Die Heizperiode hat begonnen und in vielen Wohnungen kommen nun auch wieder elektrische Heizgeräte unterschiedlichster Bauart zum Einsatz. Bei deren Betrieb sollte man allerdings einiges beachten, damit von diesen Geräten keine Gefahr ausgeht.

Eine Steckdose genügt, um ein elektrisches Heizgerät zu betreiben. Die kleinen, leichten, preisgünstigen und flexibel zu nutzenden Geräte brauchen außerdem kaum Wartung. Kein Wunder also, dass diese recht beliebt sind, wenngleich diese Geräte oftmals relativ viel Strom benötigen. Ein weiterer Nachteil: Die verbauten Heizelemente werden je nach Bauart bis zu 400 Grad Celsius heiß. Bei einem unsachgemäßen Gebrauch kann dies gefährlich werden.

Immer wieder kommt es zu Bränden, die im Zusammenhang mit elektrischen Heizgeräten stehen. Die Ursachen für derartige Brände können neben einem technischen Defekt eine falsche Positionierung des Geräts, eine Fehlbedienung oder die Verwendung eines Mehrfachsteckers sein.

Viele dieser Ursachen lassen sich ausschließen, wenn man beim Betreiben des Gerätes die Vorgaben der Bedienungsanleitung einhält. Dieser ist unter anderem zu entnehmen, welche Mindestabstände ein Heizgerät, das angeschaltet ist, gegenüber anderen Gegenständen haben sollte.

Das sollte bei Heizlüftern beachtet werden

Die Heizelemente von Heizlüftern werden bis zu 400 Grad Celsius heiß. Das genügt, damit leicht brennbare Materialien wie ein Vorhang oder ein Handtuch in Brand geraten. Deshalb muss bei dieser Art von Heizgeräten die erwärmte Luft jederzeit frei abziehen können. Derartige Heizgeräte dürfen folglich nicht abgedeckt werden, damit es nicht zu einem Hitzestau kommt.

Grundsätzlich gilt: Macht das Heizgerät ungewöhnliche Geräusche, riecht es verbrannt oder tritt sogar Rauch aus, muss das Gerät sofort vom Strom getrennt und anschließend von einem Fachmann überprüft werden. Werden derartige Geräte im Bad eingesetzt, muss außerdem der Sicherheitsabstand zur Badewanne, zur Dusche, zum Waschbecken und zur Toilette beachtet werden, damit es nicht zu einem lebensgefährlichen Stromschlag kommen kann. Empfehlenswert sind – gerade im Bad – deshalb Geräte mit einer Fernbedienung.

Auf den Einsatz einer Mehrfachsteckdose sollte, wenn ein Heizgerät angeschlossen wird, verzichtet werden, da viele Geräte eine Leistung von 2.500 Watt und mehr haben. Das Maximum von einem Mehrfachstecker liegt meist bei 3.500 Watt. Dies wird jedoch schnell überschritten, wenn ein zweites oder drittes Gerät an der Mehrfachsteckdose angeschlossen ist. Der Mehrfachstecker kann dann überhitzen und in Brand geraten. Wie schnell das geht, zeigt ein Video des Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e.V. (IFS).

Eine clevere Alternative: Infrarotheizungen

Infrarotheizungen sind eine Alternative zu elektrischen Heizlüftern, wobei die Geräte als vollwertige Heizsysteme oder als Zusatzheizungen genutzt werden können. Außerdem sind sie feuchtraumgeeignet.

Technisch gesehen erwärmt bei diesen Geräten die abgegebene Infrarotstrahlung die Wände, Böden und Gegenstände im Raum, die wiederum die Wärme an die Umgebungsluft abgeben. Deshalb kommt es auch zu keinerlei Luftverwirbelungen und in der Folge zu deutlich weniger Staub in der Umgebungsluft im Vergleich zu einem Heizgerät mit Gebläsen, was für Asthmatiker und Allergiker von Vorteil ist.

Außerdem verhindert die Wärmeabstrahlung die Schimmelbildung auf Böden, Wänden und Decken. Die relativ dünnen Infrarotpanels, die auch mit dekorativen Bildern oder anderen Oberflächen angeboten werden, müssen allerdings an der Wand oder Decke montiert werden und lassen sich deshalb nicht so flexibel nutzen wie ein Heizlüfter. Zudem sind sie in der Anschaffung teurer.

CE-Kennzeichnung ist das Minimum

Alle hierzulande angebotenen Elektroheizungen müssen eine CE-Kennzeichnung haben. Diese Kennzeichnung bestätigt, dass das Gerät den geltenden europäischen Vorschriften entspricht und es einem Konformitätsbewertungs-Verfahren unterzogen wurde. Viele Geräte haben neben diesem CE-Zeichen aber noch andere Siegel und Kennzeichen.

Häufig ist beispielsweise das Prüfzeichen GS-Zeichen (geprüfte Sicherheit) zu finden, das 1977 auf Grundlage des Produktsicherheits-Gesetzes (ProdSG) eingeführt wurde. Bevor Hersteller dieses Zeichen anbringen dürfen, untersuchen Prüforganisationen, ob es die erforderlichen Kriterien bezüglich der elektrischen und mechanischen Sicherheit sowie der Ergonomie erfüllt. Damit ein Gerät dieses Zeichen tragen darf, ist beispielsweise eine Baumusterprüfung vorgeschrieben. Zudem findet eine regelmäßige Überwachung der Produktion statt.

Daniel Pflumm, Experte für den EU-Binnenmarkt beim TÜV-Verband (VdTÜV), rät Verbrauchern, auf dieses GS-Zeichen zu achten: „Zu häufig genügen Produkte, die ausschließlich eine CE-Kennzeichnung tragen, nicht den europäischen Anforderungen, wie der jährliche Bericht der EU-Kommission über die Europäische Marktüberwachung Rapex zeigt.“ Mehr Informationen zu elektrischen Heizgeräten liefert das Webportal VIS des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz.

Quelle: (verpd)

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