Eine genaue Vorbereitung ist das A und O, damit die Auslandsreise mit dem Hund gut und problemlos über die Bühne geht. Bei den Einreisebestimmungen gibt es nämlich große Unterschiede, selbst innerhalb der Europäischen Union.

Die notwendigen Impfungen und Papiere, eine eventuell benötigte Tierhaftpflicht- oder Tierkrankenversicherung – das alles lässt sich nicht erst kurz vor Antritt der Reise besorgen. Deshalb ist die Vorbereitung der Schlüssel zu einem vergnüglichen Urlaub, wenn der Hund mit dabei sein soll. Je nach Reiseziel sollte man mindestens zwei Monate vorher alles regeln.

Die Regelungen für die Mitnahme eines Haustieres bei der Einreise unterscheiden sich von Land zu Land: Manche schreiben bestimmte Impfungen vor, andere verlangen ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis oder bestehen auf einer Quarantäne und wieder andere verbieten die Einreise von Hunden bestimmter Rassen.

So dürfen beispielsweise bestimmte als gefährlich geltende Hunderassen unter anderem weder nach Dänemark noch nach Großbritannien, Frankreich oder Kroatien mitgenommen werden. Wer sich nicht an die jeweils geltenden Einreisebedingungen hält, muss damit rechnen, dass er an der Grenze zurückgewiesen wird. Außerdem kann es zu Geldstrafen und allerlei Unannehmlichkeiten am Urlaubsort beziehungsweise bei der Wiedereinreise nach Deutschland kommen.

EU-Heimtierausweis zwingend erforderlich

Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union muss für den Hund stets der EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Ausgestellt wird dieser von den Tierärzten. Außerdem muss der Pass dem Tier eindeutig zugeordnet sind. Dies kann über eine entsprechende Tätowierung oder über einen Chip geschehen, wobei seit 2011 für alle neu zu kennzeichnenden Tiere der Mikrochip vorgeschrieben ist. Im Heimtierpass muss außerdem der Impfschutz dokumentiert sein, wobei hier vor allem der Schutz vor Tollwut von Bedeutung ist.

Da die Tollwutimpfung regelmäßig wiederholt werden muss, sollte der Tierarzt rechtzeitig vor der Reise kontrollieren, ob der Impfschutz hier noch ausreichend ist oder aufgefrischt werden muss. Die Auffrischung muss dabei ebenfalls frühzeitig erfolgen, da erst nach einigen Wochen ein Impfschutz besteht. Die Regelungen, die für eine Einreise mit Hund gelten, sind sehr unterschiedlich: Einige Länder wie Australien, Neuseeland, Taiwan, Island, Hawaii und Japan schreiben sogar eine Quarantäne vor.

Doch selbst innerhalb der EU-Länder gibt es verschiedene Regelungen, die bei einer Einreise mit dem Hund zu beachten sind. Welche dies im Einzelnen sind, darüber informieren beispielsweise das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), die Veterinärämter, die Tierärzte oder auch die Botschaft des Reiselandes. Eine übersichtliche Zusammenstellung für die Länder der europäischen Union gibt es auch bei der Stiftung für Tierschutz Vier Pfoten.

Was mit Hund im jeweiligen Reiseland zu beachten ist

Neben den Einreisebestimmungen, die wie bereits angesprochen, für jedes Land individuell sind, gibt es in den Ländern auch unterschiedliche Regelungen zur eigentlichen Hundehaltung: So haben manche Länder beispielsweise eine Leinen- oder Maulkorbpflicht, andere dulden keine Hunde an bestimmten Straßen und Plätzen wie am Strand oder auch im Restaurant. Diese Regelungen unterscheiden sich aber nicht nur von Land zu Land, von Region zu Region und von Stadt zu Stadt, sondern sind manchmal auch noch von der Hunderasse abhängig.

Deshalb ist es unabdingbar, sich mit den Einreiseregelungen und den sonstigen Regelungen vertraut zu machen, bevor der Hund einen begleiten kann. Grundsätzlich sollten Hundehalter über eine sogenannte Tierhalter-Haftpflichtversicherung verfügen, denn diese deckt Schäden ab, die der Hund anrichtet und für die man ansonsten als Hundehalter haften muss. Außerdem wehrt sie unberechtigte oder überhöhte Forderungen ab.

Empfehlenswert ist ferner eine Krankenversicherung für den Hund, denn notwendige Behandlungen, Medikamente und Operationen können schnell sehr teuer werden. Vor der Fahrt in den Urlaub sollte man allerdings kontrollieren, ob der Versicherungsschutz, den eine eventuell bestehende Hundehaftpflicht- und/oder Tierkranken-Versicherung gewährt, auch in dem Land oder in den Ländern, die man bereist, gilt. Im Zweifelsfall hilft ein Anruf beim Versicherungsvermittler weiter.

Quelle: (verpd)

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