Wer volljährig wird, sollte sich um einen ausreichenden Versicherungsschutz kümmern. Unter Umständen ist jedoch auch ohne eigenen Vertrag und Zusatzprämie eine Absicherung über bestimmte Versicherungspolicen der Eltern möglich.

Ist das 18. Lebensjahr erreicht, sollte sich grundsätzlich jeder Gedanken darüber machen, ob er auch richtig abgesichert ist. Insbesondere eine private Haftpflichtversicherung, eine Berufsunfähigkeits-Versicherung und eine vernünftige Vorsorge für Krankheit und Alter sind wichtig. Doch nicht für alles muss man gleich einen eigenen Vertrag abschließen.

Wohnen junge Erwachsene noch bei ihren Eltern oder befinden sie sich noch in der Ausbildung, besteht in manchen Bereichen die Möglichkeit, dass sie kostenlos in den Versicherungsverträgen von Vater oder Mutter mitversichert sind. So lässt sich Geld sparen, ohne auf den wichtigen Versicherungsschutz verzichten zu müssen.

Kostenlos in der privaten Haftpflichtpolice der Eltern

Volljährige, unverheiratete Kinder sind in der Regel weiterhin in einer privaten Haftpflichtpolice der Eltern weiterversichert. Voraussetzung ist, dass sie sich noch in der Schulausbildung oder einer sich unmittelbar daran anschließenden ersten Berufsausbildung wie Lehre oder Studium befinden.

Zudem darf eine bestimmte Altersgrenze, die in den jeweiligen Bedingungen zur Police angegeben ist, noch nicht überschritten sein. Bei vielen Versicherungsverträgen ist beispielsweise eine Mitversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich.

Normalerweise besteht der Versicherungsschutz auch bei kurzfristigen Unterbrechungen der Ausbildung durch Bundesfreiwilligen-Dienst, freiwilligen Zusatzwehrdienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, Praktika oder Wartezeiten auf einen Ausbildungsplatz. Ist jedoch die Altersgrenze erreicht oder die Berufsausbildung abgeschlossen, endet für den jungen Erwachsenen die Mitversicherung im elterlichen Versicherungsvertrag und er benötigt eine eigene Police.

Kostenlose Rechtsschutz-Absicherung

In einer bestehenden Privatrechtsschutz-Versicherung der Eltern haben volljährige Kinder auch hier weiter Schutz aus diesem Vertrag, wenn sie unverheiratet sind und eine bestimmte Altersgrenze, oftmals das 25. Lebensjahr, noch nicht erreicht haben.

Zudem darf der junge Erwachsene noch keiner auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit, für die ein leistungsbezogenes Entgelt gezahlt wird, nachgehen. Der Lohn für eine Ausbildung oder BAföG für das Studium gilt nicht als leistungsbezogenes Entgelt.

Kinder sind daher während des Studiums und der Ausbildung mitversichert. Dies gilt jedoch nicht für diejenigen, die neben einem Studium regelmäßig einen Job ausüben, um Geld für den Lebensunterhalt zu verdienen. Wichtig: Bei der Verkehrsrechtsschutz-Versicherung der Eltern gilt die Mitversicherung nicht. Hat ein Kind einen eigenen Führerschein oder auch schon ein eigenes Fahrzeug, sollte daher ein separater Fahrer- oder bei Kfz-Besitz eine Verkehrsrechtsschutz-Police abgeschlossen werden.

Der eigene Haushalt

Bei der privaten Haftpflicht- und Privat-Rechtsschutz-Versicherung gelten die genannten Regelungen zur Mitversicherung normalerweise unabhängig davon, ob das volljährige Kind noch bei den Eltern wohnt oder bereits eine eigene Wohnung hat. Anders bei der Hausratversicherung.

Das Hab und Gut der Kinder, auch wenn sie volljährig sind, bleibt über die Hausrat-Police der Eltern mitversichert, aber nur solange sie noch zu Hause wohnen. Sobald der Nachwuchs jedoch in eine eigene beziehungsweise gemietete Wohnung auszieht, ist ein eigener Versicherungsvertrag abzuschließen.

Grundsätzlich ist es wichtig, jede Änderung der Lebenssituation dem Fischer & Fischer Versicherungsfachmann zu melden, damit dieser den Versicherungsschutz entsprechend anpassen kann. So lassen sich beispielsweise Absicherungslücken, die durch einen Umzug, der Beendigung einer Ausbildung oder ab Volljährigkeit entstehen, vermeiden. Einige Versicherer bieten im Übrigen auch in anderen Versicherungsarten wie in den genannten die Möglichkeit an, Volljährige in bestehende Policen der Eltern einzuschließen oder in anderer Form kostengünstig abzusichern.

(verpd)

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