ganzen Umfang privat abgerechneter Leistungen nicht ausleuchten könne. Man könne nur die Heil- und Kostenpläne analysieren. Es fehlten die Gesamtkosten, die der Zahnarzt in Rechnung stelle.

Jeder Dritte verzichtet auf dokumentierte regelmäßige Vorsorge

Die Möglichkeit, durch regelmäßige mindestens jährliche Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt sowie einem entsprechenden Stempel im Bonusheft den Festzuschuss nach fünf Jahren um 20 oder nach zehn Jahren um 30 Prozent zu erhöhen, nutzt etwa jeder dritte Krankenversicherte nicht.

Es sei bedauerlich, dass das Bonusheft nicht besser genutzt werde, sagte Schlenker unter Hinweis darauf, dass im Jahr 2009 erstaunliche 11,5 Prozent der gesetzlich Krankenversicherten Zahnersatz beansprucht hätten. Dies waren hochgerechnet 9,45 Millionen Patienten. Und weitere 5,32 Millionen Patienten suchten dem Zahnreport zufolge wegen Wiederherstellungs- oder Reparaturmaßnahmen den Zahnarzt auf.

Übrigens: Neben dem Bonusheft können Bürger mögliche Zusatzkosten für Zahnersatz und Zahnbehandlung durch eine entsprechende private Zahnzusatz-Versicherung erheblich mindern. Mit einer derartigen Privatpolice kann zusätzlich zur Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen je nach Tarif ein Zuschuss in verschiedenen Höhen vereinbart werden.

(verpd)
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