Die Mehrheit der Bürger kauft online ein. Doch schon jeder Fünfte wurde beim Onlineshopping betrogen. Experten erklären, wie sich dieses Risiko minimieren lässt.
Bei Jung wie Alt ist das Onlineshopping mittlerweile gang und gäbe. Zwar ist die Auswahl beim Shoppen im Internet vielfältig, aber leider auch die Gefahren. Eine Studie belegt, dass mehr als jeder Fünfte im Rahmen eines Einkaufs im Internet bereits Opfer von Cyberbetrügern geworden ist. Es gibt jedoch einige Tipps und Tricks, wie Onlinekäufer dieses Betrugsrisiko für sich minimieren können.
Nach einer aktuellen Studie des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom) kaufen hierzulande 94 Prozent der ab 16-Jährigen, die einen Internetanschluss haben, auch online ein. Das sind rund 55 Millionen Personen beziehungsweise 79 Prozent der Bürger ab 16 Jahren. Mehr als jeder Dritte davon kauft mindestens einmal im Monat online ein. Die Studie basiert unter anderem auf einer Umfrage Ende 2019. Allerdings ist auch das Onlineshopping nicht immer gefahrlos.
Die Cyberbetrügereien sind vielfältig: von falsch beschriebenen oder gefälschten Produkten über nicht gelieferte Waren trotz Vorkasse, Diebstahl von persönlichen Daten über Kreditkartendiebstahl bis hin zum Betrug beim Bezahlvorgang. Laut einer Bitkom-Studie, die ebenfalls auf einer Umfrage Ende 2019 beruht, wurde schon jeder fünfte Onlineshopper, konkret 23 Prozent, hierzulande Opfer von Cyberkriminellen. Jeder, der online einkauft, sollte daher ein paar Vorsichtsmaßnahmen beachten, um sein Risiko, betrogen zu werden, zu minimieren.
Daran erkennt man einen seriösen Shop
„Grundsätzlich gilt beim Online-Kauf wie im stationären Handel auch: Verbraucher sollten auf die Seriosität der Shops und Verkäufer achten. Vertrauenswürdige Shops sind unter anderem an Gütesiegeln wie Trusted Shops, TÜV oder EHI erkennbar“, rät Florian Lange, Bitkom-Referent für Handel und Logistik. Eine Zusammenstellung seriöser Gütesiegel ist im Webauftritt des BSI abrufbar. Bei Onlinehändlern, die einem nicht bekannt sind, sollte man nach Aussagen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor einer Bestellung folgende Angaben prüfen:
- Sind im Impressum Firmenname und -anschrift, Inhaber des Unternehmens und Kontaktmöglichkeiten wie E-Mail-Adresse und Telefonnummer sowie Gewerberegister- und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Anbieters genannt?
- Können Informationen zu den Zahlungsmodalitäten, zu den Versand- und Rückversandkosten, zum Widerrufsrecht, zum Rückgaberecht sowie zum Datenschutz und Datensicherheit aufgerufen werden und sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen abrufbar?
Das Webportal des Vereins Deutschland sicher im Netz e.V. (DSNi), der unter der Schirmherrschaft des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat steht, erklärt zudem, worauf man achten sollte, um sicherzugehen, dass es sich bei dem ausgewählten Onlineshop nicht um einen unseriösen Fakeshop handelt: „Nicht jeder Onlineshop ist echt. Seien Sie kritisch, wenn Ihnen Angebote deutlich zu günstig vorkommen. Überprüfen Sie neben dem Gütesiegel auch das Impressum. Weicht die im Browser angezeigte Internetadresse vom Namen des Shops ab, schließen Sie die Seite umgehend.“
Weitere ausführliche Tipps, wie sich Fakeshops erkennen lassen, enthält der Webauftritt des Landeskriminalamtes Niedersachsen (LK Niedersachsen). Im Webportal des LK Niedersachsens wird zudem umfassend beschrieben, worauf man für eine sichere Bezahlung im Internet achten sollte. Wichtig ist diesbezüglich, das Betriebssystem und aktuelle Zusatzprogramme wie Internetbrowser immer aktuell zu halten (aktuelle Updates). Ein weiterer Basisschutz ist die Verwendung einer aktuellen Antivirensoftware und Firewall.
Tipps für eine sichere Bezahlung
Prinzipiell sollte man nur in Onlineshops kaufen, die bei der Bestellung und Bezahlung eine sichere verschlüsselte Internetverbindung verwenden. Erkennen lässt sich dies an der Buchstabenkombination https:// zu Beginn der Internetadresszeile des Browsers. Bei den meisten Browsern erscheint zudem am Anfang oder Ende der Adresszeile ein kleines geschlossenes Vorhängeschlosssymbol.
Sicherheitsexperten raten zudem, keine Einkäufe und Zahlungen über fremde Computersysteme zum Beispiel in einem Internetcafé oder über fremde Internetverbindungen wie offene WLAN-Verbindungen auf öffentlichen Plätzen und in Restaurants oder Hotels zu tätigen. Bei der Wahl der Zahlmöglichkeiten sollte man auf sichere Bezahlformen wie das Bezahlen auf Rechnung setzen. Besonders riskant ist die Vorabüberweisung – in der Regel ist nämlich eine Rücküberweisung, wenn es sich doch um einen Fakeshop gehandelt hat, nicht mehr möglich.
Bei einer Kreditkartenbezahlung ist ausschließlich die Kreditkartennummer und wenn gefragt auch die Prüfnummer auf der Rückseite der Kreditkarte, aber niemals die vierstellige Karten-PIN anzugeben. Denn die PIN ist nur zum Geldabheben am Geldautomaten und für eine direkte Zahlung an der Ladenkasse, aber niemals für eine Onlinezahlung gedacht. Mehr Informationen zur sicheren Bezahlung mit Kreditkarte enthält der herunterladbare Flyer „Sicher Zahlen mit der Kreditkarte im Internet“ des Bundesverbands deutscher Banken e.V. (BdB).
Schnell sein, wenn man einen Betrug vermutet
Es ist ratsam, regelmäßig seine Bankkontoauszüge und die Kreditkarten-Abrechnungen zu kontrollieren, um Unregelmäßigkeiten schnellstmöglich zu entdecken. Wer feststellt, dass er Opfer eines Cyberkriminellen geworden ist, sollte umgehend versuchen, mithilfe der Bank die zu Unrecht getätigte Zahlung oder Abbuchung rückgängig zu machen. Zudem ist es wichtig, alle Betrugsbeweise wie E-Mails des Betrügers und eventuell vorhandene Bestellbestätigungen auszudrucken und damit eine Strafanzeige bei der Polizei zu stellen.
Weitere Sicherheitsempfehlungen für den Onlineeinkauf enthalten die Webportale des BSI (www.bsi-fuer-buerger.de), des gemeinnützigen Bündnisses DSNi (www.sicher-im-netz.de) und der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes.
Übrigens, mittlerweile kann man sich auch mithilfe so mancher Versicherungspolicen wie mit einigen Privathaftpflicht-, Hausrat- und/oder Rechtsschutz-Versicherungen gegen diverse Schäden, die man durch Cyberkriminelle erleidet, teils optional absichern.
Quelle: (verpd)