Der Gedanke an eine mögliche Pflegebedürftigkeit erschreckt viele. Doch wenn der Fall eintritt, sollten Betroffene und nahe Angehörige wissen, was zu tun ist, und welche gesetzlichen Leistungen und Hilfen es gibt. Diverse kostenlose Broschüren bieten umfangreiche Informationen dazu.

Um den Betroffenen und Angehörigen zu verdeutlichen, womit sie im Falle einer Pflegebedürftig rechnen können und was es dabei zu beachten gibt, hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) diverse Ratgeber auf den neuesten Stand gebracht.

Die in diesem Jahr vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) aktualisierte Broschüre „Ratgeber zur Pflege – Alles, was Sie zur Pflege wissen müssen“ informiert unter anderem darüber, wer als pflegebedürftig gilt und was es mit den einzelnen Pflegestufen auf sich hat.

Neben Hinweisen darüber, welche Personen gesetzlich pflegeversichert sind, erfährt der Leser hier, was die gesetzlichen Pflege- oder auch Krankenkassen übernehmen und wie Personen, die einen Angehörigen pflegen möchten, unterstützt werden.

Kurzanleitung für den Pflegefall

Auch die Möglichkeiten, die es bei der ambulanten oder stationären Pflege im Detail gibt, werden aufgezeigt. Beschrieben werden außerdem die für Demenzkranke seit diesem Jahr zusätzlich gewährten Leistungen. Abgerundet wird die Broschüre mit Hinweisen zu diversen Informations- und Anlaufstellen. Der 62-seitige Ratgeber kann kostenlos auf den Internetseiten des BMG bestellt oder auch als PDF-Version heruntergeladen werden.

Für Eilige bietet das BMG das ebenfalls im PDF-Format kostenlos herunterladbare Faltblatt „Pflegebedürftig. Was nun?“. Der Leitfaden erklärt kurz und knapp, was am Anfang beim Eintreten eines Pflegefalles zu tun ist. Unter anderem findet der Leser diesbezüglich einen ersten Überblick, welche Anlaufstellen, wie beispielsweise der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK), wichtig sind und warum. Außerdem gibt es einen kurzen Überblick über die verschiedenen Stufen der Pflegebedürftigkeit sowie die entsprechenden Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Mehr zur ambulanten Pflege

Ebenfalls in 2013 wurde die Broschüre „Pflegen zu Hause – Ratgeber für die häusliche Pflege“ aktualisiert. Dieser ebenfalls kostenlos herunterladbare oder auch bestellbare 64-seitige Ratgeber erklärt, was man zur häuslichen Pflege wissen sollte und mit welchen gesetzlichen Leistungen Betroffene rechnen können.

Neben Informationen, wie ein Pflegezimmer optimal ausgestattet ist, werden auch direkte Tipps zur Pflege, beispielsweise zur Ernährung eines Pflegebedürftigen, und zum Heben und Umlagern eines Bettlägerigen gegeben. Abgerundet wird die Broschüre mit Informationen, was ambulante Pflegedienste leisten können, sowie mit einer Liste von wichtigen Kontaktadressen zum Thema Pflege.

Minister rät zur Vorsorge

Daniel Bahr, der Bundesminister für Gesundheit, betont in seinem Vorwort zur Broschüre „Ratgeber zur Pflege“: „Die Pflegeversicherung kann den Pflegebedürftigen in ihrer schweren Lebenssituation helfen und damit die pflegenden Angehörigen entlasten. Sie kann jedoch nicht für alle Eventualitäten vorsorgen. Daher ist es wichtig, dass jeder von uns sich Gedanken über eine zusätzliche Absicherung im Pflegefall macht. Pflegevorsorge-Versicherungen werden deshalb unter bestimmten Bedingungen ab Anfang 2013 staatlich gefördert.“

Für den Einzelnen bedeutet dies, dass er möglichst früh beispielsweise mit einer privaten Pflegezusatz-Versicherung vorsorgen sollte, um später auch als Pflegefall finanziell abgesichert zu sein. Eine entsprechende Beratung – auch bezüglich der mit bis zu 60 Euro im Jahr staatlich geförderten Pflegeversicherung – gibt es beim Fischer & Fischer Versicherungsfachmann.

(verpd)

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