Auch wenn im Vergleich zu einem bisherigen Versicherungsvertrag ein anderer Versicherer weniger Prämie für eine namentlich gleiche Absicherung verlangt, heißt das noch lange nicht, dass dieses Angebot auch tatsächlich besser ist als die bestehende Police.
Inwieweit es sich lohnt, wenn man seine bestehenden Versicherungsverträge kündigt, um bei anderen Versicherern günstigere Policen für die bisher versicherten Risiken abzuschließen, hängt von diversen Kriterien ab. So können sich zum Beispiel zwei Hausratversicherungen im Umfang des Versicherungsschutzes deutlich unterscheiden. Im Schadenfall kann sich dann das vermeintliche Schnäppchen als teure Fehlentscheidung herausstellen.
In der Regel beträgt die Kündigungsfrist bei Sach-, Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Unfall-Versicherungspolicen drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres (Vertragsablauf) – dieser steht im Versicherungsschein. Ist der Vertragsablauf beispielsweise der 1. Januar eines Jahres, sollte das Kündigungsschreiben des Versicherungsnehmers spätestens bis zum 30. September des Vorjahres schriftlich beim Versicherer eingegangen sein.
Kfz-Versicherungsverträge haben normalerweise eine einmonatige Kündigungsfrist und einen Vertragsablauf zum 1. Januar eines Jahres. Wird eine Kündigung zum 1. Januar gewünscht, muss das Kündigungsschreiben des Versicherungsnehmers spätestens bis zum 30. November des Vorjahres beim Versicherer vorliegen. Wechselwillige sollten jedoch beachten, dass es nicht nur bei der Prämie, sondern auch im Versicherungsumfang und in der Kundenbetreuung erhebliche Unterschiede zwischen den Versicherern und ihren angebotenen Policen geben kann.
Auf den Versicherungsumfang achten
Hat der neue, eventuell auch günstigere Versicherungsvertrag gemäß den zugrunde liegenden Vertragsvereinbarungen einen geringeren Versicherungsumfang als der bisherige, kann das teuer werden. Tritt nämlich nach dem Wechsel ein Schaden auf, kann es im ungünstigsten Fall sein, dass dieser in der alten Police abgedeckt gewesen wäre, nicht aber durch den neuen Vertrag. Dann würde der Versicherungsnehmer auf dem Schaden sitzen bleiben. Dabei kann bereits ein Schaden die mögliche Prämienersparnis durch den Versichererwechsel um ein Vielfaches übersteigen.
Unterschiede beim Versicherungsumfang zweier gleichartiger Policen wie in einer Kfz-, Unfall-, Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Hausrat- oder einer Wohngebäudeversicherung sind hinsichtlich der Versicherungssumme, der versicherten Risiken und Kosten sowie des Geltungsbereichs möglich. Bei manchen Privathaftpflicht-Policen sind im Gegensatz zu anderen keine beruflichen Schlüsselschäden mitversichert. Fehlt die Absicherung, muss man selbst für die Kosten aufkommen, wenn man den Schlüssel, der zum Zutritt des Arbeitsplatzes notwendig ist, verloren hat.
Sind zum Beispiel in der neuen Hausrat-Police im Gegensatz zum bisherigen Vertrag keine Überspannungsschäden versichert, gibt es vom Versicherer keinen Schadenersatz, wenn elektrische Geräte durch eine Überspannung infolge eines indirekten Blitzschlages zerstört werden. Dabei sind die im Haushalt vorhandenen Elektrogeräte wie Fernseher, PC, Laptop, Herd, Kühl- und Gefriergeräte, HiFi- und Telefonanlagen, die davon betroffen sein können, oft mehrere Tausend Euro wert.
Unterschiede in der Kundenbetreuung möglich
Doch nicht nur zwei gleichartige Versicherungsverträge wie zwei Privathaftpflicht-Policen können sich unterscheiden. So gibt es zwischen den Versicherern auch Unterschiede in der Kundenbetreuung. Versicherer, die für die Kundenbetreuung auf Versicherungsvermittler setzen, bieten in der Regel einen Vor-Ort-Service für eine Beratung und eine schnelle Hilfe im Schadenfall an. Kunden von Direktversicherungen müssen dazu in die jeweilige Filiale – sofern vorhanden – fahren oder können nur online oder telefonisch Anfragen zu ihrem Vertrag stellen oder Schäden melden.
Grundsätzlich empfiehlt es sich vor einem Versichererwechsel mit dem bisherigen Versicherer oder -vermittler zu sprechen. Oft kann durch den Ausschluss individuell nicht benötigter Absicherungen, die Umstellung auf einen anderen Tarif oder durch die Änderung der Zahlweise die Versicherungsprämie der bisherigen Police reduziert werden.
Wer zu einem neuen Versicherer wechseln möchte, sollte die bestehende Police immer erst dann kündigen, wenn vom neuen Versicherer eine verbindliche Zusage vorliegt, dass der Anschlussvertrag angenommen wird. Ansonsten ist nicht gewährleistet, dass der Versicherungsschutz nahtlos übergeht oder aber der gewünschte Versicherungsvertrag überhaupt zustande kommt. Zudem sollte zwischen dem Versicherungsbeginn des neuen und dem Kündigungsdatum des bisherigen Vertrages keine zeitliche Lücke bestehen.
Quelle: (verpd)