Ob ein Autofahrer wegen einer Handvoll kleinerer Ordnungswidrigkeiten zu einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt werden kann, belegt eine aktuelle Gerichtsentscheidung.
Auch viele kleine Ordnungswidrigkeiten können als beharrliche Pflichtverletzung zu einem Fahrverbot führen und damit das gleiche Gewicht wie gravierende Rechtsverstöße bekommen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm in einem Beschluss entschieden (Az.: 1 RBs 138/15).
Ein Autofahrer war innerhalb von weniger als drei Jahren fünfmal bei Verkehrsverstößen erwischt worden, die als Ordnungswidrigkeiten geahndet wurden. Dabei hatte er im Januar 2012 mit dem Handy telefoniert, während er fuhr, und bekam kurze Zeit später einen Bußgeldbescheid. Zwei Jahre später wurde er wieder mit dem Handy am Steuer erwischt, ein halbes Jahr später erneut.
Zudem wurde er im Mai 2013 und Januar 2014 wegen nicht unerheblicher Geschwindigkeits-Verstöße zu Geldbußen verurteilt. Vom Amtsgericht Hamm (Az.: 14 OWi 5/15) wurde der Autofahrer wegen der drei Handytelefonate zu einer Geldbuße von 100 Euro verurteilt, außerdem wurde gegen ihn ein einmonatiges Fahrverbot verhängt.
Nur Telefonate berücksichtigt
Dagegen legte der Mann Rechtsbeschwerde vor dem Oberlandesgericht Hamm ein. Dieses gestand ihm zu, dass zwischen dem ersten und zweiten Handyverstoß ein langer Zeitraum lag und dass die zweite Geldbuße nur 45 Euro ausmachte.
In dieser Hinsicht sei dem Amtsgericht ein Begründungsfehler unterlaufen. Trotzdem müsse das Urteil nicht aufgehoben werden, weil insgesamt eine Unrechtskontinuität zu erkennen sei, wenn man alle fünf Verkehrsverstöße im gesamten Zeitraum zusammenrechnet.
„Die genannten Umstände lassen nur die Bewertung zu, dass es dem Betroffenen an der für die Teilnahme am Straßenverkehr erforderlichen rechtstreuen Gesinnung und der notwendigen Einsicht in zuvor begangenes Unrecht fehlt“, heißt es in der Urteilsbegründung. Das verhängte Fahrverbot sei deshalb angemessen.
Wenn man unschuldig ist
Wem ein Verkehrsverstoß vorgeworfen wird, ohne dass er sich einer Schuld bewusst ist, diesen tatsächlich begangen zu haben, sollte sich frühzeitig dagegen wehren und einen Rechtsanwalt einschalten, um unliebsame Überraschungen wie ein Fahrverbot oder sonstige Strafen zu vermeiden.
Die anfallenden Rechtsanwalts- und Gerichtskosten können allerdings hoch sein. Mit einer Verkehrsrechtsschutz-Versicherung lässt sich dieses Kostenrisiko vermeiden. Denn eine solche Police übernimmt je nach Vertragsvereinbarung auch die Kosten für die Verteidigung in einem Verkehrsordnungs-Widrigkeitenverfahren wie bei einem drohenden Führerscheinentzug – mit Ausnahme von Park- und Halteverstößen.
Auch andere Verkehrsstreitigkeiten wie die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen oder die Klärung der Schuldfrage nach einem Verkehrsunfall sind mit einer Verkehrsrechtsschutz-Versicherung abgedeckt.
Quelle: (verpd)